Arbeiten im Alter
Hinzuverdienstgrenze: Darauf müssen Rentner seit Anfang 2024 unbedingt achten
Viele Menschen arbeiten auch im Ruhestand weiter. Je nach Renten- und Jobart gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen.
Die Gründe sind unterschiedlich: Viele Menschen haben im Ruhestand Probleme, mit ihrer Rente finanziell über die Runden zu kommen – obwohl es 2024 zu einer erneuten Rentenerhöhung kommt. Anderen wiederum fällt zu Hause die Decke auf den Kopf, sie fühlen sich nicht ausgelastet. Was auch immer den Ausschlag gibt – in Deutschland arbeiteten im Jahr 2023 rund 1,67 Millionen Menschen im Alter zwischen 63 und 67 Jahren, die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte sind, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
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Menschen mit Altersrente dürfen die Rentenbezüge nicht gekürzt werden wegen eines Jobs
Beziehen Sie die Altersrente, dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie möchten. Unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht, erklärt die Minijob-Zentrale. In diesem Fall können Sie sowohl einen Minijob als auch einen anderen Job ausüben, ohne dass die Rentenbezüge gekürzt werden. Früher war dies nur für Menschen möglich, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten.
Zum 1. Januar 2024 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten angehoben. Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, ist für das Jahr 2024 eine jährlicher Hinzuverdienst von 18.558,75 Euro anrechnungsfrei möglich. Bei 37.117,50 Euro liegt die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wurde in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt, gilt unter Umständen eine höhere, individuelle Grenze. Für andere Rentenarten können individuelle Hinzuverdienstgrenzen gelten. Rentner, die einen Minijob ausüben möchten, sollten sich zuvor bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
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Verdienstgrenze für Minijobs seit Anfang 2024 auf 538 Euro monatlich gestiegen
Auch für Rentner mit Minijobs hat sich im Jahr 2024 etwas geändert. Das hängt mit dem angestiegenen Mindestlohn auf 12,41 pro Stunde zu tun, erklärt das ZDF. Das sorgt dafür, dass die Verdienstgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro im Monat angehoben wurde. Im Jahr beläuft sich die Grenze dadurch auf 6.456 Euro, die per Minijob steuerfrei dazuverdient werden dürfen.
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Rentner können auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Einzige Voraussetzung: die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich darf nicht überschritten werden. Liegt der Verdienst über der Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig – damit gelten sie nicht mehr als Minijob.
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