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Vor der Reform 2025

Grundsteuer steigt: Hier müssen Hausbesitzer am tiefsten in die Tasche greifen

Im Vorfeld der Grundsteuerreform im nächsten Jahr haben Kommunen im ganzen Land ihre Hebesätze angehoben. Hier erfahren Sie, wo Hausbesitzer nun am meisten zahlen müssen.

München – In Deutschland haben erneut viele Städte und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht. Für viele Kommunen ist die Grundsteuer eine zentrale Säule ihrer Einnahmen – und in Zeiten knapper Kassen bangen die Ortschaften um jeden Cent. Das ist insbesondere aufgrund der hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in diesem und im vergangenen Jahr der Fall.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hat auch dieses Jahr ein Grundsteuer-Ranking für die einwohnerstärksten Städte im Land erstellt. Wie auch 2018 und 2021 wurden dafür die 100 Städte mit den meisten Einwohnern verglichen, dazu wurde ein Einheitswert für ein Einfamilienhaus als Beispiel genommen. In allen 16 Bundesländern ist die Grundsteuer durchschnittlich gestiegen, um 4,5 Prozent im Vergleich zu 2021.

Bis 910 Prozent: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer jetzt in Deutschland

Am teuersten ist es dem Ranking zufolge wie auch schon vor drei Jahren in der Stadt Witten (Nordrhein-Westfalen). Dort liegt der Hebesatz 2024 bei 910 Prozent, was eine Jahresgrundsteuer für ein Einfamilienhaus von 771 Euro entspricht. Am günstigsten ist es derweil in der bayerischen Stadt Regensburg, wo nur 335 Euro im Jahr fällig werden (Hebesatz: 395 Prozent). Hier sind die zehn günstigsten und teuersten Städte im Land:

Die 10 günstigsten Städte bei der Grundsteuer:

StadtHebesatz in ProzentGrundsteuer pro Jahr
Regensburg395335 Euro
Koblenz420356 Euro
Erlangen425360 Euro
Ulm430364 Euro
Düsseldorf440373 Euro
Ratingen440373 Euro
Oldenburg445377 Euro
Ludwigsburg445377 Euro
Villigen-Schwenningen455385 Euro
Esslingen am Neckar458388 Euro

Die 10 teuersten Städte bei der Grundsteuer:

StadtHebesatz in ProzentGrundsteuer pro Jahr
Witten910771 Euro
Offenbach am Main895758 Euro
Mühlheim an der Ruhr890754 Euro
Darmstadt875741 Euro
Duisburg845716 Euro
Herne830703 Euro
Berlin810686 Euro
Marl790669 Euro
Remscheid770669 Euro
Lünen760644 Euro
Leverkusen750635 Euro
Hagen750635 Euro

Es gibt auch Gemeinden, die weniger Einwohner haben und noch mehr Grundsteuer verlangen. 2023 war die Gemeinde Lorch in Hessen mit einem Hebesatz von 1050 Prozent der deutschlandweite Spitzenreiter. Das hat sich 2024 nicht verändert, wie eine Untersuchung vom Bund der Steuerzahler in Hessen mitteilt.

Grundsteuer steht vor der Reform: Das ändert sich ab 2025 für Eigentümer

Berechnet wird die Grundsteuer bis 2025 noch nach dem alten Modell. Dabei werden drei Kennzahlen miteinander multipliziert, um die Grundsteuer zu berechnen: Der Einheitswert, der Hebesatz und die Grundsteuermesszahl. Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein standardisierter Wert, der für bebaute und unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Allerdings gilt dieser Wert als sehr veraltet, weshalb die Reform im neuen Jahr greifen soll. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt.

Die Steuermesszahl ist ebenfalls festgesetzt, je nach Art des Gebäudes. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen festgelegt wird. Dadurch können die Städte und Gemeinden festlegen, wie hoch ihre Steuereinnahmen ausfallen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Kommunen in Deutschland.

In der Untersuchung des IW wurde als Einheitswert der Wert für Einfamilienhäuser in Städten mit über 100.000 Einwohnern verwendet. Dieser liegt bei 32.586 Euro. Für die Steuermesszahl wurde der Höhe von 2,6‰ gewählt - dies entspricht einer üblichen Zahl für Einfamilienhäuser im Westen. Diese Zahlen wurden dann mit den jeweiligen Hebesätzen der Städte multipliziert.

Ab 2025 greift die Grundsteuerreform, sodass der Einheitswert abgeschafft wird. Im Bundesmodell wird dann die neue Rechnung lauten: Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Allerdings gibt es sieben Bundesländer, die eine Änderung an der Formel vornehmen. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Ardan Fuessmann

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