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Fatale Folgen

FTI-Pleite trifft Tausende Urlauber unmittelbar: Reisende müssen sich auf drei Szenarien einstellen

Trotz staatlicher Unterstützung ist das Reiseunternehmen FTI mit Sitz in München pleite gegangen. Die Insolvenz könnte einige Reisende hart treffen.

München – Europas drittgrößter Reisekonzern ist pleite. Die FTI Touristik GmbH, die Muttergesellschaft der FTI Group, gab am Montag (3. Juni) beim Amtsgericht München offiziell ihre Insolvenz bekannt. Doch was bedeutet das für die tausenden Reisenden, die ihren Urlaub bereits über den Konzern gebucht haben?

Tausende Reisende sind von der Insolvenz des Reiseunternehmens FTI betroffen.

Noch nicht gestartete Reisen von FTI werden „nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt“

„Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden können“, teilt das Unternehmen mit Sitz in München mit. FTI betont weiter, dass die Unterstützung der betroffenen Reisenden „jetzt oberste Priorität“ hat. Eine Hotline für Kunden sei eingerichtet worden. Zudem findet sich auf der Website eine Liste der häufigsten Fragen sowie Kontaktdaten für Ansprechpartner.

Allerdings: Noch nicht gestartete Reisen werden voraussichtlich ab Dienstag (4. Juni) „nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden“, schreibt der insolvente Konzern. Hinsichtlich Pauschalreisen – also Reisen, in denen Flug und Übernachtung kombiniert sind – erklärt FTI: „Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren.“ Da in diesem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) greift, erhalten Urlauber ihr Geld zurück.

FTI will derzeit prüfen, ob Einzelbuchungen trotz Insolvenz stattfinden können

Besonders ärgerlich wird es jedoch bei Einzelbuchungen wie Hotel oder Mietwagen. In diesen Fällen greift der Absicherungsschutz nicht und eine Rückerstattung ist nicht möglich. Möglicherweise bleiben die Buchungen aber trotz Insolvenz gültig. „Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden“, so FTI auf seiner Webseite. Vor allem Familien, die erst lange sparen mussten, bevor sie den Urlaub buchen konnten – wozu laut einer Studie eine ganze Reihe von Deutschen gehören – dürften über diese Nachricht aufgebracht sein.

Eine Übersicht, worauf sich Reisende einstellen müssen:

  • Bereits gestartete Reisen: Sollen planmäßig beendet werden können
  • Noch nicht gestartete Pauschalreisen: Werden storniert, das Geld wird erstattet
  • Noch nicht gestartete Einzelbuchungen (etwa Hotels oder Mietwagen): Absicherungsschutz greift nicht, evtl. bleiben sie gültig

Nachdem der Bund FTI bereits unterstützt hatte, lehnte er weitere Hilfen nun ab

In der Corona-Pandemie geriet FTI in finanzielle Schwierigkeiten und erhielt rund 600 Millionen Euro staatliche Unterstützung. Dennoch scheinen die Probleme weiterhin zu bestehen. Laut einem Bericht von Handelsblatt entstand „kurzfristig eine Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages“. Die Buchungszahlen seien „deutlich“ hinter den Erwartungen geblieben, erklärte FTI. „Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben.“

Das Handelsblatt berichtete unter Berufung auf Regierungskreise, dass der Bund nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen abgelehnt hat. FTI erklärte: „Die Stellung der Insolvenzanträge ist deshalb aus rechtlichen Gründen erforderlich geworden“. Zunächst betrifft der Insolvenzantrag nur die Marke FTI Touristik, aber es wird erwartet, dass auch für weitere Unternehmen der Gruppe entsprechende Anträge gestellt werden. (tt/dpa/afp)

Rubriklistenbild: © Sven Hoppe/dpa

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