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Möbelhändler kassiert, liefert aber nicht

Ukraine-Krieg soll Geschäft mit Möbeln ruiniert haben – Geldstrafe am Laufener Amtsgericht halbiert

Eine ältere Frau sitzt an einem Laptop und telefoniert. Auf einer grauen Mauer steht „Amtsgericht Laufen“.
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Der Mann soll in fünf Fallen Geld für Möbel angenommen, aber die Ware nicht ausgeliefert haben.

Zwischen April und Oktober 2024 hatten fünf Kunden online bei dem 69 Jahre alten Mann Möbel im Wert von 420 bis 3500 Euro bestellt, die Ware aber nie erhalten. Betrug in fünf Fällen warf die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsmann vor. Doch der legte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von über 10.500 Euro ein - mit Erfolg. 

Laufen - Der deutsche Staatsangehörige bestritt vor dem Laufener Amtsgericht, absichtlich kassiert und nicht geliefert zu haben. Vielmehr habe der Ukraine-Krieg seinen zuvor gutgehenden Handel „extrem zurück“ geworfen. Und schließlich habe er ja gleich bestellt, beteuerte der Angeklagte zum ersten Fall. Er habe jedoch zunächst vom Lieferanten nur den Tisch, nicht aber die acht Stühle erhalten. Sein Konzept: Mit den eingehenden Kundengeldern die Lieferungen zu bezahlen. Was bei „genügend Umsatz“ auch stets „geklappt“ habe. 

„Doch die Umsätze wurden immer weniger“, erklärte der Angeklagte in der Verhandlung. Weil er nicht mehr habe zahlen können, habe er irgendwann auch keine Ware mehr bekommen. Am 1. Oktober 2024 hatte er dann Insolvenz angemeldet. „Ich hatte nie die Absicht, zu betrügen“, behauptete er abermals. 

Schädigung der Kunden billigend in Kauf genommen

„Ob man’s glaubt?“, zweifelte Richter Josef Haiker, denn der „Zeitpunkt des Betrugs“ könne durchaus unterschiedlich sein. So habe zum Beispiel eine Zulieferfirma am 3. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der Angeklagte nicht mehr erreichbar gewesen sei. Waren seien weder abgeholt noch bezahlt worden. „Sie hätten irgendwann was unternehmen müssen“, machte der Vorsitzende deutlich, den so habe er die Schädigung seiner Kunden zumindest billigend in Kauf genommen.

„Sie wissen, die Lage ist schlecht, nehmen aber weiter Aufträge an.“ Insofern könnte man sogar von Insolvenz-Verschleppung reden. Haiker abschließend: „Wie man es dreht und wendet, sie sind zu spät tätig geworden.“ Er riet dem 69-Jährigen, seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Das tat der Mann dann auch. 

Sein Einkommen aus Rente und Grundsicherung bewegt sich deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geschätztem Einkommen, sodass Haiker auf Antrag von Staatsanwalt Vitus Auer die Tagessatzhöhe auf 25 Euro halbierte. Deren Anzahl blieb jedoch bei 210, sodass der Verurteilte insgesamt 5250 Euro zu zahlen hat. Bestandteil des Urteils ist auch die Einziehung des Schadensbetrags von gut 7000 Euro. „Passt“, kommentierte der Mann das Urteil. (hhö)

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