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Neue Meldepflichten 2025

Veränderte Überweisungs-Regel ab Januar – sie bringt großen Vorteil für Bank-Kunden

Ab Januar 2025 werden die Pflichten für Überweisungen ins Ausland neu gestaltet. Sie zielen darauf ab, die bürokratische Belastung zu reduzieren.

München – In der Welt der Finanztransaktionen sind Überweisungen ein alltägliches Mittel, um Geld von einem Ort zum anderen zu transferieren. Doch gerade bei Auslandsüberweisungen gibt es klare Regeln, die Verbraucher beachten sollten, um Probleme oder gar Bußgelder zu vermeiden. Mit einer neuen Überweisungs-Regel soll den Bank-Kunden hierbei entgegengekommen werden.

Neue Regel für Auslandsüberweisungen soll ab Januar 2025 in Kraft treten

Derzeit sind Überweisungen ins Ausland ab einer Summe von 12.500 Euro meldepflichtig. Das Bundesministerium für Justiz soll nun einen Entwurf für eine Vereinfachung der Meldepflichten vorgelegt haben, wie O&W Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH berichtet. Durch die Reform sollen „Auslandszahlungen erst ab 50.000 € meldepflichtig“ sein. Die neue Regelung soll ab Januar 2025 in Kraft treten - noch fehlt allerdings die finale Zusage. Auch bei Echtzeittransaktionen gab es kürzlich Veränderungen.

Diese Anpassung soll das Meldewesen vereinfachen und den administrativen Aufwand für Verbraucher und Unternehmen reduzieren. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, alte Verstöße zu verfolgen. Transaktionen, die vor der Änderung getätigt wurden und nicht gemeldet wurden, können weiterhin Konsequenzen nach sich ziehen.

Auch bei der Meldefrist soll es eine Änderung geben

Eine entsprechende Meldung muss aktuell spätestens am siebten Kalendertag des Folgemonats erfolgen, in dem die Überweisung getätigt wurde. Doch auch hier könnte es eine Änderung geben: Geplant ist es, die Meldefristen bis zum zehnten Kalendertag des Folgemonats einzuführen, wie die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mitteilt. Einige Banken bieten ihren Kunden den Service an, diese Meldungen automatisch zu übernehmen, was den Prozess für die Verbraucher ebenfalls erleichtert. Sollten bei Überweisungen Fehler entstanden sein, kann das Geld auch noch zurückgeholt werden.

Ab Januar 2025 ändert sich eine Überweisungs-Regel.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Meldepflichten sind im Paragrafen 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) festgelegt. Laut diesem können durch Rechtsverordnung Verfahrensvorschriften erlassen werden, um die Rechtmäßigkeit von Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr zu überprüfen und die außenwirtschaftspolitischen Interessen zu wahren. Diese Maßnahmen sind unter anderem notwendig, um die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen.

Folgende Informationen und Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Angaben zum Absender und Empfänger der Überweisung (Name, Anschrift, Konto- oder Kartennummer)
  • Angaben zum Zweck und Grund der Überweisung
  • Angaben zum Betrag und zur Währung der Überweisung
  • Angaben zum Zeitpunkt und zum Ort der Überweisung

Quelle: AWVMeldeplicht.de

Meldepflicht bei höheren Beträgen besteht außerdem deshalb, um Geldbewegungen in das Ausland zu kontrollieren. Dies soll Geldwäsche oder finanzielle Kriminalität vorbeugen. Bei besonders schweren Fällen des Missachtens der Meldepflicht kann sogar eine Haftstrafe drohen.

Trotz der Erhöhung des Betrags sollten Verbraucher also weiterhin wachsam sein und sich über die geltenden Regelungen informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Gewarnt wird immer wieder vor Betrugsmaschen. So kann auch eine Ein-Cent-Überweisung auf dem Kontoauszug teuer werden. (mg)

Rubriklistenbild: © Andrey Popov/Imago

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