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Thema Laden

Elektroautos: Ein großes Hindernis für die E-Mobilität könnte in Deutschland bald überwunden sein

Die Vorbehalte gegenüber Elektroautos könnten in Deutschland bald einem Enthusiasmus weichen. Eine Barriere für die Verbreitung der Elektromobilität steht kurz vor der Lösung.

Berlin/München – Die Trendwende zur Elektromobilität stagniert und das liegt nicht nur am Stopp der staatlichen Förderprämie: Neben hohen Anschaffungskosten erzeugen auch begrenzte Reichweiten und eine als unzureichend empfundene Ladeinfrastruktur Bedenken bei potenziellen Autokäufern.

Im Vergleich zum Tanken eines Verbrenners sind Ladesäulen aus einem weiteren Grund ein großer Hemmschuh für die schnellere Verbreitung von E-Autos: Viele verschiedene Apps und Anbieter, überteuerte Lade-Roamingpreise und totale Intransparenz schaden dem Hochlauf. Das wird sich in der Zukunft ändern.

E-Mobilität in Deutschland: Habeck-Ministerium forciert Ladesäulen-Transparenz

Das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK) plant eine Anpassung der deutschen Ladesäulenverordnung (LSV), um sie mit einer neuen EU-Verordnung in Einklang zu bringen. Deren Kernpunkt sind „angemessene, einfache und eindeutig vergleichbare, transparente und nichtdiskriminierenden Preise“ sowie die Preisangabenpflicht für Ladesäulenbetreiber und die Preisangabenpflicht für Mobilitätsdienstleister für vertragliches Laden.

Die geplante Maßnahme reiht sich in die Vorschläge zur Reform des Stromsystems in Deutschland ein, die im Wesentlichen auf erneuerbare Energien und die praktikable Umsetzung „grüner Energie“ für Verbraucher und Verbraucherinnen abzielt.

Elektroauto an der Stromtankstelle: Die Ladesäulenverordnung in Deutschland steht vor der Überarbeitung.

Elektroauto laden: Neue Ladesäulenverordnung soll Kernproblem lösen

Eine Anpassung der hiesigen Ladesäulenverordnung wäre eine Antwort auf das Bedürfnis der Verbraucher nach klarer und einfacher Preisgestaltung beim Laden von Elektroautos - so wie man es seit Jahrzehnten von Tankstellen kennt.

Denn prinzipiell sind auch viele Menschen für Elektromobilität offen, die bislang Autos mit Verbrennermotor fahren: Eine Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für alternative Kraftstoffe (EAFO) verdeutlicht, dass eine Mehrheit der Europäer offen für den Kauf eines E-Autos ist: Unter Nicht-BEV-Eigentümern geben 57 Prozent der Befragten an, dass sie sich kurz-, mittel- oder langfristig ein Elektroauto kaufen würden - während dies 25 Prozent ausschließen. Auf Deutschland heruntergebrochen sind die Erfassungsdaten der ausführlichen Studie ähnlich. Anschaffungskosten und die Ladeinfrastruktur werden als entscheidende Hindernisse für eine bessere Marktsituation bei Stromern genannt.

Warum mehr Transparenz an Ladesäulen der E-Mobilität hilft

Durch eine neue Ladesäulenverordnung würden auf dem ganzen Kontinent potenzielle Käufer von Elektroautos entlastet, sei es im Hinblick auf Preise, Zeit und auch Nerven – da versteckte Kosten an der Ladesäule nicht mehr für eine böse Überraschung sorgen. Die transparente Preisgestaltung an Ladestationen macht es einfacher, die tatsächlichen Ladekosten eines E-Autos zu kalkulieren.

Zweifellos würde auch die (deutsche) Automobilindustrie von einer verbesserten Ladeinfrastruktur profitieren: Zuverlässige und benutzerfreundliche Ladesäulen sind (mit-)entscheidend für die Akzeptanz und Verbreitung von Elektroautos auch der hiesigen Hersteller.

