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Teils erhebliche Preisunterschiede:

Nebenkosten in deutschen Großstädten steigen weiter – nur in einer nicht

Miete, Lebensmittel und auch die Nebenkosten: Das Leben in deutschen Großstädten wird laut aktueller Studie immer teurer. Wo lebt es sich noch am günstigsten?

Für manche deutsche Mieter fängt das neue Jahr nicht so gut an wie erhofft: Schließlich sollen Mieten sowie die Nebenkosten in deutschen Großstädten weiter steigen. Gebühren für Abwasser, Abfallentsorgung sowie die Grundsteuern werden laut dem Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erhöht.

Dieses hat in einer aktuellen Studie für den Eigentümerverband Haus & Grund noch mehr entdeckt: Das Wohnen in vielen Großstädten hierzulande wird immer teurer. Doch nicht überall steigen die Nebenkosten gleich stark: Die Studie zeigt deutliche Preisunterschiede zwischen den 100 größten Städten Deutschlands. Diese belasten Mieter unterschiedlich stark, abhängig davon, wo sie wohnen.

Nebenkosten in deutschen Großstädten unterscheiden sich erheblich

Regensburg führt die Liste der Städte mit den niedrigsten Nebenkosten an. Hier zahlen Mieter für Müll, Abwasser und Grundsteuer jährlich 874 Euro. Im Gegensatz dazu steht Mönchengladbach, wo die Nebenkosten mit 1.932 Euro mehr als doppelt so hoch sind. Diese Unterschiede sind nicht nur auf die geografische Lage zurückzuführen, sondern laut der Studie des IW auch auf die unterschiedlichen Kosten für Abwasser, Abfall und die Grundsteuer, die von Stadt zu Stadt variieren.

Das Wohnen in Großstädten wird für Mieter immer teurer. (Symbolbild)

Regensburg hat beispielsweise nicht nur niedrige Abwassergebühren, sondern auch vergleichsweise günstige Grundsteuern. Bayern gehört zu den günstigeren Bundesländern mit einem durchschnittlichen Grundsteuerbetrag von 419 Euro, während Berlin hingegen mit 686 Euro zu den teureren gehört. 

Im Gegensatz dazu haben Städte wie Bergisch Gladbach und Leverkusen hohe Abfallgebühren, die dort die Gesamtkosten in die Höhe treiben.

