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Forensiker lässt Szene nachstellen

Ofarim-Prozess: Gutachten-Dokumente durchgesickert – jetzt aufgetauchtes Foto könnte mögliche Lüge entlarven

Der Prozess gegen Gil Ofarim sorgt für großes Aufsehen. Im Zentrum des Falls: Eine Davidstern-Kette. Neue Details könnten eine Wende in dem Fall darstellen.

Frankfurt – Gil Ofarim erhob schwere Vorwürfe, nun muss er sich selbst vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Derzeit läuft ein Prozess gegen den jüdischen Musiker. Ein Überwachungsvideo soll den Fall aufklären – auch ein plötzlich aufgetauchter Zeuge sorgte für Aufsehen. Ein Gutachten und ein Foto könnte nun eine entscheidende Rolle spielen.

Ofarim-Prozess: Das ist passiert

Der Musiker hatte in einem Anfang Oktober 2021 auf Instagram veröffentlichten Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmanager erhoben. Demnach sei Ofarim von diesem in der Unterkunft aufgefordert worden, seinen Davidstern abzunehmen. Erst dann dürfe er einchecken, soll der Hotelmanager nach Angaben des Sängers gesagt haben. Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren die Folge. Danach wurde allerdings eine Anklage gegen Ofarim selbst erhoben, das Verfahren gegen den Hotelmanager dagegen eingestellt. Die Vorwürfe gegen Ofarim lauten nun: Verleumdung und falsche Verdächtigung.

Ofarim-Prozess: Sänger trug bis zum Verlassen des Hotels laut Forsensiker keine Davidstern-Kette

Bereits Mitte November hatte der forensische Sachverständige Dirk Labudde im Landgericht ausgesagt, dass an Gil Ofarim keine Kette sichtbar gewesen sein – vom Betreten der Lobby bis zum Verlassen des Hotels in Leipzig. Labudde hatte in einem umfangreichen Verfahren die Aufnahmen der Überwachungskamera ausgewertet. Die Kette sei dem Gutachter zufolge erst zu erkennen gewesen, als der Musiker vor dem Hotel das Instagram-Video aufgenommen hatte. Dokumente des Experten, die Focus.de vorliegen, hätten dies verdeutlicht, hieß es in einem Bericht. Folgende Details gehen daraus hervor:

  • Vom Zeitpunkt des Betretens der Lobby bis zum Verlassen sind rund 25 Minuten verstrichen und eine Kette ist in diesem Zeitraum nicht erkennbar.
  • Erst 36 Sekunden danach konnte Labudde auf den Videos etwas erkennen, das eine Kette mit einem Davidstern darstellen könnte. Focus.de schreibt von „zusammenhängenden hellen Pixeln im Brustbereich“. Der Experte hielt in den Dokumenten „eine erstmalige Registrierung ab dem Zeitpunkt 19:46:04“ fest. Ofarim soll in diesem Moment vor dem Hotel auf dem Bordstein gestanden haben.
  • Laut Labudde habe es „eine mögliche Geste, welche auf das Herausholen eines Anhängers hinweisen könnte“, gegeben.
Der deutsche Rockmusiker Gil Ofarim (l.) unterhält sich im Saal des Landgerichts in Leipzig mit seinem Anwalt Alexander Stevens.

Forensiker lässt Szene nachstellen: Foto soll Beweis liefern

Es blieb jedoch laut Focus.de nicht nur dabei, die Videos in Augenschein zu nehmen. Die Szenen des Falls wurden auch realitätsgetreu nachgespielt. Hierbei sei auf ähnliche Lichtverhältnisse und eine gleiche Position der Kamera geachtet worden. Zudem trug der Polizist, der Ofarim nachstellte, dessen originale Kleidung. Ofarim überließ der Polizei für diese Maßnahme unter anderem auch die Davidstern-Kette, um die sich in dem Fall alles dreht.

Die nachgestellten Szenen wurden schließlich mit dem Original-Video verglichen, welches Ofarim zeigt. Das Ergebnis: An dem Polizisten war die Davidstern-Kette zu jedem Zeitpunkt gut erkennbar. Das soll zudem auch ein Foto belegen, welches Focus.de vorliegt. Darauf ist auf der linken Bildseite Ofarim zu erkennen, auf der rechten Bildseite der Polizist. Den einzigen Unterschied stellt die Davidstern-Kette dar, die bei Ofarim nicht zu sehen ist, bei dem Polizisten dagegen schon.

In welchem Ausmaß sich diese Erkenntnisse auf den weiteren Prozessverlauf auswirken werden, bleibt zunächst offen. Festzuhalten ist jedoch, dass alle Hinweise, die der zuständige Forensiker bisher lieferte, Zweifel an Ofarims Version der Geschehnisse aufkommen lassen.

Derweil existieren keine Tonaufnahmen des Vorfalls. Ofarim beteuert weiter seine Unschuld. Für den Sänger gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteilsspruch nach wie vor die Unschuldsvermutung. (mbr)

Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa

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