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Früher in Rente gehen: Tabelle zeigt drohende Abzüge
Wer früher in Rente geht, muss kürzer arbeiten. Doch die verlockende Rechnung hat einen Haken. Denn Rentnern drohen saftige Abzüge.
Dortmund – Viele Arbeitnehmer wollen früher den wohlverdienten Ruhestand genießen. In Deutschland ist das durchaus möglich – allerdings nicht ohne finanzielle Einbußen bei der Rente. RUHR24 hat nachgerechnet.
Früher in Rente gehen: Tabelle zeigt saftige Abzüge
Das Rentensystem in Deutschland unterscheidet zwischen langjährig Versicherten (35 Versicherungsjahre) und besonders langjährig Versicherten (45 Versicherungsjahre). Dieser Unterschied ist entscheidend für die Renten-Strategie – und etwaige Abzüge.
Langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren können grundsätzlich ab 63 Jahren in Rente gehen – müssen aber mit Abzügen rechnen. Denn die reguläre Altersgrenze liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren haben das Privileg, abschlagsfrei früher in Rente gehen zu können. Ihre Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.
Frühere Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag pro Monat
Generell gilt: Wer früher als zum regulären Renteneintrittsalter aufhören möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen leben. Die Faustregel ist einfach: 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Das entspricht also maximal 3,6 Prozent pro Jahr.
Die Abschläge wirken sich dauerhaft auf die Rente aus. Wird im Anschluss an Ihre Rente später einmal eine Hinterbliebenenrente gezahlt, gilt der Abschlag auch für diese Rente weiter.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gibt in einer Broschüre jedoch zu bedenken, dass diese Abschläge nicht nur vorübergehend sind – sie bleiben für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen. Wer länger arbeiten möchte, soll künftig die neue „Aktiv-Rente“ bekommen.
Früher in Rente gehen: Beispielrechnung ergibt hohe Abzüge
In einem Rechenbeispiel verdeutlicht die DRV die möglichen Folgen der Abschläge bei der Rente: Maria F. ist Jahrgang 1962. Sie könnte mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Abschlagsfrei würde sie die Rente aber erst mit 66 Jahren und 8 Monaten bekommen.
Die Abzüge berechnen sich so: 44 Monate × 0,3 Prozent = 13,2 Prozent Abschlag
Bei einer regulären Rente von 1.500 Euro würde Maria F. also dauerhaft nur 1.302 Euro Rente im Monat erhalten – ein Verlust von 198 Euro monatlich oder 2.376 Euro jährlich. Ab einem gewissen Betrag ist die Rente jedoch steuerfrei.
Tabelle: So stark schmilzt die Rente bei vorzeitigem Eintritt
Bei wenigen Monaten sind die Abzüge bei der Rente noch überschaubar. Wer jedoch einige Jahre eher in den Ruhestand gehen möchte, der muss schmerzhafte Einschnitte hinnehmen. In dieser Tabelle ist zu sehen, wie sich der vorzeitige Eintritt auf eine Rente von 1.500 Euro auswirkt:
| Monate früher | Abschlag | Rente statt 1.500 Euro | mtl. Verlust |
| 1 Monat | 0,3 Prozent | 1.496,50 Euro | 4,50 Euro |
| 6 Monate | 1,8 Prozent | 1.473 Euro | 27 Euro |
| 12 Monate | 3,6 Prozent | 1.446 Euro | 54 Euro |
| 18 Monate | 5,4 Prozent | 1.419 Euro | 81 Euro |
| 24 Monate | 7,2 Prozent | 1.392 Euro | 108 Euro |
| 30 Monate | 9,0 Prozent | 1.365 Euro | 135 Euro |
| 36 Monate | 10,8 Prozent | 1.338 Euro | 162 Euro |
| 42 Monate | 12,6 Prozent | 1.311 Euro | 189 Euro |
| 48 Monate | 14,4 Prozent | 1.284 Euro | 216 Euro |
Wichtig dabei: Höher als 14,4 Prozent können die Abschläge nicht steigen. Allein dadurch fehlen Rentnern allerdings bereits mehr als 200 Euro pro Monat – knapp 2.600 Euro im Jahr. Zudem wird in den fehlenden Monaten nicht weiter in die Rentenkasse eingezahlt, was den Rentenanspruch zusätzlich schmälert.
Der frühestmögliche Renteneintritt lässt sich mit dem Rentenrechner der DRV ermitteln. Die Höhe der Rente hängt allerdings von zahlreichen Faktoren ab, nicht nur vom Geburtsdatum und dem Eintrittsalter. Die Experten der DRV bieten daher auch ein Servicetelefon sowie Beratungsgespräche an.
