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Das müssen Sie jetzt wissen

Die überarbeitete Grundsteuer tritt bald in Kraft: Warum Sie noch keinen Bescheid für 2025 erhalten haben

Mit Beginn des Jahres 2025 wird die neu gestaltete Grundsteuer wirksam. Dennoch könnten Sie bis dahin immer noch im Unklaren darüber sein, wie viel Sie zahlen müssen. Hier klären wir Sie auf, wo es nach unseren Erkenntnissen noch Verzögerungen geben könnte.

Das große Projekt der Grundsteuerreform biegt langsam auf die Zielgerade ein. Doch auch wenige Wochen bevor die neue Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 gilt, gibt es Verzögerungen – und zwar beim wichtigsten Punkt: dem Versand des eigentlichen Grundsteuerbescheids.

Erst dieser Bescheid zeigt Ihnen, wie viel Sie künftig zahlen müssen bzw. welche Summe Vermieter später über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergeben können, wenn Sie zur Miete wohnen.

Neue Grundsteuer auf der Zielgeraden: Viele Millionen Bescheide kommen erst 2025

Während die meisten Bundesländer Anfang 2023 noch darauf bestanden haben, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung pünktlich abgeben, lassen sich viele Städte und Gemeinden mit den Bescheiden nun offenbar Zeit: Laut Finanztip-Anfragen an die 25 größten deutschen Städte hat bisher nur Berlin den Versand gestartet.

Fast alle anderen Städte haben uns Termine von Anfang Januar bis Februar genannt, in Hamburg dauert es noch länger. Eine Übersicht finden Sie in unserem kostenfreien Finanztip-Ratgeber zum Grundsteuerbescheid.

Diese Termine sind noch nicht alle final. Einige Städte müssen erst noch ihren Hebesatz festlegen. Es könnte also noch später werden. Falls es noch Klärungsbedarf mit dem Finanzamt gibt, kann es ebenfalls länger dauern. In Dresden ist dies beispielsweise bei rund einem Drittel der Fälle so.

Wohnen Sie in einer anderen Stadt oder Gemeinde? Dann rechnen Sie damit, dass es auch dort eher Richtung 2025 geht.

Neue Grundsteuer kommt ab 2025: Alles wie in den Vorjahren?

Grundsätzlich dürfen die Städte und Gemeinden das so handhaben. Laut Gesetz hätten sie sogar bis Ende Juni 2025 Zeit, ihren Hebesatz festzulegen. Außerdem haben viele Städte die Grundsteuerbescheide auch früher erst im Januar verschickt, oft gemeinsam mit anderen Gebührenbescheiden – etwa für Abfall, Gehwegreinigung und Abwasser.

Ab 1. Januar greift die neue Grundsteuer

Einige Städte berufen sich jetzt wieder darauf und wollen alles „wie in den Vorjahren“ machen. Allerdings ist die Situation diesmal eine andere: Einen neuen Bescheid gibt es nur, wenn sich etwas geändert hat – und das ist durch die Grundsteuerreform diesmal praktisch immer der Fall.

Deshalb rechnen nahezu alle Eigentümer mit einem Bescheid – und das lieber früher als später, um endlich Klarheit zu haben. Denn die Sorge, dass die neue Grundsteuer viel höher ausfallen könnte als zuvor, ist bei vielen groß. Diese Klarheit wird es in vielen Fällen jedoch erst spät geben.

Was bedeutet die neue Grundsteuer für Ihre Zahlung?

In der Regel wird die erste von vier Grundsteuerzahlungen pro Jahr am 15. Februar fällig. Das könnte jetzt in vielen Fällen knapp werden; Hamburg hat den Termin deshalb bereits auf den 30. April verschoben. Am Ende gilt immer der Termin, der im Bescheid steht. Zahlen Sie die Grundsteuer per Dauerauftrag, denken Sie daran, diesen anzupassen.

Nach Erhalt des Bescheids haben Sie grundsätzlich einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist ändert jedoch nichts an Ihrem Zahlungstermin. Liegt der Termin innerhalb der Frist, müssen Sie trotzdem zahlen – auch wenn Sie Widerspruch einlegen oder bereits Einspruch gegen die ersten Bescheide zum Messbetrag und Grundsteuerwert erhoben oder sogar Klage eingereicht haben.

Was waren das nochmal für Bescheide? Das und viele weitere komplizierte Begriffe rund um die Grundsteuer erklärt Ihnen unser neues Finanztip-Grundsteuer-ABC (PDF).

Sollten Sie Widerspruch gegen die Grundsteuer 2025 einlegen?

Eher nicht. Ein Widerspruch gegen den eigentlichen Grundsteuerbescheid hat nur selten Aussicht auf Erfolg, da dieser Bescheid nur noch mit dem neuen Hebesatz und Ihrem Grundsteuermessbetrag die Grundsteuer berechnet. Gegen einen möglicherweise fehlerhaften Messbetrag hätten Sie bereits im eigenen Bescheid dazu Einspruch einlegen müssen.

Drei Dinge sollten Sie jedoch kurz prüfen:

  1. Ob im Grundsteuerbescheid mit demselben Messbetrag wie im Bescheid zum Messbetrag gerechnet wird.
  2. Ob der Hebesatz korrekt ist – diesen können Sie bei Ihrer Kommune erfragen oder online finden.
  3. Ob korrekt gerechnet wurde. Nutzen Sie dafür folgende Formel: Messbetrag x Hebesatz/100 = Grundsteuer

Anders als ein Einspruch gegen die ersten Bescheide ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht generell kostenlos. Er ist nur kostenfrei, wenn Sie Recht bekommen. Falls nicht, zahlen Sie eine Gebühr, die oft bei 20 Euro beginnt, aber auch deutlich höher sein kann. Erfragen Sie die Gebühr vor einem Widerspruch unbedingt bei Ihrer Kommune.

Sie haben Ihren Grundsteuerbescheid bereits erhalten? Dann senden Sie ihn uns gerne an redaktion@finanztip.de. Damit helfen Sie uns, noch besser zu erklären, was genau auf diesem Bescheid steht. Natürlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich.

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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit dem gemeinnützigen Geldratgeber Finanztip vor – das Original zu diesem Beitrag „Schon bald gilt die neue Grundsteuer: Aber wo bleibt Dein Bescheid? stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 25. Oktober 2024.

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Rubriklistenbild: © IMAGO

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