Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Nach Leverkusen-Drama
Diaz-Entscheidung gefallen – DFB-Sportgericht äußert sich zu Bayern-Einspruch
Der FC Bayern hatte Einspruch gegen die gelb-rote Karte von Angreifer Luis Diaz eingelegt. Nun gibt es eine Entscheidung.
Der FC Bayern München hatte Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte eingelegt, die Luis Díaz im Bundesligaspiel gegen Bayer 04 Leverkusen erhalten hatte. In der 84. Minute des Spiels wurde Díaz von Schiedsrichter Christian Dingert mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen, nachdem dieser eine vermeintliche Schwalbe des Bayern-Spielers im Strafraum als unsportlich bewertete.
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch der Münchner nun im Einzelrichterverfahren als unbegründet verworfen. Damit bleibt die automatische Sperre von einem Spiel für Díaz bestehen. Der Bayern-Star wird beim kommenden Bundesliga-Heimspiel gegen Union Berlin nur von der Tribüne zuschauen dürfen.
Bayern-Einspruch abgelehnt: Begründung des DFB-Sportgerichts
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläuterte die Entscheidung detailliert. Schiedsrichter Christian Dingert hatte während des Spiels wahrgenommen, dass Díaz beim Sprint in den Strafraum ohne Einwirkung des Leverkusener Torwarts abgehoben sei, was er als unsportliche Schwalbe bewertete.
Oberholz erklärte: „Zwar habe er den späteren Treffer am Fuß erst nach Ansicht der Videoaufnahmen nach dem Spiel wahrgenommen. Aber auch unter Berücksichtigung dessen hätte Spieler Diaz zuvor den Kontakt gesucht und gefunden, seine Entscheidung sei daher nicht komplett falsch gewesen“, heißt es in der Stellungnahme des DFB.
Einser und Fünfer bei Platzverweis-Drama: Die Bayernstars in der Einzelkritik gegen Leverkusen
Grundsätzlich schützt der Weltfußballverband FIFA die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Eine Korrektur ist nur möglich, wenn ein offensichtlicher Irrtum nachgewiesen wird. Oberholz betonte: „Dass die Entscheidung des Schiedsrichters unter Berücksichtigung der Fernsehbilder wahrscheinlich so nicht erfolgt wäre, ist für die sportgerichtliche Wertung nicht erheblich.“
Im Gegensatz dazu sei tatsächlich entscheidend, so Oberholz, „dass sich der Vorgang als Tatsachenentscheidung darstellt, die nur dann korrigiert werden kann, wenn sie gravierend, offenkundig und ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. Das ist hier nicht der Fall.“ Laut § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine Tatsachenentscheidung nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters korrigiert werden. Diese Hürde wurde im Fall von Díaz‘ Gelb-Roter Karte nicht genommen.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann der FC Bayern gemäß § 15 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von 24 Stunden nach Zugang erneut Einspruch einlegen. Ob der Verein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten. Die Diskussion um die Schiedsrichterentscheidungen in diesem Spiel wird wohl so oder so noch länger anhalten. (hbr)