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Ab 2025 neue Regeln?

Ende der Einspeisevergütung: Wichtige Informationen für Solar-Besitzer

Die rot-grüne Regierung hat eine Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes eingeleitet. Sollte der Bundestag zustimmen, könnten sich 2025 Änderungen ergeben.

Berlin – Ungeachtet der fehlenden Mehrheiten hat die rot-grüne Minderheitsregierung in Berlin in der vergangenen Woche weitere Gesetze auf den Weg gebracht. Darunter ist auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und eine Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes. Sollten diese Gesetze doch noch den Bundestag passieren, dann bedeutet das für Solaranlagenbetreiber eine Änderung. Zu Zeiten mit negativen Strompreisen soll es nämlich keine Einspeisevergütung mehr geben.

Ende der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen geplant

Mit der Gesetzesnovelle sollen sich künftig auch kleinere Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind und Sonne stärker am jeweils aktuellen Bedarf orientieren. Ob die Änderungen noch in Kraft treten, ist aber fraglich: Dafür müsste der Bundestag sie noch rechtzeitig vor der derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl beschließen. 

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung auf 80 Prozent steigen. Derzeit sind es laut Wirtschaftsministerium mehr als 55 Prozent. Anders als bei Atom- oder Kohlekraftwerken kann die Erzeugung von Energie aus Wind und Sonne aber je nach Wetterbedingungen schwanken. Um das Stromnetz stabil zu halten, muss die ins Netz eingespeiste Strommenge aber der Menge entsprechen, die verbraucht wird. 

EEG-Vergütung wird für den Haushalt zu teuer: Neue Regeln für Solaranlagen ab 2025 geplant

Windparks und große Solaranlagen reagieren laut Ministerium bereits auf Strompreise und passen ihre Produktion an. Nun will die Bundesregierung auch kleinere Betreiber stärker in die Pflicht nehmen. So sollen Betreiber von Anlagen zum Beispiel auf Scheunendächern ihren Strom selbst vermarkten, was mit Hilfe der Digitalisierung unkompliziert möglich sein soll. Bei negativen Preisen, also wenn der Markt gesättigt ist und Erzeuger für die Abnahme ihres Stroms hätten bezahlen müssen, bekamen sie bislang eine staatliche Vergütung. Diese soll bei neuen Anlagen künftig wegfallen, damit Angebot und Nachfrage sich besser einpendeln. 

Ende der Einspeisevergütung: Das müssen Solar-Besitzer jetzt wissen

Die Pflicht zur Direktvermarktung soll stufenweise absinken, sodass nach und nach immer mehr Anlagen erfasst würden. Aktuell liegt sie bei 100 Kilowatt Leistung, in drei Jahresschritten sollte sie bis auf 25 Kilowatt fallen. Neuanlagen sollen von vornherein zu negativen Strompreisen keine Vergütung mehr bekommen. Netzbetreiber sollen zudem alle Anlagen, mit Ausnahme von Balkonkraftwerken und Kleinstanlagen, sehen und nach Bedarf steuern können. Hier geht es vorrangig um neue Anlagen. Außerdem soll es mehr Anreize zum Bau von Speichern geben, die als Puffer funktionieren können.

Grund für die Reformpläne der ehemaligen Ampel-Koalition bei der EEG-Einspeisevergütung ist mitunter, dass das Konzept ein Loch in den Bundeshaushalt gerissen hat. Während die Finanzierung der Vergütung für den Staat wegen der lange niedrigen Zahl installierter Anlagen und dem Fakt, dass die Endkunden die Vergütung stemmten, kein großes Problem war, ist das seit einigen Jahren anders. Einerseits trug dazu der massive Neubau von Solaranlagen nach dem Amtsantritt der Ampel-Regierung bei, andererseits die Tatsache, dass der Bund die Kosten der Umlage seit Juli 2022 übernimmt.

Batteriespeicher können Hausbesitzer mit Solaranlage autark machen

Die Mittel dazu stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, in dem unter anderem die Einnahmen aus der CO₂-Steuer landen. Die Maßnahme sollte Stromkunden in Deutschland entlasten, doch natürlich sind die Mittel des Fonds begrenzt – vor allem angesichts der Lage im Bundeshaushalt. Unterdessen explodierten die Kosten der EEG-Umlage im Herbst weiter. Alleine im September zahlte der Bund insgesamt 2,6 Milliarden Euro an Vergütung aus, wie verschiedene Medien ausgehend von Angaben der Übertragungsnetzbetreiber übereinstimmend berichteten. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms beliefen sich zu jenem Zeitpunkt dagegen nur auf 145 Millionen Euro. Die Differenz bleibt an der Staatskasse hängen – und somit am Steuerzahler.

Mit den vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sollen Betreiber einer Solaranlage dazu bewegt werden, mehr Eigenstrom zu nutzen. Insbesondere mit einem Batteriespeicher und - wenn vorhanden - mit einem Elektroauto kann der Autarkiegrad im eigenen Haus erhöht werden.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Bernd Feil

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