Nachgefragt bei der Bergwacht Bayern
Notfall in den Bergen: Doch wer zahlt die Rechnung?
Wenn in den heimischen Bergen ein Mensch in Not gerät, dann ist die Bergwacht zur Stelle. Für ihren Einsatz können schnell Kosten von mehreren tausend Euro zusammenkommen. Wer muss zahlen? Und was ist, wenn die Geretteten leichtsinnig gehandelt haben oder gar fahrlässig? Wir haben bei der Bergwacht Bayern nachgefragt.
Rettung in 2000 Meter Höhe, Vermisstensuche im Wald oder Bergung in unwegsamem Gelände: Die Bergwacht Bayern hat viel zu tun. 3500 aktive ehrenamtliche Einsatzkräfte stemmen rund 9000 Einsätze pro Jahr - Tendenz vor allem in den Sommermonaten steigend.
Regelmäßig liest man dabei auch von Bergwacht-Einsätzen, bei denen man den Kopf schüttelt angesichts der Leichtsinnigkeit der Geretteten: Weil sie mit Turnschuhen durch vereiste Schneefelder stapfen, ihren Apps blind durchs Gebüsch folgen oder ohne Sicherung im Klettersteig festsitzen … Wer trägt in diesen Fällen die Kosten für die Rettung?
Immer mehr Menschen - geholfen wird jedem
Der Grund eines Einsatzes spielt für die Bergrettung überhaupt keine Rolle. Zumal meistens nicht ein Faktor, sondern mehrere zu der jeweiligen Notsituation geführt haben. „Eine Not ist subjektiv. Wenn sich jemand nicht mehr vor und zurück traut, dann setzt er einen Notruf ab - weil er Hilfe braucht“, sagt Roland Ampenberger, Sprecher der Bayerischen Bergwacht.
Regelmäßig muss die Bergwacht ausrücken, weil sich Menschen verstiegen haben, erschöpft oder überfordert sind. Laut Ampenberger sind diese Einsätze in den vergangenen Jahren mehr geworden.
Ein Grund dafür ist die schiere Masse an Menschen in den Bergen. „Je mehr Menschen unterwegs sind, desto mehr passiert natürlich auch”, so Ampenberger. Der Boom Bergsteigen habe sich durch Corona nochmal deutlich verstärkt. „Klar, wenn man keinen Vereinssport mehr machen darf. Leute, die sonst am Samstag auf dem Fußballplatz waren, sind dann halt auf den Berg gegangen.”
In den bayerischen Alpen habe man das ganze Spektrum - von der Familie mit Kleinkind bis zum bewegungstechnisch eingeschränkten Rentner, der mit der Bergbahn auf den Gipfel fährt. „Und natürlich sind durch Hilfsmittel wie etwa dem E-Bike auch Menschen in den Bergen, die eher unfit sind und anders wahrscheinlich nicht mehr dort unterwegs wären”, so der Bergwacht-Sprecher.
Man sollte sich immer fragen: „Was kann ich?“
Ein gewisses Problem sieht der Experte auch in Instagram und anderen sozialen Medien. Die ständige Bilderflut dort von Panoramen, Ausblicken und tollen Gipfeln suggerieren, dass diese Orte ganz einfach und für Jeden jederzeit erreichbar sind.
Auch Apps, Karten und Tourenführer sollte man reflektiert betrachten: Genau wie Wetterdienste liefern sie laut Fachmann zwar gute Dienste zur Orientierung, letztlich muss man das Ganze aber dann immer mit der Wirklichkeit und den tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten vor Ort abgleichen. Fazit: Man darf sich nicht blind auf irgendwelche Tracks verlassen und man muss sich immer die Frage stellen: „Was kann ich?” Nicht, was machen alle anderen ...
„Was wir schon feststellen, ist eine gewisse Unbedarftheit bei den Leuten. Dass sie nicht unterscheiden zwischen drunten in der Ebene und oben auf dem Berg. Wenn ich da umknicke oder stürze, wenn ich da in die Nacht reinkomme, ist es halt einfach was anderes”, sagt Roland Ampenberger.
Wichtig sei die Akzeptanz zu sagen, dass es vielleicht hier und jetzt eben gerade nicht weiter geht. Die fehlende Ausrüstung sei nur ein Teil des Problems, meist sind es die eigenen Fähigkeiten. „Oft sind die Ziele einfach höher als das eigene Können”, so der Berg-Experte.
