Bergung oder Rettung
Wer bezahlt die Bergrettung?
Die Berge boomen - erst recht seit der Corona-Pandemie. Dank einer großen Auswahl an Wander-Apps versuchen sich oft auch unerfahrene Alpinisten am Aufstieg, oft mit fatalen Folgen. Doch wer bezahlt am Ende die Rettung?
Ein plötzliches Unwetter, das falsche Schuhwerk, ein Herzinfarkt und schon findet man sich in den Bergen in einer misslichen, wenn nicht gar lebensbedrohlichen Lage wieder. Die Bergrettung wird gerufen, die oft eine aufwendige Bergung starten, die tausende von Euro kosten kann. Doch wer bezahlt die Rechnung?
Wer bezahlt die Bergrettung?
Die Zahlen der schweren Bergunfälle sind in den letzten Jahren stark gestiegen, die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Beim Begleichen der Rechnung ist aber die Unterscheidung wichtig.
- Ist die Rettung medizinisch notwendig? Bei einem akuten medizinischen Notfall, wie einer schweren Verletzung, einem Herzinfarkt oder ähnlichem, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Rettung. Dies gilt sowohl für den Einsatz der Bergwacht am Boden als auch für Rettungshubschrauber. Auch private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten bei medizinisch notwendigen Rettungseinsätzen
- Ist die Rettung kein medizinischer Notfall? Muss eine Person aus schwer zugänglichem Gelände geborgen werden, ohne dass eine akute medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. leichte Verletzung, Erschöpfung, Verirren), übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil, in solchen Fällen müssen die Betroffenen die Kosten meist selbst tragen, sofern keine zusätzliche Versicherung besteht.
Handelt es sich also um eine Bergung oder eine Rettung, ist die entscheidende Frage. Die Krankenversicherung bezahlt nämlich auch dann, wenn der Unfall durch Leichtsinn oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Ob jemand Turnschuhe statt Bergschuhe trägt, spielt für die Kostenübernahme keine Rolle. Wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, müssen Betroffene die Kosten in der Regel selbst tragen. Das gilt unabhängig davon, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Eine Zusatzversicherung, etwa über den Deutschen Alpenverein (DAV), kann hier die Kosten übernehmen – und das ausdrücklich auch bei Fahrlässigkeit
Wie kann ich mich finanziell absichern?
- Private Unfallversicherung: Viele private Unfallversicherungen übernehmen die Kosten für Bergungseinsätze, je nach Tarif und Bedingungen. Es lohnt sich, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.
- Mitgliedschaft im Alpenverein: Mitglieder im Deutschen Alpenverein (DAV) oder vergleichbaren Organisationen haben meist einen Versicherungsschutz, der auch Bergungskosten abdeckt, oft sogar bei Fahrlässigkeit.
- Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung: In Österreich und Teilen Deutschlands kann eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung abgeschlossen werden, die Such- und Bergungskosten abdeckt.
Um sicher in den Bergen unterwegs zu sein, sollte man seine Route sorgfältig planen und sich dabei realistisch einschätzen: Schaffe ich diese Strecke? Habe ich die Kondition? Unbedingt das Wetter im Auge behalten und die richtige Ausrüstung tragen: Feste Bergschuhe, ausreichend Proviant und Trinken, eine Rettungsdecke, ein Erste-Hilfe-Set und aufgeladenes Handy nebst Powerbank. (Euronotruf 112), Karte und Kompass können hilfreich sein, wenn die Technik nicht mehr funktioniert. (si)