Checkliste: Worauf Sie beim Mietvertrag achten müssen

Mietverträge in Deutschland
Anschrift des Vermieters: Stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten des Vermieters vollständig und korrekt sind, damit Sie ihn bei Problemen oder Fragen problemlos erreichen können. © Imago
Wohneigentum und Miete Wohnungsschlüssel und Euro Geldscheine liegen auf einem Grundriss
Wohnungsgröße: Überprüfen Sie die angegebene Quadratmeterzahl. Eine falsche Angabe kann Einfluss auf die Miethöhe haben und ist ein häufiger Streitpunkt. © Imago
Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Nutzung der Wohnung: Klären Sie, ob die Wohnung nur privat genutzt werden darf oder ob eine gewerbliche Nutzung oder Untervermietung möglich ist. Unbefugte Nutzung kann zu einer Kündigung führen. © Ute Grabowsky/Imago
Terminkalender mit Eintrag Vertrag kündigen
Vertragsdauer und Kündigung: Prüfen Sie, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und welche Kündigungsfristen gelten. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kündigungen. © Imago
Miethöhen müssen klar sein
Miethöhe: Stellen Sie sicher, dass die im Vertrag angegebene Miethöhe korrekt und marktgerecht ist. Überprüfen Sie auch, ob Staffelmieten oder Indexmieten vorgesehen sind. © Imago
Nebenkosten müssne vorher geklärt werden
Nebenkosten: Klären Sie, welche Nebenkosten im Mietpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. So vermeiden Sie überraschende Nachzahlungen. Das kann z. B. Kosten für Müllentsorgung, Wasser, Heizung und Hausmeister umfassen. © Imago
Große Reparaturen müssen vom Vermieter gezahlt werden
Reparaturen: Klären Sie, wer für welche Reparaturen zuständig ist, insbesondere für Schönheitsreparaturen und kleine Instandhaltungen. Oft sind kleinere Reparaturen durch den Mieter zu tragen, während größere Aufgaben beim Vermieter liegen. Das sollte im Mietvertrag geregelt werden. © Imago
Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln
Unzulässige Klauseln: Überprüfen Sie den Vertrag auf unzulässige Klauseln, z. B. bezüglich der Endrenovierung oder unzumutbaren Pflichten. Solche Klauseln sind rechtlich unwirksam. © Imago
Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen
Kaution: Die Kaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Diese dient dem Vermieter als Sicherheit und sollte nach Auszug zurückerstattet werden. © Imago
Heizungsthermostat mit Geldscheinen
Energieausweis: Der Vermieter muss Ihnen einen Energieausweis vorlegen, der die Energieeffizienz der Wohnung dokumentiert. Dies kann Ihnen helfen, die zukünftigen Energiekosten einzuschätzen. © Imago
Frau mit Katze auf dem Sofa
Tierhaltung: Klären Sie, ob und welche Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. In vielen Mietverträgen gibt es spezielle Regelungen hierzu, die eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfordern. © Imago
Betriebskostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten vereinbart ist. Dies gibt Ihnen Transparenz über die Nebenkosten und so werden jährliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden. © Imago
Haustürschlüssel Schlüssel mit Anhänger für eine Wohnung
Hausordnung: Informieren Sie sich über die geltende Hausordnung, insbesondere in Bezug auf Ruhezeiten, Sauberkeit und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Verstöße können zu Abmahnungen führen. © Imago/Wolfilser
Rauchender junger Mann in einer Wohnung
Rauchen: Klären Sie, ob das Rauchen in der Wohnung erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt, besonders in Mehrfamilienhäusern. Manche Mietverträge verbieten das Rauchen in der Wohnung. Klären Sie, ob dies der Fall ist, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. © Imago
Rückgabe der Wohnung
Rückgabe der Wohnung: Beachten Sie die Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung, wie etwa Renovierungs- oder Reinigungsverpflichtungen. Dies ist entscheidend, um die volle Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten. © Imago
Mann streicht Wände in einer Wohnung
Einbauten des Mieters: Wenn Sie bauliche Veränderungen planen, wie das Einbauen einer Küche oder das Verlegen von Böden, müssen diese vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden. Klären Sie auch, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen. © Kasper Ravlo/Imago
Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel
Schlüsselanzahl: Dokumentieren Sie die Anzahl der erhaltenen Schlüssel im Mietvertrag, um bei Auszug nachweisen zu können, dass alle zurückgegeben wurden. © Imago
Mierterhöhung Ein Holzstempel ist beschriftet mit dem Aufdruck: Mieterhöhung
Mieterhöhungen: Informieren Sie sich über mögliche Mieterhöhungen während der Vertragslaufzeit und unter welchen Bedingungen diese zulässig sind. © Imago
Gemeinschaftsräume wie Waschkeller
Gemeinschaftsräume: Klären Sie, welche Gemeinschaftsräume (z. B. Waschküche, Keller, Fahrradkeller) Ihnen zur Verfügung stehen und welche Regeln für deren Nutzung gelten, um Missverständnisse zu vermeiden. © Ian Cook/Imago
Thema: Wohnungsuebergabe. Protokoll zur Uebergabe einer Mietwohnung
Übergabeprotokoll: Bestehen Sie auf einem Übergabeprotokoll bei Einzug, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen beim Auszug. © Ute Grabowsky/Imago

Interessanterweise haben 26 Städte seit der letzten Untersuchung die Grundsteuern erhöht, während nur Duisburg eine Senkung vorgenommen hat. Der durchschnittliche Hebesatz liegt nun bei 589 Prozent, was einen Anstieg von 25 Prozentpunkten im Vergleich zu 2021 bedeutet.

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Vermieter dürfen Nebenkosten erhöhen – aber nur unter einer Bedingung

Die Nebenkosten werden in der Regel auf die Mieter umgelegt, was zu einer Erhöhung der monatlichen Belastung führt. Laut dem Deutschen Mieterbund zahlen Mieter im Durchschnitt 2,51 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten, was einem Anstieg von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Heiz- und Warmwasserkosten zurückzuführen.

Vermieter können die Nebenkosten erhöhen, wenn die tatsächlichen Kosten die Vorauszahlungen übersteigen. Eine solche Erhöhung muss jedoch schriftlich angekündigt und begründet werden, wie die KGK Kanzlei erklären. Dabei spielt es eine Rolle, ob im Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Pauschale vereinbart ist. Bei einer Vorauszahlung kann der Vermieter die Kosten entsprechend der Jahresabrechnung anpassen.

Rubriklistenbild: © Marco Rauch/dpa

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