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Vor Gericht in Salzburg wegen verbotener Durchreise

Kein Grenzübertritt, aber trotzdem verurteilt – „Es reicht das Gefühl, etwas Illegales zu tun“

Die Mitnahme von drei Syrern von Traiskirchen nach Salzburg endete für einen 30-jährigen Syrer am Landesgericht.
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Die Mitnahme von drei Syrern von Traiskirchen nach Salzburg endete für einen 30-jährigen Syrer am Landesgericht.

Ein Syrer wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er drei Landsleute innerhalb Österreichs transportiert hatte. Die Staatsanwaltschaft wertete die Fahrt als Schleusertätigkeit. Der Mann behauptet, er habe nicht gewusst, dass die Fahrt illegal war.

Salzburg/Freilassing – Die Mitnahme von drei Syrern von Traiskirchen nach Salzburg endete für einen 30-jährigen Syrer am Montag am Landesgericht mit einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Der Mann hatte Mitte April dieses Jahres in der Nähe des Erstaufnahmelagers Traiskirchen drei Syrer abgeholt. Das erste Ziel „Freilassing“ war ihm zu gefährlich – „Ich möchte nicht nach Deutschland kommen“ – er ließ sie in Salzburg aussteigen, doch auch diese Fahrt innerhalb Österreichs legte die Staatsanwaltschaft als Schleusertätigkeit aus. 

Der in der Steiermark lebende Syrer wollte seiner Familie in Syrien 880 Euro überweisen, er bat einen Landsmann, diesen Geldtransfer durchzuführen. Dieser Landsmann nutzte offensichtlich die Gelegenheit, einen neuen Schlepper anzuheuern, er bot ihm 500 Euro an, wenn er drei Personen – „sie gehören zu meiner Familie“ – von Traiskirchen abholen würde. Als Ziel bekam der jetzt Angeklagte zuerst eine Adresse in Freilassing, das erschien dem Syrer aber doch zu riskant, auch wenn der professionelle Vermittler meinte, die Reisenden hätten die erforderlichen Dokumente. „Ich möchte nicht nach Deutschland kommen“, so der Angeklagte. Tatsächlich hatten die drei Personen nur eine sogenannte weiße Karte, die sie während des Asylverfahrens zum Aufenthalt in Österreich berechtigt. 

Verbotene Durchreise kann auch innerhalb Österreichs sein

„Dass der Landsmann ein Schlepper ist, wusste ich nicht“, räumte der Angeklagte vor Richter Peter Egger ein, aber im Verlauf der Verhandlung räumte er dann doch ein, dass er ein schlechtes Gefühl gehabt hätte. Dass auch eine Fahrt nach Salzburg illegal sein kann und im Fremdenrecht wegen der Nähe zu Deutschland als verbotene Durchreise gewertet werden könnte, ahnte er nicht. Wo in Salzburg die drei Personen am Ende ausgestiegen sind, wusste der Syrer nicht mehr, der Vermittler meinte nur, „streiche bei der Adresse im Navi ‚Freilassing‘ und schreibe ‚Salzburg‘“, gut möglich also, dass die Münchner Bundesstraße – die direkt zur Staatsgrenze führt - gemeint war, die in Freilassing ähnlich heißt: Münchener Straße. 

„Warum sind die drei Personen nicht mit dem Zug nach Salzburg gefahren, das hätte sie 180 Euro gekostet statt 500 Euro“ wollte der Richter wissen. Diese Frage konnte der Angeklagte naturgemäß nicht beantworten, das ursprüngliche Ziel war eben Freilassing. „Ich glaube, der Vermittler wollte, dass ich in das Geschäft einsteige und mich mit dieser ersten Fahrt locken“. Aufgekommen war die verbotene Durchreise bei der Verhandlung gegen den mittlerweile in Eisenstadt verurteilten Vermittler, dort hatte der jetzt in Salzburg Angeklagte als Zeuge die Fahrt eingeräumt und hatte sich damit selbst belastet. Das Verfahren gegen den in der Steiermark wohnhaften Syrer fand deshalb in Salzburg statt, weil mittlerweile offensichtlich überlastete Landesgerichte Fälle an andere Gerichte in ganz Österreich abtreten können. 

„Es reicht das Gefühl, etwas Illegales zu tun“, Richter

Der Richter versuchte, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen. „Es wird ihnen nicht Schlepperei vorgeworfen, sondern es geht um eine verbotene Durchreise mit drei Personen“, weil es drei Personen waren, liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. „Es reicht hier der bedingte Vorsatz, also dass man es ernstlich für möglich hält, etwas Illegales zu tun, es reicht also das Gefühl, dass man etwas Illegales tut“, erklärte Richter Egger dem Angeklagten. Dieses „ungute Gefühl“ räumte der Angeklagte mit der Aussage ein, dass er die drei Personen nicht nach Freilassing fahren wollte. 
Prinzipiell dürfen sich Asylbewerber mit einem Verfahren in Österreich im Bundesgebiet frei bewegen. Wenn eine Mitnahme allerdings an die Grenze erfolgt, mit dem erkennbaren Ziel, in ein anderes Land weiterzureisen, dann sieht das Fremdenrecht hier eine verbotene Durchreise, „und von der Stadt Salzburg aus können sie ja zu Fuß nach Deutschland gehen“, so der Richter. 

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Anwalt bekannte sich der Syrer doch schuldig im Sinne der Anklage, dieses Geständnis war dann auch der Hauptgrund für das relativ milde Urteil: Zehn Monate auf Bewährung. Der Syrer habe durch seine umfassende Aussage in Eisenstadt im Verfahren gegen den eigentlichen Schlepper maßgeblich zur Aufklärung beigetragen, ob wohl er sich dabei selbst schwer belastet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die zuständige Staatsanwaltschaft in Eisenstadt war nicht persönlich vertreten sondern durch eine Richteramtsanwärterin des Landesgerichtes Salzburg. (hud)

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