Grundsteuerreform
Grundsteuer: Klage gegen Finanzämter angekündigt – „Juristisch und politisch bitter“
Die Reform der Grundsteuer ist umstritten. Der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund wollen nun gegen das Vorgehen vieler Finanzämter bei der Reform klagen.
Berlin – Die umstrittene Grundsteuerreform bringt die deutschen Finanzämter an ihre Grenzen – und auch die Eigentümer, die dieses Jahr ihre Grundsteuererklärungen abgeben mussten, haben ihre Probleme. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Eigentümerverband Haus & Grund (H&G) wollen nun gegen das Vorgehen vieler Finanzämter bei der Grundsteuerreform klagen.
Grundsteuerreform: Verbände wollen gegen Finanzämter klagen
„Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet“, erklärten beide Verbände am Dienstag. Es sei ein „Unding“, dass Bürgerinnen und Bürgern eine gerichtliche Klärung so verwehrt werde. Denn nur wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.
Beide Verbände wollen nun gemeinsam in zunächst vier Musterfällen eine sogenannte Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Es handle sich um Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrundeliegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt.
Verbände: „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg“
„Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden“, erklärte BdST-Präsident Reiner Holznagel. „Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter.“
Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof hatte im Auftrag der beiden Verbände ein Rechtsgutachten erstellt, wonach die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist. „Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich“, erläuterten die Verbände. Dieser stehe allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
Neue Grundsteuer soll ab 2025 gelten
Eine neue Grundsteuer soll ab Januar 2025 erhoben werden. In den meisten Bundesländern erfolgt dies nach dem sogenannten Bundesmodell, in anderen nach eigenen Modellen, die sich stärker nach Flächengrößen oder Bodenwerten richten. Aus den neu ermittelten Grundsteuerwerten, einer Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz ergibt sich der neue zu zahlende Betrag.
Ein Einspruch gegen die Neuberechnung ist Medienberichten zufolge offenbar oft berechtigt. In Sachsen-Anhalt etwa wurden von über 2000 Einsprüchen nur 220 zurückgewiesen – rund 1900 dagegen endeten mit Verbesserungen für die Betroffenen, wie die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ kürzlich unter Berufung auf das Landesfinanzministerium berichtet hatte. Die Neuregelung der Grundsteuer hat in vielen Bundesländern eine Welle von Einsprüchen ausgelöst.
Derweil können erstmals Klagen aufgrund der Grundsteuerreform eingereicht werden. Kippt am Ende das ganze System? (lma/AFP)