Neben Rentenerhöhung 2024
Zuschlag für Rentner: Viele bekommen im Juli nochmal 7,5 Prozent mehr Rente
Die Renten steigen ab Juli 2024 deutlich. Doch bestimmte Jahrgänge erhalten wegen einer großen Änderung für Rentner sogar weitere 7,5 Prozent mehr.
Berlin – Die Rente in Deutschland steigt. Die Rentenerhöhung für den 1. Juli 2024 ist durch die entsprechende Verordnung des Bundesrates am Freitag (14. Juni) endgültig abgesegnet worden. 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten durch die Rentenanpassung 4,57 Prozent mehr. Über die Mega-Erhöhung der Rente hinaus können Millionen dieser Rentner über eine weitere gute Nachricht freuen.
Rentenerhöhung im Juli 2024: Millionen Rentner erhalten auf 12 Prozent mehr Rente
Denn ab Juli greift eine weitere große Änderung für Rentner, die nichts mit den Änderungen für Rentner bei der Witwenrente zu tun hat. Schließlich könnten etwa drei Millionen Rentner mit einer Rentenerhöhung 2024 von zwölf Prozent rechnen, da viele Erwerbsgeminderte oder deren Hinterbliebene ab Juli einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten. Wer diesen erhält und wie hoch er ausfällt, hängt allerdings allein vom Renteneintritt ab.
Abseits der Rentenerhöhung 2024 sind rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten davon betroffen, an die die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ab Juli die verbesserten Zuschläge auszahlt. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente anschließen, fallen dann höher aus. Wie hoch diese steigen, steht schon länger fest: Zwischen 4,5 und 7,5 Prozent mehr gibt es ab Sommer.
Rentenerhöhung 2024: 7,5 Prozent mehr Rente, um Ungerechtigkeit für bestimmte Rentner auszubügeln
Bei den Erwerbsminderungsrenten sowie den Hinterbliebenenrenten gilt schließlich ein anderes Gesetz, das eine alte Ungerechtigkeit wieder ausbügeln soll. Denn für Neubeziehende dieser Renten ab 2019 beziehungsweise ab 2014 hat es eine gesetzliche Anpassung gegeben, die sie deutlich bessergestellt hat als alle Vorgänger und Vorgängerinnen. Das hat der Gesetzgeber als unfair anerkannt – weshalb nun die früheren Jahrgänge eine Erhöhung bekommen sollen.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, sofern der Rentenbeginn in einen bestimmten Zeitraum fällt.
Rentenerhöhung 2024: Bestimmte Jahrgänge erhalten wegen Erwerbsminderungsrente 7,5 Prozent mehr
Konkret betrifft das alle Rentner, deren Renteneintritt zwischen Januar 2001 und Juni 2014 liegt. Sie erhalten wegen des Zuschlags auf die Erwerbsminderungsrente 7,5 Prozent mehr, was zusammen mit der Rentenanpassung von 4,57 Prozent einer Rentenerhöhung von etwas mehr als 12 Prozent im Jahr 2024 entspricht. Wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen hat, gibt es hingegen eine zusätzliche Erhöhung von nur 4,5 Prozent.
Diesen Unterschied begründet die Deutsche Rentenversicherung damit, dass es für Neuzugänge bei der Erwerbsminderungsrente zwischen 2014 und 2019 deutliche Verbesserungen gegeben habe – das heißt: Für alle, deren Renteneintritt früher war, galt das nicht. „Ziel des Gesetzes ist es daher, auch für diesen Personenkreis die Erwerbsminderungsrenten zu erhöhen“, erklärte die DRV bereits vor einiger Zeit.
Rentenerhöhung von 12 Prozent in 2024: DRV informiert per Brief über Höhe des Zuschlags
Während einige Krankheiten anerkannt sind, um früher in Rente zu gehen, informiert die DRV Berechtigte im Juli mittels eines Bescheids über den Anspruch einer Rentenerhöhung von bis zu 12 Prozent in 2024. Darin finden Empfänger Informationen über die Höhe des Zuschlags von bis zu 7,5 Prozent sowie den Zeitraum der Zahlung. Die Auszahlung erfolge zunächst unabhängig von der Rente in einer separaten Überweisung zwischen dem 10. und 20. des Monats.
Erst ab Dezember 2025 sollen Zuschlag und Rente gemeinsam in einer Summe ausgezahlt werden, so die DRV.
Millionen Rentner erhalten Rentenerhöhung von 7,5 Prozent: Zuschlag kommt ohne Antrag automatisch
Während Millionen Menschen eine Rente beziehen, ohne jemals eingezahlt zu haben, sollen zusätzlich zu den Erwerbsminderungsrentnern laut der Deutschen Rentenversicherung auch „alle Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde“, einen Zuschlag erhalten.
Einen speziellen Antrag müssten die betroffenen Rentner für die Erhöhung nicht stellen, betont die Rentenversicherung. Wer einen Anspruch auf das Plus hat und wer nicht, werde automatisch geprüft.
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