Extra-Geld bei kleinen Renten
Höhere Rente beantragen: Diese Zuschüsse sollten Rentner nicht übersehen
Etliche Rentenempfänger kommen finanziell gerade so über die Runden. Die gesetzliche Altersrente ist oft bescheiden. Es gibt allerdings Wege, das Einkommen mit staatlichen Beihilfen aufzustocken.
München – Im Durchschnitt erhalten Rentner und Rentnerinnen in Deutschland nach 45 Jahren Arbeit eine Rente von 1505 Euro monatlich. Dieses Geld überrascht viele Menschen, wenn sie in den Ruhestand gehen, weshalb die Politik auch immer wieder darauf aufmerksam macht, dass eine private Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rente wichtig ist. Nicht alle schaffen es aber, bei ihrem Einkommen noch Geld zur Seite zu legen – und sie drohen im Alter in die Altersarmut zu rutschen.
Doch auch in diesen Fällen hilft der Staat aus. Es gibt verschiedene Zuschüsse, die Rentner und Rentnerinnen mit kleinem Geldbeutel beantragen können. Wir geben hier einen Überblick.
Wohngeld und Lastenzuschuss: Rentner können Hilfe bei den Wohnkosten bekommen
Auch Rentner und Rentnerinnen können Wohngeld beantragen. 2023 hat die Ampel-Regierung den Anspruch für Wohngeld massiv ausgeweitet, sodass heute mehr Menschen Anspruch haben als noch 2022. Nach Angaben des Wohn- und Bauministeriums erhalten Wohngeldberechtigte im Schnitt 370 Euro pro Monat. Wie viel genau man bekommen kann, hängt vom Wohnort, der Wohnungsgröße und anderen Faktoren wie dem Energieträger ab. Der Antrag wird beim jeweiligen Bürgeramt gestellt. Mit dem Wohngeld-Rechner können Rentner und Rentnerinnen aber vorab prüfen, ob sie berechtigt sind und einen Antrag stellen sollten. Den Rechner gibt es hier.
Es gibt aber noch einen weiteren Zuschuss, der auch in der Rente bezogen werden kann, um die Wohnkosten abzufedern: den Lastenzuschuss. Dieser gilt nur für Personen, die im selbstgenutzten Eigentum wohnen. Für folgende Kosten kann der Lastenzuschuss für Eigentümer und Eigentümerinnen verwendet werden (Quelle: wohngeld.org):
- Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
- Heizkosten
- Verwaltungskosten
Der Lastenzuschuss wird, genauso wie das Wohngeld, beim örtlichen Wohngeld-/Bürgeramt gestellt.
Unterstützung für Rentner in Armut: Das ist die Grundsicherung
Bestimmte Rentner und Rentnerinnen dürfen Wohngeld und Lastenzuschuss aber nicht bekommen. Das betrifft solche, die die Grundsicherung im Alter beziehen. Diese deckt nämlich schon die Wohn- und Heizkosten von Bedürftigen ab, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Die DRV schreibt dazu: „Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.015 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“
Wer also nur eine kleine Rente und darüber hinaus wenig bis gar kein Vermögen hat, sollte den Antrag auf Grundsicherung stellen. Diesen stellen Sie beim örtlichen Sozialamt.
Grundrentenzuschlag: Für Rentner mit kleiner Rente trotz vieler Arbeitsjahre
Einen weiteren Zuschlag gibt es automatisch für alle Berechtigten seit 2021. Rentner und Rentnerinnen müssen also keinen Antrag stellen, die DRV rechnet den Grundrentenzuschlag eigenständig aus. Trotzdem ist es nützlich wissen, ob man den Zuschlag schon erhält, oder nicht.
Den Grundrentenzuschlag erhalten Rentner und Rentnerinnen, die mindestens 33 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen auch für diese Grundrentenzeiten. Während der Berufsjahre muss das Einkommen im Schnitt weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens betragen. 2024 beträgt das Durchschnittseinkommen laut DRV 45.358 Euro, davon sind 80 Prozent 36.286,40 Euro. Wer also sein Berufsleben lang weniger als 36.000 Euro im Jahr verdient hat, erhält einen Grundrentenzuschlag.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden derzeit etwa 1,1 Millionen Grundrentenzuschläge gezahlt. Der Zuschlag beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich.
Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen
Die DRV unterstützt Rentner und Rentnerinnen, die privat oder freiwillig krankenversichert sind, außerdem noch mit einem Zuschuss. Dieser muss bei der Rentenversicherung beantragt werden. Bei freiwillig und privaten Versicherten übernimmt die Rentenversicherung auf Antrag wie bei gesetzlich Versicherten die Hälfte des Beitragssatzes. Da freiwillig und privat versicherte Rentner und Rentnerinnen ihre Krankenkassenbeiträge selbst überweisen müssen, wird der Zuschuss zusammen mit der Rente von der DRV überwiesen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die DRV die Beiträge an die jeweilige Krankenkasse.
Bestattungskostenhilfe, Rentenausweis und mehr: Rentner können viele Zuschüsse bekommen
Neben diesen staatlichen Zuschüssen gibt es auch mehr Angebote, die Rentner und Rentnerinnen helfen können. So unterstützt der Staat beispielsweise bei den Kosten für eine Bestattung, wenn Sie die Beerdigung eines Liebsten nicht eigenständig zahlen können. Die Bestattungskostenhilfe wird über das Sozialamt beantragt.
Für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gibt es den Rentenausweis, den Rentenbeziehende direkt zu Beginn der Rente erhalten. Damit können Rentner und Rentnerinnen zahlreiche Ermäßigungen und Rabatte bekommen, zum Beispiel in Museen oder zu Veranstaltungen, aber auch für den ÖPNV. Wer schon in Rente ist, aber keinen Rentenausweis (mehr) hat, kann den Ersatzausweis hier auf dieser Webseite beantragen.