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Rente steuerfrei: Bis zu diesem Betrag zahlen Rentner keine Abgaben
Viele Rentner sind verunsichert: Bis zu welchem Betrag ist die Rente steuerfrei? Und wie berechnet sich die Steuerlast darüber hinaus? Ein Überblick.
Dortmund – Der steuerliche Grundfreibetrag spielt auch für Rentner eine zentrale Rolle. Im Jahr 2025 liegt dieser laut dem Bundesfinanzministerium bei 12.096 Euro für Alleinstehende, für Ehepaare oder Lebenspartner bei 24.192 Euro. Für 2026 wird er auf 12.348 Euro erhöht, für Ehepaare auf das Doppelte davon.
Rente steuerfrei: Bis zu diesem Betrag zahlen Rentner keine Abgaben
„Ist die Rente die einzige Einkunftsart und übersteigt der steuerpflichtige Teil der Rente nicht den Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum, fallen keine Steuern an“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Das bedeutet: Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner den Betrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 mit allen Einnahmen auch nach Steuerabzug nicht überschreitet, muss er auch keine Steuern zahlen.
- Grundfreibetrag 2025:
- Alleinstehende: 12.096 Euro
- Ehepaare oder Lebenspartner: 24.192 Euro
Wer bereits in Rente gegangen ist oder in Kürze in den Ruhestand geht, kann sich freuen: „Viele Rentnerhaushalte bleiben derzeit immer noch steuerfrei. Ein Teil der Rentner, die ihr ganzes Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge gezahlt und keine nennenswerten Nebeneinkünfte haben, wird weiterhin zunächst niedrige Steuern auf die Rente zahlen müssen.“
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Besteuerung der Rente steigt bis 2058 weiter an
Doch das wird nicht für immer so bleiben. Denn seit 2005 gilt in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Renten. Das bedeutet: Während des Berufslebens sind die Rentenbeiträge zunehmend steuerfrei, im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen besteuert.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente richtet sich dabei nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Rentnern, die bis 2005 in Rente gingen, werden 50 Prozent der Rente besteuert. Für später beginnende Renten steigt dieser Anteil kontinuierlich:
- Von 2005 bis 2020: jährlich um 2 Prozentpunkte
- 2021 und 2022: jährlich um 1 Prozentpunkt
- Ab 2023: jährlich um 0,5 Prozentpunkte
Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in ihrer aktuellen Steuertabelle für Rentner ausführt, liegt der Besteuerungsanteil für Neurentner im Jahr 2025 bei 83,5 Prozent. Erst ab 2058 werden Renten zu 100 Prozent besteuert.
Persönlicher Rentenfreibetrag bleibt konstant
Ein wichtiger Aspekt: Der steuerfreie Teil der Rente wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgeschrieben und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit unverändert, wie die Deutsche Rentenversicherung betont: „Das gilt auch dann, wenn die Rente durch Rentenanpassungen weiter steigt.“
Rentenfreibetrag am Beispiel einer Jahresbruttorente von 12.000 Euro:
| Rentenbeginn | steuerfrei | Freibetrag |
| 2005 | 50 Prozent | 6.000 Euro |
| 2010 | 40 Prozent | 4.800 Euro |
| 2015 | 30 Prozent | 3.600 Euro |
| 2020 | 20 Prozent | 2.400 Euro |
| 2024 | 17 Prozent | 2.040 Euro |
| 2025 | 16,5 Prozent | 1.980 Euro |
| 2026 | 16 Prozent | 1.920 Euro |
| ... | ... | ... |
| 2058 | 0 Prozent | 0 Euro |
So viel Steuern zahlen Rentner über dem Freibetrag
Trotz dieser Berechnungen müssen viele Rentner in Deutschland tatsächlich keine Steuern zahlen, da vom steuerpflichtigen Teil der Rente noch weitere Abzüge möglich sind. Dazu gehören laut einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung (PDF) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich.
Laut einer weiteren Beispielrechnung würden bei einer Bruttorente von 15.686 Euro mit Rentenbeginn 2025 nach allen Abzügen etwa 11.674 Euro steuerpflichtiges Einkommen verbleiben – knapp unter dem Grundfreibetrag von 2025. Hier würden für Rentner also keine Steuern anfallen. Die individuelle Steuerlast über dem Grundfreibetrag variiert jedoch stark und kann daher nur vom Finanzamt berechnet werden.
Trotz der schrittweisen Erhöhung des Besteuerungsanteils wird ein Großteil der Rentner auch 2025 keine Steuern zahlen müssen, sofern sie keine weiteren nennenswerten Einkünfte haben. Wie die Deutsche Rentenversicherung jedoch warnt: Durch künftige Rentenanpassungen und den steigenden Besteuerungsanteil werden in den kommenden Jahren mehr Rentner steuerpflichtig werden.
