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Kein Beschluss vor Herbst

Ampel zerbricht an der Rente: Rentenpaket II wohl wieder auf der Kippe

Die Ampel hat zwar im Kabinett das Rentenpaket II beschlossen, vor dem Bundestag findet sich jedoch noch immer keine Mehrheit. An diesem Vorhaben könnte die Koalition nun zerbrechen.

Berlin - Immer zweifelhafter erscheint der Plan der Bundesregierung, überhaupt noch ein Rentenpaket II durch den Bundestag zu bekommen. Die Koalition streitet weiter über die Reform der gesetzlichen Rente, auch wenn im Kabinett das Gesetz schon längst beschlossen wurde. Der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte jüngst gefordert, das Gesetz bis Anfang Juli zu beschließen. Der Bild sagten daraufhin mehrere FDP-Politiker, dass sie dem Rentenpaket in seiner aktuellen Form nicht zustimmen würden. Der Liberale Frank Schäffler wird in der Zeitung mit dem Satz zitiert, dass der Beschluss „nicht vor Herbst“ komme. Aus Fraktionskreisen ist mittlerweile zu hören, dass man Oktober als Zielmarke anpeile.

FDP will Rente mit 63 abschaffen und Rentenpaket II im Bundestag nicht zustimmen

Insbesondere wehrt sich die FDP dem Vernehmen nach gegen die geplanten Beitragserhöhungen. Aber auch die sogenannte „Rente mit 63“ (Rente für besonders langjährig Versicherte) wollen die Liberalen am liebsten abschaffen. „Ich werde keinem Rentenpaket zustimmen, das zu höheren Rentenbeiträgen führt“, sagte der FDP-Abgeordnete Max Mordhorst der Bild. Doch genau das - also die Sicherung des Rentenniveaus und die Rente mit 63 - sind Herzensthemen der SPD, von denen sie wohl kaum abrücken werden.

Das Rentenpaket II

Das Rentenpaket der Ampel umfasst mehrere Punkte. Diese sind im Wesentlichen:

1. Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis 2039

2. Erhöhung der Beiträge in die Rentenkasse auf über 22 Prozent in den 2030er Jahren (aktuell: 18,6 Prozent)

3. Einführung eines Generationenkapitals („Aktienrente“) zur Unterstützung der Rentenkasse

„Was die FDP will, ist ziemlich genau das Gegenteil des Rentenpakets II“, fasste der CDU-Politiker Thorsten Frei den Streit in der Wirtschaftswoche zusammen. Und: Ihm fehle die Fantasie, wie die Koalition da noch zusammenkommen kann.

Dem widersprach Anfang Juni noch der Finanzminister in der Sendung „Maischberger“. Seine Fraktion werde dem Rentenpaket am Ende zustimmen. „Wenngleich das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetz verlässt den Deutschen Bundestag so, wie es von der Regierung hereingebracht worden ist“, sagte Christian Lindner damals.

Rentenpaket II sollte nicht die letzte Reform der Rente sein – Ampel streitet über Haushalt 2025

Dabei sollte das Rentenpaket II nicht die letzte Reform sein. Sowohl Sozialminister Hubertus Heil (SPD) als auch Finanzminister Lindner hatten bereits im Frühjahr erklärt, dass ein Rentenpaket III in Arbeit sei. Darin soll es wohl um eine Besserstellung der Betriebsrente gehen. Und es sollen Selbstständige verpflichtend in die Rentenversicherung einzahlen. Ob ein Rentenpaket III angesichts des Streits um seinen Vorgänger aber überhaupt noch realistisch ist, steht in den Sternen.

Die Spitzen der Ampel-Koaliton: Außenministerin Annalena Baerbock (v.l.), Vizekanzler Robert Habeck, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Die nächste große Probe der Regierung ist aber der Haushalt 2025, der bis Juli beschlossen werden soll. Die Beratungen auf Spitzenebene finden dazu schon seit Wochen statt – keine Einigung in Sicht. Verschiedene Ressorts wollen Sparvorgaben Lindners nicht einhalten. Der Finanzminister pocht darauf, dass die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten wird. Diese sieht neue Schulden nur in einem begrenzten Umfang vor. 

Spielraum verschaffen könnte der Ampel-Koalition ein Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Weil die Konjunktur in Deutschland schwächer als erwartet läuft, lässt die Konjunkturkomponente in der Schuldenbremse eine größere Nettokreditaufnahme zu. Bisher ist für das laufende Jahr im Rahmen der Schuldenbremse eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro geplant. Ein Nachtragshaushalt könnte zum Beispiel milliardenschwere Mehrausgaben bei der Förderung erneuerbarer Energien beinhalten.

Mit Material von dpa

Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/dpa

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