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Pensionist in Salzburg um 15.000 Euro erleichtert

Richterin verurteilt Raubtäter und kritisiert Angeklagte für „kindliche Störung“

Salzburg: Zwei Angeklagte wegen Handtaschenraubes zu Haftstrafen verurteilt.
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Sowohl der Erstangeklagte (re.), als auch der Zweitangeklagte (li.) erhielt für den Handtaschenraub in Salzburg eine Haftstrafe. Die Urteile sind rechtskräftig.

Nach einem Raubüberfall auf eine Pensionistin in Salzburg standen gleich zwei Angeklagte vor Gericht. Die Verhandlung wurde durch die Kinder der Angeklagten gestört, was die Richterin scharf kritisierte. Trotz Geständnissen bleibt die Verwendung der Beute unklar.

Salzburg - Zwei Rumänen sind am Dienstag (6. August) von einem Schöffensenat wegen Raubes verurteilt worden. Sie hatten am 21. Mai 2024 eine 78-jährige Pensionistin überfallen, nachdem diese bei einer Bank in der Nähe des Mirabellplatzes 15.000 Euro abgehoben hatte. Der Erstangeklagte (44) hatte das Abheben des Geldes in der Bank beobachtet, der Zweitangeklagte (35) vor der Bank gewartet. Beide haben das spätere Opfer dann erst im selben Bus verfolgt. Danach hat der Zweitangeklagte ihr die Handtasche mit dem Geld und einem Seniorenhandy entrissen, dabei wurde die Pensionistin auch leicht verletzt. Beide Rumänen waren vor dem Schöffengericht geständig.

Begonnen hatte die Schöffenverhandlung mit einem Eklat: Angehörige von beiden Angeklagten waren mit ihren Kindern erschienen, unter anderem das zweijährige Kind des Erstangeklagten. Richterin Ilona Schalwich-Mozes hatte allerdings schon vor dem Beginn der Verhandlung erklärt, dass die Kinder nicht der Verhandlung beiwohnen dürfen. Auch nachdem sie die Tür zum Verhandlungssaal 404 geschlossen hatte, hörte man die Kinder davor weinen. Die Richterin griff ein: „Wie viel Kinder sind jetzt unbeaufsichtigt vor dem Verhandlungssaal? Ist es das Kindeswohl, glauben Sie, uns beeindruckt das? Gehen Sie mit den Kindern nach Hause - das ist eine Zumutung, und Schuld sind die Angeklagten, nicht der Staat“.

Zwei Angeklagte vor Gericht - Geldzählmaschine hat lange gerattert

Der Staatsanwalt schilderte den Ablauf des angeklagten Raubes: Der Erstangeklagte habe erst ein anderes Opfer ausgespäht, habe dann aber auf die Pensionistin umgeschwenkt, da dort „die Geldzählmaschine sehr lange gerattert hat“. Es waren am Ende 15.000 Euro, wofür das Geld geplant war, blieb im Prozess unklar.

Zusammen mit dem Zweitangeklagten haben sie das spätere Opfer dann „mehr oder weniger professionell verfolgt“, so der Staatsanwalt, erst im gleichen Bus, dann auf dem Gehsteig Richtung Schallmoos. Der Zweitangeklagte (35) riss ihr dann die Handtasche von der Schulter. Die Pensionistin soll sich gewehrt haben - ob der 35-Jährige sie dann durch einen Tritt gegen das Knie verletzt hat, bestritt er. Einen Teil der Beute – 6500 Euro – wurde bei einer Hausdurchsuchung an der gemeinsamen Adresse der beiden Angeklagten gefunden.

Der Opferanwalt forderte eine Rückgabe der 15.000 Euro Beute, ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro, sowie einen Schadenersatz von rund 600 Euro.

Angeklagter mit anderer Meinung: „Habe nur 400 Euro bekommen“

Beide Angeklagten waren am Ende geständig, das Schmerzengeld wird aber nur zum Teil anerkannt. Zur Beute von 15.000 Euro meinten die Verteidiger, dass die Beiden nur den Teil der verschwundenen Beute ersetzen wollen, denn: Sie bezogen sich dabei auf die 6500 Euro, die gefunden wurden, vom Gericht für verfallen erklärt wurden und somit vom Staat einbehalten werden sollen.

Der ältere Rumäne lebt seit 2018 in Österreich, davor in Deutschland und Italien, wo er auch ein Haus gekauft haben will. Er will am Ende nur 400 Euro erhalten haben. Der Jüngere ist ebenfalls geständig, es stimme aber nicht, dass er der Geschädigten ans Knie getreten habe, weil sie die Tasche nicht loslassen wollte.

Die Urteile gegen die beiden Angeklagten

Der Erstangeklagte, der 44-Jährige, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt - auch wenn er den Raub selbst nicht begangen hatte. Auslöser dafür waren am Ende die deutlich höhere Anzahl seiner Vorstrafen. Der Zweitangeklagte, der 35-Jährige, erhielt drei Jahre Haft. Die 15.000 Euro Beute, wovon 6500 Euro gefunden worden waren, werden für verfallen erklärt, also vom Staat eingezogen. Das bedeutet, dass beiden Angeklagte verurteilt wurden und nun auch die gesamte Beute in Höhe von 15.000 Euro, sowie ein Teilschmerzengeld in Höhe von 1000 Euro an das Opfer zahlen müssen. Die Urteile sind rechtskräftig. hud

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