„Ich soll dafür büßen“
Rechenfehler des Bunds soll Rentner 21.000 Euro kosten – doch er wehrt sich
Ein Rentner soll 21.000 Euro an die Rentenversicherung zurückzahlen. Er sieht den Fehler jedoch beim Bund – und reicht eine Klage ein.
Augsburg – Als die Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung bei Josef Laier ankam, musste der Rentner wahrscheinlich erst einmal schlucken. Der Bund verlangte nämlich stattliche 21.000 Euro Rente von ihm zurück.
Grund dafür war ein Fehler, der dazu führte, dass Laier vier Jahre lang etwa 200 Euro mehr pro Monat erhielt, als ihm eigentlich zustanden. Der Rentner sieht den Fehler jedoch ganz klar beim Bund – und will die Entscheidung nicht so stehen lassen. Derweil wurde kürzlich eine weitreichende Änderung der Erwerbsminderungsrente beschlossen.
„Die machen einen Fehler und ich soll dafür büßen“ – Rentner will Rechenfehler des Bunds nicht ausbaden
„Die machen einen Fehler und ich soll dafür büßen“, äußerte der Rentner empört im Gespräch mit der Bild. Laut seinen Ausführungen hat der Bund nicht berücksichtigt, dass er zweimal verheiratet war. Bei der Scheidung übertrug er siebeneinhalb Rentenpunkte an seine Ex-Frau. Erst als seine zweite Frau in den Ruhestand ging, bemerkte die Rentenstelle ihren Fehler – und forderte die überzahlten Beträge zurück. Dabei habe er damals sogar nachgefragt, ob dies berücksichtigt worden sei, betonte er. „Da hieß es: Alles schon drin.“
Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sei dies jedoch „alles nicht mehr nachvollziehbar“. Er hätte auch erkennen können, dass „die dortigen Ausführungen zum Versorgungsausgleich nicht den Feststellungen aus dem Urteil vom 16.02.1995 entsprechen“, erklärte die DRV auf Anfrage des Boulevardblatts.
21.000 Euro Rückzahlung – Rentner reicht Klage gegen Bund ein
Laier sieht das jedoch anders und hat beim Sozialgericht Klage eingereicht. Seine Chancen, Recht zu bekommen, stehen laut dem Anwalt Arndt Kempgens gar nicht so schlecht. Ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart in einem ähnlichen Fall scheint dies zu bestätigen. In diesem Fall hatte eine Frau jahrelang sowohl Witwen- als auch Altersrente erhalten, wie die Stiftung Warentest berichtet. Sie klagte ebenfalls gegen die Rückforderung und gewann. „Da die Rentenversicherung den Antrag auf Altersrente bereits vernichtet hatte, ließ sich nicht nachweisen, ob die Klägerin die Witwenrente bei der Antragsstellung angegeben hatte“, lautete das Urteil.
Die Tatsache, dass Laiers Nachfrage laut Rentenversicherung nicht mehr nachvollziehbar ist, könnte ihm daher sogar zugutekommen. Viele müssen im Rentenalter sparsam mit dem Geld sein. Wer seine finanzielle Belastung senken will, kann sich unter gewissen Bedignungen von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Ab 2024 kommen zudem einige Änderungen auf Rentnerinnen und Rentner zu. (sp)
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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