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Strafrichter will Verfahren „jetzt groß aufziehen“

Von Smartphones und falschen Adressen: Ein dreister Betrugsfall nimmt in Laufen Fahrt auf

Eine Frau hält ein Smartphone mit der geöffneten ebay-App in der Hand (gestellte Szene).
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ILLUSTRATION - Eine Frau hält ein Smartphone mit der geöffneten ebay-App in der Hand (gestellte Szene).

Ein nicht geliefertes Smartphone führt zu einem Gerichtsverfahren. Der Angeklagte hat in der Vergangenheit falsche Adressen angegeben und soll Touristen betrogen haben. Ein Urteil lehnt er strikt ab.

Laufen – Ans Laufener Amtsgericht gelangte der Gastronomie-Mitarbeiter, weil er einen Mann aus Saaldorf-Surheim betrogen haben soll. Der Betroffene hatte 455 Euro überwiesen, das erwartete Smartphone aber nicht erhalten. 

Was im Strafbefehl eher wie eine kleine Episode klang, eröffnete im Gerichtssaal eine breitere Kulisse. Der Angeklagte hatte lange Zeit gegenüber Behörden und Polizei Adressen angegeben, an denen er nicht zu erreichen war. Im Ausland soll er zusammen mit seiner Lebensgefährtin deutschen Touristen Notfälle vorgegaukelt haben, um damit Geld zu schnorren. Ohne es jemals zurückzuzahlen. Der Angeklagte sprach von „fünf Jahren im Ausland berufstätig“.

Einspruch gegen das Verfahren erhoben

Im Fall des nicht gelieferten Mobil-Telefons soll der 31-Jährige das Konto seiner Lebensgefährtin genutzt haben. „Ich habe nichts verkauft und weiß nichts von einer Konto-Vollmacht“, beteuerte er im Gerichtssaal. Das Verfahren kommentierte er als „sehr fragwürdig“. Er sei extra elf Stunden hierhergefahren, um sich dieser Anklage zu stellen. „Sonst würde das ja keinen Sinn machen“, unterstrich er den Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1800 Euro.

Smartphone auch auf anderer Plattform angeboten

Richter Martin Forster wertete dieses Strafmaß als „sehr milde Ahndung“ und auch Staatsanwältin Pia Dirnberger stellte im Falle eines Urteils eine deutlich höhere Strafe in Aussicht. Ein längeres Vieraugengespräch zwischen dem Angeklagten und seinem hiesigen Anwalt Florian Georg Eder erbrachte keine Haltungsänderung. „Ich werde nichts zugeben, was ich nicht getan habe“, blieb der Hunsrücker bei seiner Haltung. Ein Urteil würde er „auf keinen Fall annehmen“. 

Ein weiterer Aspekt in dem Fall: Das nicht gelieferte Smartphone war wenig später auf einer anderen Verkaufsplattform angeboten worden, wie der ermittelnde Polizeihauptkommissar informierte. Den vermeintlichen Betrüger hatte der Geschädigte selbst auf Facebook gefunden. Der Beamte schilderte die Bemühungen, den Mann zu ergreifen, denn auch Kollegen aus Solingen hätten ihm von „mehreren Anzeigen“ berichtet. 

Größeres Verfahren angedacht

Ein Haftbefehl des Laufener Amtsgerichts war wenig später wieder aufgehoben. In Laufen präsentierte sich der Angeklagte wortgewandt und auf eine Weise belehrend, die der Strafrichter unmissverständlich zurückwies.

Martin Forster machte deutlich, dass er das Verfahren jetzt „ganz groß aufziehen“ werde; mit der Lebensgefährtin, den Geschädigten und allen bislang zum Angeklagten vorliegenden Akten. Es wird also demnächst in Laufen eine neue Verhandlung geben. Das Verfahren gegen die Lebensgefährtin war ans Amtsgericht Bad Kreuznacht abgegeben worden. Stand unbekannt. (hhö)

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