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„Zeitliche Verschiebungen“

Bürokratie-Monster lauert hinter Merz-Projekt zur Rente: „Nicht bezifferbare Mehraufwände“

Zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner können von einem Plan der Merz-Regierung profitieren. Doch bei der Durchführung droht ein Bürokratie-Chaos.

Berlin – Die Union hat im Wahlkampf auf eine Ausweitung der Mütterrente gedrängt, besonders die CSU mit Frontmann Markus Söder hat ihr Herzensprojekt gegen Kritik verteidigt. Mit Erfolg – schließlich hat es das Vorhaben zuerst in den Koalitionsvertrag und nun in den Regierungsentwurf zum Rentenpaket 2025 geschafft. Doch jetzt regt sich neue Kritik.

Auch Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, sollen durch die Mütterrente für volle drei Jahre Entgeltpunkte bekommen. (Symbolfoto)

Renten-Plan für Mütter: Zu frühe Umsetzung könnte „erhebliche Auswirkungen“ haben – warnt DRV

„Sollte es zum Start der Mütterrente III vor 2028 kommen, ergeben sich weitere erhebliche Auswirkungen für deren Umsetzung“, erklären die gesetzlichen Rentenkassen in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf. Das Portal Ihre-Vorsorge.de, das von den Trägern der Rentenversicherung betrieben wird, hat die Kritik öffentlich gemacht.

Der Renten-Plan der Regierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) und der zuständigen Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht die Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf 36 Monate auch für Kinder vor, die vor 1992 geboren sind. Damit erhalten Eltern, in der Praxis meistens Mütter, für drei Jahre drei Entgeltpunkte.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Bisher werden nur 2,5 Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben, das vor 1992 geboren wurde. Wer später Mutter geworden ist, erhält schon jetzt die vollen drei Entgeltpunkte angerechnet. Die Ausweitung der Mütterrente ist damit eine Angleichung. Ihre Erziehungsarbeit fließt damit stärker in die Höhe ihrer Rente ein, denn die Entgeltpunkte sind bei deren Berechnung entscheidend. Laut Fachleuten profitieren etwa zehn Millionen Versicherte.

Ausweitung der Mütterrente könnte Bürokratie-Berg verursachen

Doch die Ausweitung der Mütterrente ist mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. „Die Komplexität des Verfahrens und damit der Aufwand, der für die Umsetzung der Mütterrente III benötigt wird, würde sich weiter erhöhen“, lautet die Warnung der Rentenversicherungen vor den Folgen einer zu schnellen Einführung. Zeitliche Verschiebungen könnten dann „nicht ausgeschlossen werden“, zitiert Ihre-Vorsorge.de.

Neben der Verzögerung könnte die Ausweitung der Kindererziehungszeiten bei der Rente „vielfältige Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen“ haben, so die Befürchtung. Als Beispiel nennen die Träger demnach die umgangssprachliche Witwenrente oder Grundsicherung sowie Wohngeld.

Hier droht weitere Bürokratie. Das würde „zu nicht bezifferbaren Mehraufwänden bei anderen Trägern von Sozialleistungen“ und in der Rentenversicherung führen, so die Warnung.

DRV begrüßt Finanzierung des Renten-Plans aus Steuermitteln – doch Plan geht nicht weitgenug

Die Rentenversicherungen begrüßen jedoch die geplante Erstattung der Mehrkosten der Ausweitung der Erziehungszeit älterer Kinder aus Steuermitteln. Hintergrund ist, dass die Mütterrente eine sogenannte versicherungsfremde Leistung ist. Die Auszahlung ist nicht durch Beiträge gedeckt. Daher zahlt der Bund einen Teil aus dem Haushalt hinzu. Doch die Steuerzuschüsse für die Rentenversicherung sind nicht ausreichend, um die versicherungsfremden Leistungen zu tragen.

Die Kritik erneuern die Träger laut Ihre-Vorsorge.de noch einmal. Die Kosten der bisherigen Leistungsausweitungen bei der sogenannten Mütterrente I 2014 und der Mütterrente II 2019 müssen noch immer „aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber“ finanziert werden. „Sachgerecht“ wäre eine vollständige Finanzierung der Mütterrente aus Steuermitteln, so die DRV-Fachleute.

Versicherungsfremde Leistungen

Die versicherungsfremden Leistungen müssen Kritikern zufolge angepasst werden. Der Bundesrechnungshof hatte etwa bereits 2023 bemängelt, dass weder Parlament noch Öffentlichkeit einschätzen könnten, ob die Bundeszuschüsse dafür angemessen seien. Die Rechnungsprüfer fordern, dass das Arbeits- und Sozialministerium regelmäßig die Art und die Höhe der Leistungen veröffentlichen sollte.

Rentenversicherungen begrüßen Zusage des Bundes bei Rentenniveau-Finanzierung

Neben der Mütterrente sieht der Entwurf auch die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031 vor. Die Kosten will der Bund übernehmen, um steigende Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu bremsen. Das Vorhaben begrüßen die Rentenversicherungen in der Stellungnahme.

Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass ab 2029 dauerhafte Zusatzkosten entstehen. 2030 würden diese von 4,1 Milliarden auf 9,4 Milliarden Euro steigen, 2031 zudem auf 11,2 Milliarden Euro. Auch nach dem – bisher geplanten – Ende der Stabilisierung Mitte 2032 würden die notwendigen Kostenerstattungen an die Rentenkassen „demografisch bedingt“ weiter steigen, heißt es. Laut Mitteilung rechnen die Versicherer mit 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Rubriklistenbild: © Annette Riedl/dpa

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