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Millionen Rentnern droht Steuernachzahlung – unbedingt sofort reagieren

Rentner macht Steuererklärung an Laptop in Esszimmer
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Tausende Rentner rutschen nach der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht.

Die Rentenerhöhung im Juli birgt eine böse Überraschung: Viele Rentner müssen erstmals Steuern zahlen. Doch es gibt einen einfachen Ausweg.

Dortmund – Zuerst die gute Nachricht: Ab Juli bekommen 21 Millionen Menschen in Deutschland 3,74 Prozent mehr Rente. Das Problem: Rund 73.000 von ihnen überschreiten dadurch erstmals den steuerlichen Grundfreibetrag – und werden steuerpflichtig. Die Finanzämter verschicken jedoch keine Aufforderung zur Steuererklärung. Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig einreicht, muss mit Nachzahlungen rechnen, berichtet RUHR24.

Millionen Rentnern droht Steuernachzahlung – unbedingt sofort reagieren

Viele Senioren fragen sich, warum sie im Ruhestand plötzlich Steuern zahlen müssen. Die Antwort ist einfach: Bei der Rente handelt es sich um Einkünfte – und auf Einkünfte erhebt der Staat grundsätzlich Steuern. Seit 2005 gilt in Deutschland die „nachgelagerte Besteuerung“ bei der Rente.

Dadurch können während des Arbeitslebens die Rentenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2023 sind diese sogar zu 100 Prozent absetzbar. Im Gegenzug wird jedoch die Rente im Alter besteuert. Aktuell läuft noch eine Übergangsphase, in der der steuerpflichtige Anteil der Rente Jahr für Jahr steigt.

Rentner profitieren aktuell von einer historischen Änderung: Wer 2025 in Rente geht, muss aktuell nur 83,5 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Die restlichen 16,5 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei – das ist der sogenannte persönliche Rentenfreibetrag. Dieser wird einmalig bei Rentenbeginn festgelegt und ändert sich nie mehr, auch wenn die Rente erhöht wird, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe am Montag (16. Juni).

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Rente liegt über dem Grundfreibetrag? Dann ist die Steuererklärung Pflicht

Doch wann müssen Rentner ihre Steuern erklären? „Grundsätzlich gilt: Überschreitet der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben“, erklärt die Lohnsteuerhilfe. Der Grundfreibetrag wurde im Jahr 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare angehoben. Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter diesen Beträgen bleibt, muss keine Steuern zahlen.

Beispielrechnung: Grundfreibetrag bei Steuern 2025

Ein Rentner erhält 2025 Rentenleistungen von 12.224,40 Euro (6 mal 1.000 Euro und 6 mal 1.037,40 Euro nach der Erhöhung). Damit liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Eine Steuererklärung muss er dennoch nicht abgeben, denn es wird ja noch sein Rentenfreibetrag von 2.017 Euro abgezogen. Somit ergibt sich ein Wert von 10.207,40 Euro (12.224,40 Euro minus 2.017 Euro), und der liegt unterhalb des Grundfreibetrags. Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe; Werte angepasst

Aber: „Eine Steuererklärung einzureichen, heißt nicht zwingend, Steuern zahlen zu müssen. Sie können beispielsweise angefallene Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen“, erklärt das Bundesfinanzministerium in einer Broschüre.

Steuererklärung 2025: Diese Einkünfte müssen Rentner angeben

In der Steuererklärung müssen Rentner zunächst jedoch ihre verschiedenen Einkünfte angeben. Dazu gehören nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch private Renten und Pensionen. Wer im Ruhestand noch arbeitet, muss diese Nebenbeschäftigungen ebenfalls erklären.

Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie bestimmte Kapitaleinkünfte sind steuerpflichtig. Das können laut dem Finanzministerium etwa Zinsen auf Konten im Ausland sein.

Ausgaben von Steuer absetzen: Das können Rentner geltend machen

Doch auch Rentner können verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast reduzieren – oder eine Nachzahlung sogar ganz vermeiden. Zu den absetzbaren Posten gehören laut Bundesfinanzministerium:

  • Werbungskosten: Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Rentenberatung oder die Beantragung der Rente.
  • Sonderausgaben: Hier können Rentner ihre Beiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung geltend machen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Zahnersatz oder Pflegekosten lassen sich ebenfalls absetzen.
  • Weitere absetzbare Posten: Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, haushaltsnahe Dienste wie Handwerkerarbeiten oder Reinigungskräfte sowie Kosten für energetische Gebäudesanierung.
  • Quelle: Bundesfinanzministerium

Steuererklärung nach Rentenerhöhung: Rentner sollten schnell reagieren

Rentner, die erstmals steuerpflichtig werden, sollten daher schnell reagieren. Wer seine Steuererklärung verspätet einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt laut dem Bund der Steuerzahler 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung – mindestens jedoch 25 Euro.

Für die Steuererklärung sollten Rentner ihre Rentenbescheide bereithalten, da diese zur korrekten Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils erforderlich sind. Wer sich bei der Steuererklärung unsicher ist, sollte einen Steuerberater konsultieren oder den Lohnsteuerhilfeverein fragen.

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