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Sozialgericht muss entscheiden

Rentner soll 8000 Euro Rente zurückzahlen: Renten­ver­sicherung forderte Geld ohne Begründung zurück

Ein 80-Jähriger soll 8000 Euro Rente zurückzahlen. Von der Rentenversicherung kam jedoch keine ausreichende Begründung. Der Rentner hatte Glück.

Berlin – Wer von der Deutschen Rentenversicherung zu viel Geld ausgezahlt bekommt, muss die Rente zurückzahlen. Doch es kann sich lohnen, den Rückforderungsbescheid zu prüfen – wie ein Fall zeigt, der kürzlich vor dem Sozialgericht in Berlin gelandet ist. Dort hat sich ein 80-Jähriger gewehrt, der 8000 Euro zurückzahlen sollte. Eine nachvollziehbare Begründung habe er dabei nicht erhalten, teilte das Portal Rentenbescheid24 mit.

80-Jähriger soll 8000 Euro Rente zurückzahlen: Tantieme waren nicht angerechnet worden

Der Betroffene hat demnach seit 2018 eine Witwerrente erhalten. 2019 hat es schließlich eine Neuberechnung gegeben. Der Mann hat in der Folge eine Rente von 530 Euro pro Monat ausgezahlt bekommen. Zwei Jahre später stellte die Rentenversicherung jedoch einen Fehler bei der Berechnung fest – und reduzierte die Zahlung auf 267 Euro.

Gleich 8000 Euro forderte die Rentenversicherung von einem 80-Jährigen zurück. (Symbolfoto)

Grund für die Kürzung war die Anrechnung von Tantiemen auf die Witwerrente, die der Mann aus der Schauspieltätigkeit seiner verstorbenen Frau erhielt. Laut dem Portal sollte der Mann daher 8000 Euro zurückzahlen. Dagegen legte er Widerspruch ein. Als dieser abgewiesen wurde, landete der Fall schließlich vor dem Sozialgericht.

Sozialgericht urteilt: Rückforderungsbescheid auf die Rente war rechtswidrig

Die Richter urteilten, dass der Rückforderungsbescheid rechtswidrig sei. Laut Rentenbescheid24 lag das vor allem daran, dass der Bescheid keine ausreichende Begründung enthalten habe, warum der Witwer die geforderten Beiträge zurückzahlen sollte. Es sei auf keine konkrete gesetzliche Regelung verwiesen worden.

Zudem seien die spezifischen Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden. So habe es keine Angaben gegeben, ob und wann der Witwer von den Tantiemen wusste, oder ob er diese verschwiegen hatte. Die Rentenversicherung hätte diese Fragen untersuchen und aufgrund konkreter Fakten entscheiden müssen.

Rentner profitiert bei geforderter Rentenrückzahlung vom Vertrauensschutz

In diesem Fall habe das Gericht zudem auf den Vertrauensschutz berufen, erklärte das Rentenberatungsportal. Die Rücknahme eines früheren Bewilligungsbescheides dürfe nur erfolgen, wenn der Begünstigte kein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des rechtswidrigen Bescheids hatte.

Trotz Gerichtsurteil fallen die künftigen Zahlungen der Witwerrente für den Mann jedoch geringer aus. Eine Neuberechnung der Rente ist möglich.

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen eine Rente zurückzahlen müssen. Ein Rentner sollte etwa einmal 21.000 Euro zurückzahlen. Die häufigsten Fälle sind jedoch im Falle eines Verstorbenen. Wenn die Rente schon für den Folgemonat überwiesen ist, muss diese zurückgezahlt werden.

Rubriklistenbild: © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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