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Eigenständige Berechnung möglich

Grundsteuererhöhung ab 2025: Wann kommt der Bescheid?

Die Anpassung der Grundsteuer erfolgt ab dem Jahr 2025. Infolgedessen erwarten zahlreiche Bürger in der nahen Zukunft einen Bescheid von ihrer Kommune.

Berlin – Für Grundstücksbesitzer in Deutschland beginnt mit dem Jahr 2025 eine neue Ära. Denn ab Januar gilt die neu berechnete Grundsteuer. Zuvor war der Staat jahrzehntelang immer von einem Einheitswert ausgegangen. Die Berechnung beruhte in den alten Bundesländern auf Daten aus den 1960er Jahren, in den neuen Bundesländern wurde sogar noch drei Jahrzehnte weiter zurückgeschaut.

Grundsteuer 2025: Bescheide sollen ab Herbst 2024 zugestellt werden - womöglich erst im neuen Jahr

Diesem Vorgehen schob das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Die Richter hielten das System für verfassungswidrig, monierten etwa, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Dies sei ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung im Grundgesetz.

Angesichts der bevorstehenden Änderung herrscht Unsicherheit bei vielen Bürgern, es setzt auch bereits Kritik am Vorgehen ein. Umso mehr wird dem Moment entgegengefiebert, wenn der Grundstückssteuerbescheid eintrudelt.

Laut Finanzministerium soll es in den kommenden Wochen und Monaten so weit sein. Das Haus von Finanzminister Christian Lindner (FDP) erklärt: „Die Kommunen werden voraussichtlich ab Herbst 2024 die ab 2025 anzuwendenden Hebesätze beschließen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie den neuen Grundsteuerbescheid von Ihrer Kommune.“

Manche Kommunen verschicken die Info zur Grundsteuer 2025 erst später

Der Tag der Wahrheit könnte also auch kurz vor Weihnachten erfolgen. Das wiederum wäre dann womöglich eine unschöne Bescherung. Das Finanzamt Hessen betont allerdings schon, dort werde der Grundsteuerbescheid voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 verschickt.

Auch die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert: „Eine Zahlung aufgrund der Neufestsetzung müssen Sie erst leisten, wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Das ist im Jahr 2025 der Fall.“

Tanzen durch den eigenen Garten: Ob die Laune nach dem Grundsteuerbescheid auch noch so blendend ist?

Zahlung der Grundsteuer 2025: In er Regel wird Summe vierteljährlich eingefordert

Zu zahlen ist die neue Grundsteuer in der Regel vierteljährlich, Stichtage sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Das Portal der Stadt München nennt aber auch die Möglichkeit, die komplette Summe auf einen Schlag zu bezahlen. Dafür muss ein Antrag auf Jahreszahlung für das kommende Jahr bis zum 30. September gestellt werden, Zahltag ist dann der 1. Juli.

Grundsätzlich muss die fällige Summe bis zum Ablauf des Fälligkeitstages einrichtet sein. Heißt: Ist die erste Rate am 15. Februar fällig, muss der entsprechende Betrag spätestens an diesem Tag bei der Gemeinde eingehen. Möglich ist auch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, dann wird der Betrag automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.

Was das wohl kostet? Die Grundsteuer muss in Deutschland ab dem Jahr 2025 neu berechnet werden.

Grundsteuer selbst berechnen: Bürger benötigen nur Grundsteuermessbetrag und neuen Hebesatz

Laut dem Finanzamt kann jeder Bürger die für das Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer auch selbst berechnen. Dies funktioniert, sobald der Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar 2025 eingegangen ist und die Kommune die Höhe der ab 2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen hat.

Dann muss lediglich der Grundsteuermessbetrag mit dem maßgeblich neu beschlossenen Hebesatz multipliziert werden. Die erwähnte Beispielrechnung kommt bei einem Grundsteuermessbetrag von 250 Euro und einem Hebesatz von 470 Prozent auf eine Jahres-Grundsteuer von 1175 Euro. Allerdings wird betont, für die Ermittlung sollten nicht die bis 2024 geltenden Hebesätze der Kommunen herangezogen werden.

Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die Grundsteuerreform soll nach dem Willen des Gesetzgebers insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden. Mithilfe des Hebesatzes soll daher ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert werden. Allerdings steht es den Gemeinden zu, „die Hebesätze der Grundsteuer im Rahmen der Gesetze autonom festzusetzen“.

Hessen empfiehlt niedrigere Hebesätze. Nordrhein-Westfalen aktualisiert die Grundsteuer-Berechnung, wodurch der Betrag vielerorts steigt. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO / MiS

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