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Frühzeitig planen

Freibeträge sinnvoll ausnutzen: Wie Ihr mit Schenkungen Steuern spart

Erbschaftssteuererklärung zwischen Euro-Banknoten und Münzen
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Schenkungen versprechen Vorteile. Zwar müssen sie wie Erbschaften versteuert werden, doch es gibt hohe Freibeträge ...

Schenkungen haben gegenüber Erbschaften große Vorteile, und mit frühzeitiger Planung lassen sich eine Menge Steuern sparen. Bis zu 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern steuerfrei vermachen. Und: Die Freibeträge bei einer Schenkung können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Gerade bei einer Immobilie sollte der Übertrag frühzeitig erfolgen.

Es gibt viele gute Gründe, Teile des Vermögens frühzeitig im Rahmen von Schenkungen weiterzugeben. Anders als beim Vererben kann man bei Schenkungen zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen, was man möchte. Hinzu können erhebliche Steuervorteile kommen. Zwar müssen Schenkungen wie Erbschaften versteuert werden. Doch es gibt hohe Freibeträge, und die können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.

Beispiel Immobilie: Wer sie früh zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation überträgt, kann dem Nachwuchs unter Umständen Schenkung- oder Erbschaftsteuer ersparen. Denn: Eltern können ihren Kindern Vermögenswerte im Umfang von bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass darauf Steuern anfallen. 

Reicht der Freibetrag für den Übertrag der Immobilie aus, können zehn Jahre später auch Bargeld und andere Vermögenswerte im Umfang von bis zu 400 000 Euro steuerfrei übergeben werden - oder nach dem Tod vererbt werden, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen.

Tipp

Die Idee, durch Schenkungen zu Lebzeiten die spätere Erbschaftssteuer zu reduzieren, ist grundsätzlich sinnvoll. Ihr solltet aber nur das verschenken, was Ihr für Euren eigenen Lebensunterhalt – auch unter Berücksichtigung späterer Pflegekosten – nicht benötigt. Denn Schenkungen könnt Ihr in der Regel nicht rückgängig machen. Es muss daher gelten: Die eigene finanzielle Sicherheit geht vor Steueroptimierungen.

Übrigens: Aus dem Familienheim müssen Eltern trotz Eigentumsübergangs natürlich nicht ausziehen! Vereinbaren sie mit den Beschenkten ein Wohnungsrecht, können sie mietfrei bis zum Ende ihres Lebens darin wohnen bleiben. Darauf weist die Notarkammer Celle hin.

Gut zu wissen: Wohnungsrecht schmälert Immobilienwert - von Vorteil

Weil das Wohnungsrecht den Eltern zusichert, in ihrem Zuhause zu bleiben, obwohl sie nicht mehr Eigentümer sind, schmälert das den Wert der Immobilie. Sie kann also durchaus auch mehr als 400 000 Euro Wert sein, ohne dass Steuern für die Schenkung anfallen. Dabei gilt grundsätzlich: Je jünger die Schenkenden sind, desto größer ist der Wert des Wohnrechts und umso größer der Unterschied zwischen tatsächlichem und steuerlich relevantem Immobilienwert.

Wie hoch der Wert des Wohnrechts ist, berechnet ein Notar anhand des Wertgutachtens für die Immobilie, teilt das Ratgeberportal Finanztip mit. Verbraucherinnen und Verbraucher können das aber auch grob selbst überschlagen. Dafür multiplizieren sie die mit der Immobilie erzielbare Jahresmiete mit dem sogenannten Kapitalwertfaktor, den das Bundesfinanzministerium in Tabellenform veröffentlicht: je geringer die verbleibende Lebenserwartung, desto geringer der Faktor - und desto niedriger der Wert des Wohnrechts.

as/dpa

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