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Fremdrenten

Millionen Menschen beziehen eine Rente – ohne jemals eingezahlt zu haben

Vertriebene und Spätaussiedler können in Deutschland eine Fremdrente beziehen. Dafür müssen sie kaum in die Rentenkasse eingezahlt haben.

München – In Deutschland werden millionenfach Renten ausgezahlt, an Menschen, die nie in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eingezahlt haben. Dahinter steckt das Fremdrentengesetz. Ursprünglich sollte es Deutschen, die als Aussiedler oder Vertriebene anerkannt sind, einen Anspruch auf Rentenzahlungen garantieren. Für die Fremdrente ist es, „unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ausländische (‘fremde‘) Zeiten in der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen“, definiert die DRV im eigenen Rentenlexikon.

„Seit Ende des 2. Weltkriegs, vor allem aber in den vergangenen 40 Jahren, sind viele Deutschstämmige aus den Staaten Mittel- und Osteuropas in die Bundesrepublik zugezogen“, schreibt die DRV in einem Informationspapier. Diese Menschen können sich dank des Fremdrentengesetzes Beschäftigungszeiten im Ausland bei der DRV anrechnen lassen. Rund eine Million Menschen nutzen diese Regelung ganz oder teilweise, die Zahl geht seit 2018 jährlich leicht zurück, zeigen Statistiken der Deutschen Rentenversicherung, die Ippen.Media vorliegen. 2022 kostete das die Rentenversicherung 7,5 Milliarden Euro. Die Gelder zählen als „nicht beitragsgedeckte Leistungen“. Das heißt, sie werden durch Bundeszuschüsse finanziert und dienen dem sozialen Ausgleich, teilt die DRV auf Anfrage mit.

Rentner: Bestimmte Vertriebene können sich in Deutschland Beitragszeiten aus ihrem Herkunftsland anrechnen lassen.

Fremdrente: Hoher Anteil bei Rentenneuzugängen

Zurzeit haben Deutsche jüdischen Glaubens und Vertriebene aus den ehemaligen Ostgebieten sowie deutsche Minderheiten, die in der Sowjetunion unterdrückt wurden, Anspruch auf Fremdrente. Auch Rentner aus der DDR können unter Umständen profitieren. Wenn sie beispielsweise vor der Wiedervereinigung aus der DDR in die Bundesrepublik flüchteten, können sie sich DDR-Arbeitsjahre in der BRD über das Fremdrentengesetz anrechnen lassen, erklärt Rentenberater Stephan Kamlowski im Gespräch mit Ippen.Media.

Das Ziel der Fremdrente sei es, „Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler in Deutschland einzugliedern und dabei rentenrechtlich so zu stellen, als ob sie ihr gesamtes Versicherungsleben in Deutschland verbracht hätten“, sagt eine Sprecherin des Bundessozialministeriums der Wirtschaftswoche. Wird sie diesem Anspruch gerecht? „Ja“, sagt Rentenexperte Kamlowski. Trotz Kürzungen, die in Vergangenheit durchgesetzt wurden, erfülle die Fremdrente sehr wohl ihr Integrations-Ziel, ergänzt er.

Berechnung der Fremdrente kann kompliziert werden

Rentenexperte Kamlowski sagt auch: Deutsche Minderheiten aus Russland, Belarus, Kasachstan und der Ukraine können heute noch als Vertriebene anerkannt werden. Die Deutsche Rentenversicherung nennt Menschen, die nach 1992 nach Deutschland kommen und die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen, „Spätaussiedler“. Zeiten, die Bezieher von Fremdrenten wirksam machen können, sind unter anderem:

  • Rentenrechtliche Zeiten aus dem im Ursprungsland
  • Grundwehrdienstzeiten nach dem 8. Mai 1945
  • Kindererziehungszeiten nach dem 8. Mai 1945
  • Schulausbildung, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
  • Dienstzeiten bei der Polizei oder dem Militär

Die Berechnung der Fremdrente kann sich kompliziert gestalten. Oftmals gibt es einen großen Interpretationsspielraum, wie Tätigkeiten im Ausland bewertet, welche Löhne zur Berechnung der Rente genutzt werden, sagt Kamlowski. Wenn die Vertriebenen ebenfalls eine Rente aus dem Herkunftsland beziehen, wird der Betrag dieser meistens von der Fremdrente abgezogen. Doch die Renten aus den Herkunftsländern sind häufig mit großen Hürden verbunden. Rentner, die jetzt beispielsweise eine Rente aus Russland beziehen wollen, müssen regelmäßig nach Moskau reisen, um eine Lebensbescheinigung abzugeben, erklärt Rentenberater Kamlowski.

Rubriklistenbild: © Elmar Gubisch/imago

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