Ausblick für Verbraucher zum Jahreswechsel
Zuschüsse, Mehrwertsteuer, Solarstrom: Diese Neuerungen beim Energiesparen gelten ab 2024
Neues Jahr, neue Regeln. Gerade im Energiebereich ändert sich 2024 einiges für Verbraucher. Wir erklären Euch im Detail, was für Privathaushalte wichtig ist und fassen die entscheidenden Neuerungen zusammen.
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv beschleunigt werden. 2021 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien bei rund 41 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Er stieg im folgenden Jahr auf 46,2 Prozent und erhöhte sich im ersten Halbjahr 2023 weiter auf rund 52 Prozent.
Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes tritt in Kraft
Die Wärmewende ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland brauchen wir zur Deckung unseres Wärmebedarfs in Gebäuden.
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Öl- und Gasheizung sind dann ausgeschlossen.
Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut, oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit: In Großstädten mit über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.
Die Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich im Gesetz benannt:
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung.
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
- Hybridheizung: Eine Wärmepumpe oder solarthermische Anlage, kombiniert mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung.
- Wasserstoffheizung: Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell gibt es keine Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können.
Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029 dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und ab 2040 bei 60 Prozent.
Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern rät inzwischen von der Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche Zweifel daran, dass Wasserstoff oder Biomasse zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.
Mehr Zuschüsse für Sanierung
Die Zuschüsse des Bundes für energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude und der Heizung, die über die KfW und das BAfA abgewickelt werden, machen diese finanziell attraktiv. Die Unterstützung wird ab 2024 noch erhöht.
Höhere Förderungen erhalten Haushalte, die sich ab 2024 für den Austausch ihrer Heizung entscheiden - hin zu Wärmepumpe, Pelletheizung oder einem Anschluss an Fernwärme. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es einen „Speedbonus“ von 25 Prozent für diejenigen, die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen.
Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Für darüber hinaus gehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können.
Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.
CO2-Emissionen werden teurer
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.
Im Jahr 2021 kostete eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den kommenden Jahren steigen die Abgaben schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 50 Euro pro Tonne erreichen. 2024 sollte der CO2-Preis auf 45 Euro je Tonne steigen. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten.
Mehrwertsteuer für Gas und Wärme steigt wieder
Im Herbst 2022 hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme wegen der Energiepreis-Krise von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Diese Maßnahme läuft noch bis Ende März 2024.
Ab dann wird das Erdgas wieder teurer: Bei einer Rück-Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von sieben auf 19 Prozent verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.
Umweltbonus: Aus für E-Auto-Förderung
Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen – der sogenannte Umweltbonus – ist ausgelaufen. Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hat die Bundesregierung am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung zu beenden. Seit dem 18. Dezember können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Der Grund: Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts fehlen im Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro. Die Bundesregierung musste daher in ihrem Haushalt 2024 kurzfristig Einsparungen vornehmen. Es stehen nun weniger Fördermittel zur Verfügung.
Für den Umweltbonus bedeutet das: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förder-Ende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 beim Bafa eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Fehlende Unterlagen können weiterhin nachgereicht werden.
Wer allerdings sein E-Auto in der Hoffnung auf eine Förderung zwar bestellt, aber noch nicht erhalten und zugelassen hat, geht nun von einem Tag auf den anderen leer aus.
Die Autohersteller reagieren auf das Förder-Aus sehr unterschiedlich: Manche Hersteller übernehmen den staatlichen Anteil an der Kaufprämie für Privatkunden bis Mitte 2024 oder zahlen zumindest den Hersteller-Anteil weiter. Hier hilft nur der Gang zum Händler oder die Recherche im Internet.
Solarstrom vom Balkon: Vereinfachungen für Steckersolar-Geräte
Mit Steckersolar-Geräten können Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer eigenen Sonnenstrom erzeugen. Für diese sogenannten Balkonkraftwerke gelten bald einfachere Regeln.
Zu den geplanten Änderungen gehören
- der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber,
- ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur,
- eine schnellere Inbetriebnahme, da ein möglicher Zählerwechsel nicht mehr abgewartet werden muss,
- die Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter,
- eine Grenze von 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.
Quelle: Verbraucherzentrale
Stecker-Solargeräte kommen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts. Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Laut Verbraucherzentrale sind diese Maßnahmen geplant und bereits vom Kabinett beschlossen, gelten aber derzeit noch nicht. Die Experten rechnen damit, dass die Änderungen Anfang 2024 beschlossen werden, eventuell schon im ersten Quartal.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Die sogenannte Einspeisevergütung legt fest, wie viel Geld man für selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien erhält, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist. Das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seitdem unter anderem die Höhe der verschiedenen Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh), nicht nur für Solarstrom, sondern auch für Energie, die durch Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermie-Anlagen erzeugt und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Seitdem wurde das EEG mehrfach überarbeitet, was sich auch auf die Höhe der Einspeisevergütung auswirkte. Die aktuelle Version sieht vor, dass die Vergütungssätze in Zukunft wieder verringert werden, und zwar halbjährlich um je ein Prozent ab 1. Februar 2024. Betreiber einer Eigenversorgungsanlage, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurde, erhalten dann bei einer Leistung von bis zu 10 kW 8,11 Cent pro kWh. Ab 1. August 2024 gibt es noch 8,03 Cent pro kWh und ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh.
Für PV-Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen werden, gelten jedoch weiter die bisherigen Einspeisevergütungen. Denn: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Photovoltaikanlage legt die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre fest.
Effizientere Kühlschränke und Waschmaschinen
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Trockner für Privathaushalte müssen ab März 2024 effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch ist auf dem Energielabel auszuweisen:
- Bei Kühlschränken ist der Jahresstromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Wäschetrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten gleichen sich häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten wieder aus.
Beratung zum effizienten Energieeinsatz in Privathaushalten
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Je nach Beratungsangebot ist sie entweder kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Infos unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherservice-bayern.de.
as/VerbraucherService Bayern