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Mögliche Erhöhung

Von der Pflege profitieren: So bekommen Sie mehr Rente im Alter

Pflege kann sich auch für die Rente lohnen. Unter bestimmten Bedingungen bekommen Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Berlin – Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und werden zu Hause gepflegt. Angebote und Leistungen können die Pflege und Betreuung zu Hause verbessern und die pflegenden Personen entlasten. Zudem können Angehörige durch das Pflegen auch Vorteile für die Rente gewinnen. Doch nicht alle kennen den wichtigen Zusammenhang zwischen Pflege und Rentenversicherung.

Vorteile für die Rente: Warum sich die Pflege auch finanziell lohnt

Pflegekassen zahlen unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung als Ausgleich für den Kraft- und Zeitaufwand während der Pflege. Denn Personen, die aufgrund der Pflegetätigkeit ihren Beruf einschränken müssen, erwerben in dem Zeitraum geringere Rentenansprüche.

Um dies zu kompensieren, zählt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Pflege bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Für die Rentenversicherung gilt die Zeit, in der Sie Pflegebeiträge erhalten, als Beitragszeit. Das heißt, Sie bekommen Rentenpunkte für die Pflege auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Angehörige durch das Pflegen auch Vorteile für die Rente gewinnen.

Rente für pflegende Angehörige – Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge. Eine „Zusatzrente für pflegende Angehörige“ gibt es nicht, stellt Silke Pottin, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Bund, klar. „Aber Sie können durch Ihre Pflege von der Pflegekasse Rentenbeiträge für Ihre gesetzliche Rente erhalten. Diese können dazu beitragen, einen Rentenanspruch zu erwerben oder zu erhöhen.“

Wie hoch diese Beiträge im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt von dem zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege von Angehörigen ausgeübt wird, ab. Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt. Abhängig davon werden Pflegenden laut der Deutschen Rentenversicherung Beiträge zwischen 122 und 658 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöht sich dadurch die monatliche Rente zwischen sieben und 37 Euro.

Rentenbeiträge für Pflegepersonen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Grundlage des Rentenanspruchs für Pflegepersonen sind fiktive beitragspflichtige Einnahmen, die für die geleistete Pflege zugrunde gelegt werden. Sie bilden die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage. Ebenfalls wichtig für die Berechnung ist die Bezugsgröße. Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und wird jährlich ermittelt. Im Jahr 2024 liegt die Bezugsgröße laut Bundesgesundheitsministerium bei 3.535 Euro pro Monat in Westdeutschland und bei 3.465 Euro pro Monat in Ostdeutschland. Ab 2025 gibt es für Ost- und Westdeutschland einheitliche Bezugsgrößen.

Nicht jede Pflege wirkt sich auf die Rente aus. Die Rentenversicherungspflicht trifft bei folgenden Voraussetzungen ein:

  • die pflegebedürftige Person bzw. Personen haben mindestens Pflegegrad 2 oder höher 
  • Die Pflege muss dabei mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden
  • Sie dürfen nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten
  • Sie pflegen die Person nicht erwerbsmäßig

Pflege von Angehörigen lohnt sich auch für die Rente – das gilt zu beachten

Wichtig ist, dass Pflegende den Antrag auf Pflegeleistungen stellen, sobald der Pflegefall eintritt. Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Fragebogen ausfüllen und der Pflegekasse zukommen lassen, ist der Anspruch auf Rentenpunkte für die Pflegetätigkeit gesichert. Eine rückwirkende Anrechnung der Pflege ist nicht möglich. (bohy) 

Rubriklistenbild: © Stephanie Pilick/dpa

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