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Übersicht

Rente, Bürgergeld und Pflegeversicherung – Was sich alles zum 1. Juli ändert

Im Juli kommen gleich drei wichtige Änderungen, die Millionen Menschen betreffen. Die Rente steigt, die Pflegeversicherung wird teurer und für Bürgergeld-Empfänger gelten höhere Freibeträge.

Berlin – Zum 1. Juli kommen gleich mehrere wichtige Änderungen: Zum einen steigt die Rente, im Westen kommen 4,39 Prozent und im Osten 5,86 Prozent mehr auf das Konto. Aber auch für Bürgergeld-Empfänger gibt es erfreuliche Nachrichten: höhere Freibeträge sowie Weiterbildungsprämien sollen Erleichterungen schaffen. Und zu guter Letzt wird auch die Pflegereform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Kraft treten. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Rente: So hoch fällt die Erhöhung ab 1. Juli aus

Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es das zweite Jahr in Folge eine deutliche Erhöhung: Im Westen steigen die Bezüge um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent. Bei einer monatlichen Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, landen nun rund 44 Euro mehr auf dem Konto, bei einer gleich hohen Rente mit Ost-Beiträgen fast 60 Euro mehr.

Die folgende Tabelle zeigt den Anstieg in West und Ost:

Für viele Rentenbeziehenden bedeutet das aber auch, dass sie nun in die Steuerpflicht fallen. 2023 liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro pro Person. Wer mehr Einkommen im Jahr hat, muss Steuern zahlen. Zehntausende Rentner und Rentnerinnen, die von der Erhöhung profitieren, werden nun also Abgaben leisten müssen.

Auch Pensionäre könnten schon bald von der Inflationsprämie profitieren.

Bei der Rente soll es im Sommer - der genaue Termin ist noch nicht bekannt - noch eine weitere Änderung geben, die jeden Bürger und jede Bürgerin betrifft. Die digitale Rentenübersicht wird an den Start gehen. Im Sommer erstmal nur im Probebetrieb, ab Herbst dann im Regelbetrieb. In dem Portal soll es dann möglich sein, alle zukünftigen Rentenbezüge - sowohl gesetzlich als auch private - auf einen Blick zu sehen. Damit soll eine eventuelle Rentenlücke direkt erkennbar werden.

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Pflegereform: Pflegeversicherungsbeiträge steigen

Angesichts steigender Kosten wird der Pflegebeitrag um 0,35 Prozentpunkte erhöht - für Menschen ohne Kinder etwas stärker. Familien mit mehreren jüngeren Kindern sollen dagegen entlastet werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent. Anfang des kommenden Jahres soll das Pflegegeld erhöht werden. Zusammengefasst sieht die Erhöhung wie folgt aus:

  • Beitrag für Kinderlose: 4,0 Prozent
  • Beitrag für Versicherte mit 1 Kind: 3,4 Prozent
  • Beitrag für Versicherte mit 2 Kindern: 3,15 Prozent
  • Beitrag für Versicherte mit 3 Kindern: 2,9 Prozent
  • Beitrag für Versicherte mit 4 Kindern: 2,65 Prozent
  • Beitrag für Versicherte mit 5 Kindern oder mehr: 2,4 Prozent

Berücksichtigt werden aber nur Kinder, die jünger als 25 Jahre sind. Sobald die Kinder diese Altersschwelle überschreiten, müssen die Eltern wieder einen höheren Beitrag zahlen. Durch diese Neuregelung zahlen insbesondere Rentner und Rentnerinnen, die in der Regel ältere Kinder haben, nun einen höheren Pflegebeitrag.

Bürgergeld: Reform der Ampel nimmt nächste Hürde

Für Beziehende von Bürgergeld ergeben sich ab Juli einige Erleichterungen. So steigen die Freibeträge für Erwerbstätige. Sie dürfen künftig bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro davon 30 Prozent behalten. Für junge Menschen gilt bei einem Schüler- oder Studentenjob eine Obergrenze von 520 Euro. Gleichzeitig werden die Weiterbildungsmöglichkeiten ausgeweitet.

So erhalten Bürgergeldbeziehende, die eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, monatlich 150 Euro extra vom Jobcenter. Bestandene Prüfungen können mit einer zusätzlichen Prämie honoriert werden. Wer eine Weiterbildung macht, die nicht auf einen Abschluss abzielt, aber länger als acht Wochen dauert, kann ebenfalls 75 Euro extra erhalten. Weitere Neuerungen sind:

  • Mutterschaftsgeld zählt nicht mehr zum Einkommen.
  • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden.
  • Bürgergeld-Bezieher können ein ganzheitliches Coaching bzw. eine Betreuung in Anspruch nehmen. 
  • Erbschaften werden als Vermögen, nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.

Das gibt es auch noch: Gasspeicherumlage und Maestro-Karten

Neben diesen großen Änderungen gibt es noch ein paar kleinere:

  • Die Gasspeicherumlage, die einen Bruchteil des Erdgaspreises ausmacht, steigt zum 1. Juli auf 1,45 Euro je Megawattstunde (0,145 Cent je Kilowattstunde) von bisher 59 Cent je Megawattstunde. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 KWh ergeben sich Mehrkosten von gut 18 Euro im Jahr.
  • Die Maestro-Funktion von Girokarten ist künftig nicht mehr verfügbar. Bislang konnten Kunden auch im Ausland problemlos mit dieser Karte bezahlen und Geld abheben. Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft wählen Banken und Sparkassen jetzt neue Partner für die Auslandsnutzung.

Mit Material von dpa

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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