Ist jemand verletzt, übernimmt die Krankenkasse
Unterschieden wird grundsätzlich zwischen Einsätzen, bei denen jemand verletzt ist oder medizinische Hilfe braucht, und solchen, bei denen Menschen sich verstiegen haben oder erschöpft sind. Zu letzteren gehören auch Sach- oder Tierbergungen, die Vermisstensuche und die Bergung von Toten. „Braucht eine Person medizinische Hilfe - egal ob in Rosenheim oder auf der Hochries - übernimmt die Krankenkasse die Kosten”, so Ampenberger.
Wenn sich allerdings jemand verstiegen hat und nicht verletzt ist, muss er die Kosten laut Ampenberger selbst tragen. Außer er hat eine entsprechende Zusatzversicherung oder ist Mitglied etwa beim Deutschen Alpenverein (DAV).
Die Ursachen für die Notsituation spielen bei der Kostenübernahme keine Rolle. „Es mag extreme Einzelbeispiele geben, aber im Normalfall wird nicht bewertet, ob die Geretteten sich leichtsinnig oder fahrlässig verhalten haben”, so Ampenberger. Es sei auch schwierig, entsprechende Kriterien dafür festzulegen.
Wie kann ich mich gegen hohe Bergungskosten absichern?
Ist ein Einsatz nicht medizinisch notwendig, das heißt, ist der Gerettete unverletzt, muss er die Kosten für den Einsatz selbst tragen.
Unter Umständen springt eine private Unfallversicherung ein. Eine entsprechende Untersuchung von Finanztest hat gezeigt: Die meisten sehr guten und guten Tarife erstatten Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro. Der Test-Tipp: Da viele Policen Sportarten mit erhöhtem Unfallrisiko wie Bergsteigen ausschließen, sollten Bergsportler unbedingt darauf achten, dass ihr Bereich abgedeckt ist.
Empfehlenswert ist eine Unfallpolice, die weltweit gilt und nach einem Unfall die Kosten sowohl für Such- und Bergungs- als auch für Rettungseinsätze übernimmt. In der Regel muss auch kein Unfall vorliegen. Es reicht, wenn dieser drohte.
Für Einsätze im Ausland gelten andere Regeln
Im Ausland sind Rettungs- und Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung meist nicht abgedeckt.
Zwar haben gesetzlich Versicherte innerhalb der EU bei ungeplanten Behandlungen Anspruch auf Kostenübernahme. Das Geld von der Krankenkasse ist aber nur selten kostendeckend und deckt nicht die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.
Außerhalb Europas zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich weder Arzt noch Krankenhaus oder Medikamente. Ob privat Krankenversicherte hier geschützt sind, ist von Police zu Police unterschiedlich.
Im Ausland können sich Bergsportler über eine private Reisekrankenversicherung absichern. Für Reisende sowieso ein Muss, wobei laut Finanztest nicht alle Tarife Bergungs- und Suchkosten abdecken. Doch bereits für unter 10 Euro bekommt man sehr gute Angebote für diesen Zusatzschutz.
Schutz durch Alpenverein: Versicherung für Mitglieder
Eine Alternative ist die Absicherung über den Deutschen Alpenverein (DAV). Seine Mitglieder genießen einen Schutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten: Weltweit sind Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 Euro und unfallbedingte Heilkosten abgedeckt. Die Versicherung gilt nicht bei Expeditionen oder Pauschalreisen und nur bei Bergsport-Einsätzen.
Die Absicherung der Bergungskosten ist dabei ein wichtiger Punkt, denn in der Praxis ist es immer wieder strittig, ob die Krankenversicherung die Kosten für eine Bergung übernimmt.
Bester Schutz ist gutes Training
Viele Unfälle können aber mit guter Vorbereitung und reflektiertem Verhalten vermieden werden. Die meisten sind eine Folge von Stolpern, Umknicken oder Stürzen. „Wenn der Stolperer auf einem Wanderweg passiert, endet er vielleicht mit einem Knöchelbruch, an einer exponierten Stelle kann er auch zu einem tödlichen Absturz führen”, sagt Ampenberger.
Der Bergwachtler rät zu angemessenem Training: „Das A und O in den Bergen ist es, mit Reserven unterwegs zu sein. Leicht anfangen, mit erfahrenen Begleitern gehen, sich langsam steigern.” Wenn eine spezielle Ausrüstung erforderlich ist, etwa bei einem Klettersteig, dann müsse man sich das zeigen lassen und mit dem Material üben.
Wenn zwei Leute die gleiche Tour machen, dann sei es laut Ampenberger für den einen vielleicht eine kleine Trainingsrunde und für den anderen eine gewaltige sportliche Herausforderung: „Dieses Bewusstsein und auch die Akzeptanz dieser Unterschiede ist extrem wichtig.”
