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Mehr Geld im neuen Jahr

Ampel-Entscheidung bringt 1,8 Millionen Rentnern ab 2025 mehr Geld

Die Einkommensgrenzen für Rentner werden ab 2025 erhöht. Eine bedeutende Neuerung, die hauptsächlich Rentner mit Erwerbsminderung betrifft.

Berlin - Die Bundesregierung beschließt am Mittwoch (16. Oktober) eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen im neuen Jahr. Dies führt zu höheren Sozialabgaben, insbesondere für Gutverdiener. Die neue Beitragsbemessungsgrenze hat aber auch Folgen für Rentner und Rentnerinnen. Denn an diesem Wert orientiert sich auch die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner.

Mehr Geld für 1,8 Millionen Rentner: So wird die neue Hinzuverdienstgrenze berechnet

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Grenzen für zusätzliche Einkünfte für die 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, erhöht. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums hervor, das am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird. Aufgrund der Lohnsteigerungen der letzten Jahre werden Gutverdiener im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten.

Seit 2023 wird die Hinzuverdienstgrenze der Erwerbsminderungsrente nach einem neuen Verfahren berechnet. Obwohl dies auf den ersten Blick komplex erscheint, ist es tatsächlich recht einfach. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass die Hinzuverdienstgrenze jedes Jahr neu festgelegt wird. Die Berechnung für diese wichtige Änderung für Rentner erfolgt wie folgt:

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente [...] gilt seit 1. Januar 2023 eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt 2025 monatlich 3745 Euro (2024: 3535). 14 x 3745 = 52.430 Euro. Davon drei Achtel = 19.661,25 Euro im Jahr.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die neue Mindesthinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße bei einem berücksichtigten Leistungsvermögen von täglich weniger als sechs Stunden. Die Bezugsgröße beträgt 2025 monatlich 3745 Euro (2024: 3535). 14 x 3745 = 52.430 Euro. Davon sechs Achtel = 39.322,50 Euro im Jahr

Die neue Hinzuverdienstgrenze für EM-Rentner gilt somit ab dem 1. Januar 2025. Rentner und Rentnerinnen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, dürfen bis zur Hinzuverdienstgrenze Geld verdienen, ohne dass es auf ihre Rente angerechnet wird. Wer also seine Rente mit einem Nebenjob aufstocken möchte, kann dies bis zu den genannten jährlichen Grenzen tun. Allerdings dürfen Erwerbsgeminderte nicht eine volle Stundenzahl arbeiten - sonst bräuchten sie ja keine EM-Rente.

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente: Das sind die Regeln für Rentner

Bei voller Erwerbsminderung dürfen Rentner und Rentnerinnen maximal 1638 Euro im Monat aus einer Beschäftigung hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist ein monatliches Bruttogehalt von 3276,81 Euro ohne Weiteres möglich. Dabei dürfen EM-Rentner nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten – sonst könnte ihre Erwerbsminderung infrage gestellt werden. Für EM-Rentner mit voller Erwerbsminderung sind maximal drei Stunden pro Tag möglich.

Ein Rentner bei der Arbeit: Wer erwerbsgemindert ist, darf teilweise arbeiten und die Rente aufbessern.

Neben der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze gibt es auch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze für EM-Rentner. Diese orientiert sich laut DRV am „höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung“. Die Hinzuverdienstgrenze kann also im Einzelfall auch höher sein. Betroffene sollten sich an die Rentenversicherung wenden und diese ermitteln lassen.

Wenn betroffene Rentner und Rentnerinnen die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, wird ihre Rente gekürzt. Bei beiden Formen der EM-Rente wird das Gehalt dann zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

EM-Rentner erhalten auch 2025 den Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent auf die Rente

Auch im Jahr 2025 erhalten Erwerbsgeminderte einen Zuschlag, der seit dem 1. Juli 2024 an Betroffene ausgezahlt wird. Dies betrifft Personen, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Auch daraus resultierende Renten, wie Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, erhalten den Zuschlag, so die DRV. Der Rentenzuschlag muss nicht beantragt werden, er wird automatisch an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Für Anspruchsberechtigte der Jahre Januar 2001 bis Juni 2014 gibt es 7,5 Prozent mehr Geld; für die darauffolgenden Jahre (bis Dezember 2018) ist es ein Plus von 4,5 Prozent. Bis Dezember 2025 wird der Zuschlag separat ausgezahlt, danach soll er auf die bestehende Rente angerechnet werden – danach wird also alles zusammengefasst und in einer Überweisung getätigt.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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