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Prozess um „Raser“-Unfall in Salzburg - „Er ist normal gefahren, wie Jungs in dem Alter halt fahren“

Ein dunkler Audi und ein silberner Mercedes stehen beschädigt auf einer Straße in einer Großstadt.
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Der damals erst 17-Jährige geriet mit seinem Mercedes ins Schleudern und prallte in den Audi.

Ein sogenannter „Raser“-Unfall in Salzburg hatte am Montag ein gerichtliches Nachspiel: Ein damals 17-jähriger Serbe - erst seit zwei Wochen im Besitz des Führerscheins - soll sich in der Neutorstraße ein Straßenrennen mit einem 19-Jährigen geliefert haben. Am Ende einer Busspur unmittelbar vor dem Neutor kam er mit seinem Mercedes ins Schleudern und prallte gegen einen unbeteiligten Wagen. Drei Personen wurden dabei verletzt.

Salzburg - Staatsanwalt Matthias Haidinger warf dem mittlerweile 18-jährigen Serben vor, sich am 15. Dezember 2023 ein Straßenrennen mit einem Salzburger geliefert zu haben und dabei einen Unfall verursacht zu haben, bei dem drei Personen verletzt wurden.

Der Verteidiger des Führerscheinneulings stellte schon zu Beginn der Verhandlung die Frage, ob man bei 60 km/h statt 50 km/h von einem Straßenrennen reden könne. Richtig sei, dass sein Mandant auf Tempo 60 beschleunigt und einen Bus rechts überholt habe. Doch ein Rennen, vereinbart oder nicht, habe es nicht gegeben. „Ein bloßes Schleudern des Wagens kann man nicht als grobe Fahrlässigkeit bezeichnen“, meinte er. Eine vom Anwalt angestrebte Diversion, also eine außergerichtliche Einigung, lehnte der Staatsanwalt ab. 

„Wagen geschleudert, weil die Straße nass war“

Der mittlerweile 18-Jährige räumte bei seiner Aussage vor der Richterin ein, dass er einen Unfall verursacht und dabei drei Personen verletzt hat. Ein BMW-Fahrer habe einen Obus links überholt, er sei wenig später rechts am Bus vorbeigefahren. Die wiederholte Frage der Richterin, warum er zu schnell gefahren sei, konnte der Angeklagte nicht beantworten. Dass er am Ende wieder in einer Busspur war, habe er nicht gewusst. Überhaupt sei er mehr oder weniger ortsunkundig gewesen.

Die Richterin zeigte im Verlaufe der Einvernahme eine Videoaufzeichnung vom Inneren des Busses. Darauf war zu sehen, wie der BMW erst links überholt und dann kurze Zeit darauf der Mercedes rechts vorbeifährt. 

Busfahrer schildert Überholmanöver

Der Anwalt der beiden Opfer sprach von einem Tempo von 65 bis 70 km/h, im weiteren Verhandlungsverlauf wurde aber weiter von 60 km/h ausgegangen. Eine Mitfahrerin konnte die damals gefahrene Geschwindigkeit nicht beziffern, der Angeklagte sei auf keinen Fall gerast. „Er ist normal gefahren, wie Jungs in dem Alter halt fahren“, sagt sie. Absprachen wegen eines Rennens habe es nicht gegeben. Während der Fahrt habe man sich ohnehin nicht unterhalten, sondern Musik gehört.

Der Busfahrer der Linie 1, den zwei Fahrzeuge links und rechts überholt hatten, stellte die Situation aus seiner Sicht sehr detailliert dar: „Bei offenem Fenster habe ich plötzlich das Beschleunigen eines Wagens auf der linken Seite gehört. Der Wagen war auf der Fahrspur, er ist relativ zügig gefahren“. Auf ein Tempo wollte sich der Zeuge nicht festlegen. „Ich bin in diesem Bereich auf alle Fälle nicht mehr 50 km/h gefahren, wenig später kommt ja die Haltestelle und da brettere ich nicht mit 50 km/h heran“.

Als Fahrer des sogenannten „Nachtsterns“ sei er einiges gewohnt, den beiden Lenkern sei er wohl zu langsam unterwegs gewesen. „Aber wenn ich privat von einem Fahrzeug links und gleich danach von einem anderen Wagen rechts überholt werde, würde ich schon von einem Rennen sprechen“. 

Beweisanträge sollen Ausmaß der Verletzung infrage stellen

Nach einer kurzen Pause stellte der Verteidiger offiziell zwei Beweisanträge: Medizinische Gutachten sollten zeigen, dass die Verletzung bei einem Unfallopfer nicht länger als 24 Tage angedauert habe, also keine schwere Körperverletzung vorhanden sei. Und beim zweiten Unfallopfer mit unter 14 Tagen Verletzungsdauer liege keine grob fahrlässige Gefährdung vor. Die Richterin wies die Anträge ab und erklärte, ein Unfallopfer habe mit Fotos und Chatverläufen sehr glaubwürdig bewiesen, wie lange er an den Verletzungen gelitten habe. 

Der Staatsanwalt blieb bei einer „fahrlässigen Körperverletzung“. Auch wenn es den Begriff „Straßenrennen“ im Gesetz nicht gebe, siehe er doch zahlreiche Hinweise auf ein Rennen. Der Busfahrer habe die Kreuzung am Hildmannplatz als herausfordernd beschrieben, der ortsunkundige Führerscheinneuling hätte hier bremsen statt beschleunigen müssen. Der Verteidiger wies noch einmal darauf hin, dass der Angeklagte den Unfall und die Verletzungen auf seine Kappe genommen habe, „aber 10 km/h schneller ist noch kein Straßenrennen“.

Die Richterin verurteilte den mittlerweile 18-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten und merkte an: „Sie haben grob fahrlässig gehandelt, egal ob Straßenrennen oder nicht“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (hud)

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