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Renten-Irrtum für Millionen Rentner aufgedeckt: „Probleme werden verschärft“

Rentner Mann und Frau an Schreibtisch mit Unterlagen und Taschenrechner
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Sollten Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen? Experten warnen.

Sollten Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen? Laut Wirtschaftsrat würde das zwar kurz helfen – dann aber mehr Probleme schaffen.

Dortmund – Die Idee klingt zunächst verlockend: Wenn Beamte und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen, würde das die Rentenkasse stärken. Denn schließlich zahlen dann ja mehr Menschen ein. Doch Experten warnen eindringlich vor diesem Schritt.

Renten-Trugschluss aufgedeckt: „Probleme werden verschärft“

Ende 2023 bekamen Rentner in Deutschland pro Monat im Durchschnitt 1.094 Euro ausgezahlt. Männer bekommen dabei meist mehr Rente als Frauen. Für sie alle steigt die Rente im Juli 2025 um fast 4 Prozent.

Beamte beziehen hingegen eine Pension, die vom jeweiligen Dienstherr bei Bund, Ländern oder Kommunen gezahlt wird. Grundlage dafür ist Artikel 33 des Grundgesetzes. Das Ruhegehalt wird größtenteils aus Steuergeldern finanziert und liegt meist deutlich über der Rente: Anfang 2024 bekamen Beamte im Ruhestand eine Pension von rund 3.240 Euro brutto im Monat.

Gegenüber Buzzfeed monierte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ende April: „Die Asymmetrie bei häufig vergleichbaren Tätigkeiten ist ungerecht und unzeitgemäß.“ Er fordert ein „gemeinsames und stabiles Fundament“ – etwa mit einer „Erwerbstätigenversicherung“, in die dann auch Beamte einzahlen müssten.

Renten-Reform: Wirtschaftsrat warnt vor Eingliederung der Beamten in Rentenkasse

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kam bereits Ende 2023 zu einem klaren Urteil: Die Integration von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rente wäre keine gute Idee.

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„Eine Ausweitung des Versichertenkreises der GRV auf zukünftige Beamtinnen und Beamte sowie Selbständige löst die Finanzierungsprobleme der GRV nicht“, erklärt der Sachverständigenrat damals. Der anfängliche Effekt wäre zwar positiv: Mehr Beitragszahler bedeuten zunächst mehr Einnahmen. Doch dieser Vorteil sei nur vorübergehend.

Sobald die Beamten ins Rentenalter kommen, verschwindet der entlastende Effekt wieder. Schlimmer noch: „Die Finanzierungsprobleme werden langfristig verschärft, da die Rentenbezugsdauer von Beamtinnen und Beamten überdurchschnittlich lang ist“, schätzen die Experten.

Rente und Pension: Beamte haben höhere Lebenserwartung

Hier spielt die höhere Lebenserwartung von Beamten eine entscheidende Rolle. Während die allgemeine Lebenserwartung bei Geburt laut Statistischem Bundesamt aktuell bei 78,2 Jahren für Männer und 83,0 Jahren für Frauen liegt, leben Beamte im Durchschnitt länger – und beziehen daher auch länger Rente.

Das ifo-Institut Dresden kommt zum selben Schluss: „Diese Lösung würde die Rentenkassen zwar kurzfristig entlasten. Langfristig jedoch würden die Auszahlungen für diese Gruppen erheblich höher ausfallen, unter anderem, weil sie eine höhere Lebenserwartung hätten.“

Rente auch für Beamte? Kommunen und Länder gerieten unter Druck

Ein weiteres Problem: Die öffentlichen Haushalte kämen in massive finanzielle Bedrängnis. Bei einer Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung „geraten im Übergang die Haushalte von Ländern und Kommunen unter großen Druck.“

Sie müssten für einen längeren Zeitraum eine Doppelbelastung schultern – sowohl die laufenden Pensionen für bestehende Beamte finanzieren als auch Rentenbeiträge für neu eingestellte Beamte zahlen. Diese finanzielle Doppelbelastung würde über Jahrzehnte andauern und könnte die ohnehin angespannten Haushalte vieler Kommunen und Länder überfordern.

Rente für Beamte: So könnte eine sinnvolle Reform aussehen

Statt Beamte einfach in die gesetzliche Rentenversicherung einzugliedern, schlagen die Experten des Wirtschaftsrats andere Lösungswege vor:

Eine Rentenreform könnte laut Sachverständigenrat „kostenneutral umgesetzt werden, wenn eine getrennte Beitragskasse eingerichtet wird, die die zusätzlichen Beiträge zur Finanzierung der Alt-Pensionen verfügbar macht.“ Dies würde erlauben, dass Änderungen bei der gesetzlichen Rente immer wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden könnten.

Zudem sehen die Experten weitere Einsparpotenziale:

  • Geringere Zusatzleistungen bei der Altersversorgung für Beamte
  • Weniger Verbeamtungen und mehr Angestelltenverhältnisse im öffentlichen Dienst

Rentenversicherung für Selbstständige: Gesetzliche oder private Altersvorsorge

Für Selbständige schlägt der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bereits einen gangbaren Weg vor: Selbständige ohne obligatorische Altersvorsorge sollen künftig einer Altersvorsorgepflicht unterliegen. Dabei könnten sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorgeprodukten wählen (alle News zur Rente auf RUHR24 lesen).

Aber: „Für eine Einbeziehung von Selbstständigen spricht, dass damit Vorsorgelücken geschlossen, der Sozialstaat bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter entlastet und Trittbrettfahrerverhalten vermieden werden könnte“, erklärt der Wirtschaftsrat.

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