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Gerüchte um drohende Pleite

Reiseanbieter FTI in finanziellen Schwierigkeiten: Wie sicher sind Buchungen noch?

Der Reiseanbieter FTI steckt in finanziellen Nöten. Ob eine Pleite bevorsteht, ist noch nicht klar. Wie verlässlich sind die Reiseangebote noch?

Update vom 3. Juni: Die FTI Touristik GmbH meldete am Montag (3. Juni) Insolvenz beim Amtsgericht in München an. Trotz des Einstiegs eines Investors im April 2024 seien die Buchungszahlen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zudem hätten zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heißt. Aufgrund des „erhöhten Liquiditätsbedarfs“, der nicht überbrückt werden konnte, sei der Insolvenzantrag aus rechtlichen Gründen erforderlich gewesen. Zumindest bei Pauschalreisen können Urlauber jedoch auf eine Rückerstattung der Kosten hoffen. Alle aktuellen Informationen lesen Sie hier.

Originalmeldung vom März 2024: Reiseanbieter FTI in finanziellen Schwierigkeiten: Wie sicher sind Buchungen noch?

Die Münchner FTI-Gruppe, Deutschlands drittgrößter Reiseanbieter, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Seit Jahren ist die finanzielle Lage bei der Unternehmensgruppe, zu der Marken wie 5vorFlug, Flugbörse, BigXtra und Sonnenklar.TV gehören, angespannt. Die Suche nach neuen Investoren läuft schleppend und auch die Geschäftszahlen im neuen Jahresabschluss für 2021/2022 haben die Reisebranche alarmiert. FTI versucht, die Situation mit besseren Aussichten zu beschwichtigen. Noch herrscht jedoch viel Unklarheit.

FTI hat Schulden im dreistelligen Millionen-Bereich

Während der Corona-Pandemie hat der deutsche Staat FTI mit 595 Millionen Euro vor der Pleite bewahrt. Wie die Bild berichtet, lasten auf dem Konzern noch immer Schulden in Höhe eines dreistelligen Millionen-Betrags. Die hohen Kredite bewahren den Reiseanbieter aktuell vor der Pleite. Im neuen Jahresabschluss, aus dem das Wirtschaftsmagazin Capital zitiert, heißt es, die Zahlungsfähigkeit von FTI „konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nur durch Gesellschafterbeiträge, regierungsgestützte Darlehen und stille Einlagen sowie Kreditvereinbarungen mit Banken sichergestellt werden“.

FTI ist vor allem für Pauschalreisen in beliebte Regionen wie Ägypten und die Türkei bekannt.

Nach Angaben des Business Insider verzeichnete die FTI Group, die vor allem Pauschalreisen anbietet, bei einem Umsatz von 3,7 Milliarden Euro einen operativen Verlust in Höhe von 91,5 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote schrumpfte auf 2,4 Prozent. Die Zahl gibt zugleich Aufschluss darüber, wie es um das Ausfallrisiko eines Unternehmens steht. Bei dem Reiseanbieter ist dieses gerade hoch. Urlauber, die eine Reise bei FTI gebucht haben, müssen sich trotzdem keine Sorgen machen.

Urlauber erhalten im Insolvenzfall Estattung

„FTI ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert“, teilt der Deutsche Reiseverband DRV auf Nachfrage von Capital mit. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestätigt dem Wirtschaftsmagazin, dass Zahlungen für Pauschalreisen in der Regel abgedeckt sind, auch wenn der Urlaub ausfällt. Falls der Reiseveranstalter also in die Insolvenz rutscht, wird der gezahlte Preis zurückerstattet. Das gilt auch für alle Reise, die jetzt noch neu gebucht werden.

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Der Reiseveranstalter selbst steuert den Berichten zufolge einer bevorstehende Pleite vehement entgegen. Beispielsweise mit der Aussicht auf steigende Umsätze. 2022/23 habe der Umsatz bei 4,1 Milliarden Euro gelegen, rund zehn Prozent über dem Wert des Vorjahres, betont eine Unternehmenssprecherin gegenüber Business Insider. Aktuell sollen die Zahlen noch besser ausfallen. Die Buchungen für den Sommerurlaub 2024 seien im zweistelligen Prozentplus über dem Vorjahr. Umsatz und Ertrag möchte FTI um einen „signifikanten zweistelligen Prozentbetrag“ steigern.

Reisebüros sind vorsichtig bei FTI-Reisen

Den Reisebüros reicht das nicht. Sie haben wiederholt Klarheit vom Reiseanbieter gefordert, wie Marija Linnhoff vom Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros (VUSR) im Gespräch mit Capital mitteilt. Als Vermittler sind Reisebüros auf die vom Anbieter ausgezahlte Provision angewiesen. Wohl auch deshalb ist man momentan vorsichtig und biete Reisen von FTI nur auf Wunsch der Kunden an. Nach Einschätzungen von Linnhoff laufen die meisten Buchungen vermutlich über die FTI-eigenen Reisebüros ab oder über Internetportale wie Check24.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Der Münchner Konzern verweist immer wieder „gezielt gestreute Gerüchte“. Etwa die Spekulation, dass die Türkei und Ägypten die Zusammenarbeit mit FTI bereits eingestellt hätten. Der Bild gegenüber dementierte das Unternehmen: „Die Darstellung ist falsch und entbehrt jeder Grundlage.“ Und weiter: „Wir gehören nach wie vor in beiden Ländern zu den Anbietern mit dem größten Angebot. Aktuell verzeichnen wir für die Türkei eine besonders hohe Nachfrage für den Sommerurlaub.“

Die Suche nach Investoren verläuft weiterhin zäh, mache aber nach Angaben des Konzerns Fortschritte. Laut Business Insider sei der US-Investor Certares ein möglicher Partner. Die Bild berichtet, dass DER Touristik immer wieder Interesse an einer Übernahme von FTI habe verlauten lassen. Auf Nachfrage antwortet der Münchner Konzern: „Wir arbeiten zusammen mit unserem Hauptgesellschafter, den Banken und den Vertretern der für die Corona-Hilfen zuständigen Institutionen vertrauensvoll auf einen zügigen Abschluss hin.“

Rubriklistenbild: © Ralph Peters/Imago

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