Von der Bildfläche verschwunden: Zehn große Automarken, die es nicht mehr gibt

Ein Simca 1100 GLS Baujahr 1972 auf einer Oldtimermesse
Simca – Die Geschichte von Simca (Société Industrielle de Mécanique et Carrosserie Automobile) begann 1934 als Lizenzfertiger von Fiat-Fahrzeugen in Frankreich. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden auch eigene Modelle produziert. Im Jahr 1978 wurde der Autobauer von Peugeot übernommen und die Marke Simca aufgegeben. Die noch existierenden Modellreihen wurden bis 1986 unter dem Markennamen Talbot verkauft. © Sebastian Geisler/Imago
Ein Oldsmobile Vista Cruiser
Oldsmobile – Hierzulande weitgehend unbekannt, gehörte Oldsmobile in den USA vor allem in den 1960er- und 1970er-Jahren zu den erfolgreichsten Marken. Ein bekanntes Modell war beispielsweise der Vista Cruiser (Foto): Ein markant gestalteter Kombi, von dem zwischen 1964 bis 1977 mehr als 360.000 Exemplare gebaut wurden. Anfang der 2000er-Jahre gingen die Verkäufe stark zurück, sodass die Mutter General Motors im Jahr 2004 die Produktion von Fahrzeugen der Marke komplett einstellte. © Pond5 Images/Imago
Ein NSU Prinz auf einem Oldtimer-Treffen
NSU Motorenwerke – Die Geschichte des Unternehmens begann in den 1870er-Jahren als Hersteller von Strickmaschinen. Später produzierte das Unternehmen Fahr- und Motorräder. Erst Ende 1958 kam mit dem Prinz das erste Automodell des Herstellers auf den Markt – es wurde in mehreren Generationen bis 1973 produziert. Bereits 1969 fusionierten NSU und Auto Union zur Audi NSU Auto Union AG, die 1985 wiederum in Audi umfirmierte – mit diesem Schritt verschwand auch der Name NSU. © CEPix/Imago
Ein Plymouth Superbird in einem Museum
Plymouth – Einst gehörte Plymouth zu den erfolgreichsten Automobilmarken der USA und war in den 1940er-Jahren sogar der zweitgrößte US-Hersteller – noch vor Ford. Anfang der 1960er-Jahre verlor die Marke jedoch rapide Marktanteile, bevor man ab 1965 mit Muscle-Car-Modellen wie dem Barracuda oder Road Runner kurzfristig wieder Boden gut machen konnte. Eines der bis heute legendärsten Modelle war der Plymouth Superbird (Foto): eine stark modifizierte Version des Road Runner. Das Modell mit dem gigantischen Spoiler fand jedoch Anfang der 1970er-Jahre kaum Kunden, weshalb weniger als 2.000 Exemplare gebaut wurden. Nach und nach verlor die Marke immer mehr ihre Identität. 2001 entschied die Mutter DaimlerChrysler schließlich, die Marke Plymouth einzustellen. © Pond5 Images/Imago
Eine Borgward Isabella auf einer Messe
Borgward – Zu den größten Verkaufserfolgen des Bremer Autobauers Borgward zählte die von 1954 bis 1962 gebaute Isabella (Foto). Doch bereits ab Mitte der 1950er-Jahren ging es mit dem Unternehmen wirtschaftlich bergab. Anfang der 1960er-Jahre führten die Probleme schließlich zum Untergang. Mitte der 2010er-Jahre wurden die Markenrechte nach China verkauft. Mit SUV-Modellen wurde schließlich ein Comeback-Versuch gestartet, der aber nach kurzer Zeit im Sande verlief. © Pond5 Images/Imago
Ein Daewoo Matiz auf einer Automesse
Daewoo – Mitte der 1990er-Jahre versuchte sich in Europa die koreanische Marke Daewoo zu etablieren – unter anderem mit dem Kleinstwagen Matiz (Foto). Allerdings war dem Hersteller kein Erfolg beschieden: Nachdem das Unternehm in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, wurde die Pkw-Sparte von einem Konsortium um General Motors übernommen. Ab 2005 wurden die Daewoo-Modelle (auch der Matiz) dann unter dem Namen Chevrolet verkauft.  © Papsch/Imago
Der 1.000.000 Trabant im Museum
Trabant – Obwohl der Trabant bereits in den 1960er-Jahren als veraltet galt, war er ein echter Verkaufsschlager – allerdings gab es in der ehemaligen DDR auch kaum Alternativen zu dem von Sachsenring produzierten Zweitakter. Geduld war nicht nur aufgrund der geringen Motorleistung, sondern auch wegen der durchschnittlichen Wartezeiten auf ein Fahrzeug von mehreren Jahren gefragt. Dennoch: Mehr als drei Millionen „Trabis“ liefen zwischen 1958 und 1991 vom Band. Das Foto zeigt das 1.000.000-ste Exemplar, das im November 1973 gebaut wurde. Mit dem Ende der DDR endete auch bald die Produktion des Trabis. © Eberhard Thonfeld/Imago
Ein Pontiac Firebird Trans Am, Baujahr 1984
Pontiac – Die US-Marke Pontiac war vor allem in den 1960er-Jahren sehr erfolgreich. Hierzulande kennen viele den Hersteller vor allem aus Serien und Filmen. Der schwarze Pontiac Firebird Trans Am (zweite Generation) mit dem riesigen Adler auf der Haube faszinierte die Zuschauer in „Smokey and the Bandit“ (1977). Die dritte Generation des Firebird (Foto) wurde in den 1980er-Jahren als Basis des Serien-Wunderautos K.I.T.T bekannt. Der große Erfolg früherer Jahre stellte sich dennoch nicht mehr ein: 2010 legte der General-Motors-Konzern die Marke Pontiac auf Eis. © Pond5 Images/Imago
Ein Saab 900 Cabrio Baujahr 1991
Saab – Das erste Pkw-Modell des Herstellers ging 1949 als Saab 92 in Serie. Wirklich große Stückzahlen produzierte der schwedische Autobauer zwar nie, dennoch gelten einige Baureihen wie der 900 (Foto zeigt die Cabrio-Version) als legendär. 1998 ging Saab eine Kooperation mit General Motors ein. Fortan wurden viele Gleichteile aus dem Konzernverbund eingesetzt, dennoch stellte sich auf lange Sicht kein wirtschaftlicher Erfolg ein. 2011 meldete Saab Insolvenz an.  © Sebastian Geisler/Imago
Ein Rover 75
Rover – Die Geschichte des englischen Automobilherstellers Rover geht bis ins Jahr 1896 zurück. Über viele Jahrzehnte konnten sich die Briten im Automobilgeschäft behaupten, bis das Unternehmen 1967 Teil der British Leyland Motor Cooperation wurde. Durch eklatante Fertigungs- und Qualitätsmängel ruinierte die Marke ihren Ruf – bis es Anfang der 1980er-Jahre durch eine Kooperation mit Honda wieder etwas bergauf ging. 1994 übernahm schließlich BMW die britische Marke – und versenkte dadurch Milliarden. 2000 zog der bayerische Autobauer die Reißleine und gliederte Rover wieder aus. 2005 folgte die Insolvenz. © Heritage Images/Imago

