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„Immer größeres Geschäftsmodell“

„Bandenmäßiger“ Bürgergeld-Betrug: Ex-Chef der Arbeitsagentur fordert sofortige Maßnahme

Der frühere Leiter der Arbeitsagentur prangert „bandenmäßigen“ Bürgergeld-Betrug an. An die Merz-Regierung übermittelt er eine klare Forderung.

München – Der „bandenmäßige“ Bürgergeld-Betrug rückt mit der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erneut in den Fokus. Besonders in der SPD brodelt es im Umgang mit der Thematik. Auf der einen Seite deuten Zahlen auf ein verschwindend geringes Problem hin. Das Bundesarbeitsministerium selbst spricht von regionalen Schwerpunkten. Doch gerade dort – häufig in den Städten des Ruhrgebiets – ist das Thema präsent.

Der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, fordert von der Regierung um Kanzler Merz und Arbeitsministerium Bärbel Bas, die Freizügigkeitsregel für den Bürgergeld-Bezug anzupassen. (Montage)

Kurz vor der Stichwahl hat sich nun Detlef Scheele, von 2017 bis 2022 Chef der Bundesagentur für Arbeit, zur Problematik des organisierten Bürgergeld-Missbrauchs gemeldet. Das SPD-Mitglied sorge sich um seine Partei, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ). „Die Leute werden hierhergefahren, in heruntergekommenen Immobilien gemeldet, gehen angeblich einem Minijob nach und erhalten dann Aufstockerleistungen“, sagte Scheele. „Das hat sich leider zu einem immer größeren Geschäftsmodell entwickelt.“ Dazu würden auch die Kosten der Unterkunft übernommen.

Kampf gegen „bandenmäßigen“ Bürgergeld-Betrug: Ex-Arbeitsagentur-Chef hat klaren Wunsch

Der ehemalige Arbeitsagentur-Chef forderte, im Rahmen der Reform der neuen Grundsicherung sich Paragraf sieben des Zweiten Sozialgesetzbuches vorzunehmen. Dieser regelt, wer Anspruch auf Bürgergeld hat – oder es eben nicht hat. Nach der Regel müssen EU-Bürger erst in Deutschland arbeiten, ehe sie Sozialleistungen erhalten können. Denn durch die Freizügigkeit innerhalb der EU können sie dorthin ziehen. Doch für den Bürgergeld-Bezug ist der Nachweis des Arbeitnehmerstatus entscheidend.

„Die Bürgergeld-Reform muss den Erwerbstätigkeitsbegriff so sicher machen, dass man nicht mit fiktiven Beschäftigungsbescheinigungen ganze Bedarfsgemeinschaften finanzieren kann“, sagte Scheele. „Daher wundert es mich, dass kaum auf diesen Paragrafen geschaut wird.“ Dazu sei es wichtig, dass der Datenabgleich der Behörden deutlich verbessert werde, um dem Sozialbetrug schneller vorzubeugen.

Automatisiert zusammenarbeitendes Netzwerk gegen Bürgergeld-Betrug

Scheeles Forderungen decken sich mit denen der Jobcenter. Diese hoffen auf den Datenaustausch zwischen den Behörden, den die schwarzrote Regierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat. „Wir brauchen auch ein sehr gut automatisiert zusammenarbeitendes Netzwerk, das gegen diese mafiösen Strukturen arbeitet“, hatte Lutz Mania, Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte, IPPEN.MEDIA im Juli erklärt.

Auch Mania forderte, die Frage der Arbeitnehmereigenschaft von EU-Bürgern neu zu regeln. Er regte an, einen Sockelbetrag definieren, den die Beziehenden mindestens verdienen müssten. Derzeit gebe es keine Mindestsumme beim Einkommen. Teilweise würden schon 100 oder 150 Euro anerkannt.

Bärbel Bas‘ Behörden-Blindflug bei „bandenmäßigem“ Bürgergeld-Betrug

Arbeitsministerin Bärbel Bas, selbst aus Duisburg und damit einem vermeintlichen Hotspot dieser Form des Sozialleistungsmissbrauchs, hatte die Debatte um „ausbeuterische“ und „mafiöse Strukturen des sozialen Missbrauchs“ im Bürgergeld angestoßen. Dabei sind die offiziellen Fallzahlen äußerst gering. Laut Angaben von Bas Ministerium gab es 2024 421 Fälle von „bandenmäßigem“ Bürgergeld-Betrug, wovon 209 in Anzeigen mündeten. In der Folge gab es jedoch lediglich drei Geldstrafen.

Mit Blick auf rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger sind diese Fallzahlen äußerst gering. Die Regierung verweist dennoch auf eine hohe Dunkelziffer. Laut Jobcenter-Chef Mania laufe jedoch die Aufdeckung „in Großteilen rein zufällig“ ab. Dazu konnten weder Arbeits- noch Finanzministerium auf IPPEN.MEDIA-Anfrage Angaben dazu machen, wie hoch der Schaden durch diese Form des Leistungsmissbrauchs ist. Insgesamt habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2024 eine Schadenssumme von 766 Millionen Euro festgestellt, wobei darunter andere Formen des Leistungsmissbrauchs fallen.

Rubriklistenbild: © Bernd von Jutrczenka/Marcus Brandt/dpa

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