Doch auch wenn die Änderungen der Ladesäulenverordnung ein wichtiger Schritt sind, um das Durcheinander beim Laden von Elektroautos zu beenden: Der Zeithorizont ist noch unklar.

Neue Ladesäulenverordnung in Deutschland - der lange Weg zur Gesetzgebung

Der Entwurf des Ressorts von Robert Habeck (Grüne) stellt lediglich die Grundlage dar, die im Ministerium auf Referenten-Ebene unter Berücksichtigung politischer Vorgaben aus Brüssel erarbeitet wurde. Bevor ein solcher Entwurf final und beschlussfähig ist, durchläuft er in der Regel zahlreiche Abstimmungsrunden und wird rechtssicher formuliert. Der endgültige Wortlaut weicht nach den Verhandlungsrunden oft vom ursprünglichen Entwurf ab, führt Electrive.net aus.

Wann die Änderungsverordnung bei den Ladesäulen in Deutschland also tatsächlich in Kraft tritt, ist noch unklar. Im Entwurf steht lediglich ein Platzhalter: „Diese Verordnung tritt am … (einsetzen: erster Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals) in Kraft.“ Zudem wird den Betreibern eine Übergangsfrist von drei Monaten ab Gültigkeit der neuen Gesetzgebung gewährt. (PF)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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