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EU-weite Regelung

Neue 10-Sekunden-Regel: Wichtige Änderung bei Bank-Überweisungen kommt

Banken nutzen die 10-Sekunden-Regel seit Anfang 2025: Ihre Hintergründe und weshalb Bankkunden sie beachten sollten.

München/Frankfurt – Bankgeschäfte laufen heutzutage digital ab, nur noch wenige Kunden überweisen am Schalter einer Bank. Ergebnis dieser Entwicklung ist beispielsweise das Aussterben klassischer Filialen. Diese prägten das Städtebild in Deutschland über Jahrzehnte maßgeblich. Mittlerweile wurde das Geschäft digitalisiert – und das bietet viele Vorteile, für Banken und für Kunden.

Das digitale Bankgeschäft erfährt zudem eine fortschreitende Europäisierung. Das heißt: Standards werden vereinheitlicht, bestenfalls entstehen Normen. So auch bei einer Regelung, die Überweisungen betrifft.

Änderung bei Überweisungen: Das besagt die 10-Sekunden-Regel

Konkret geht es um Echtzeitüberweisungen. Diese sollen ab Oktober 2025 EU-weit der neue Standard werden, wie unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Bereits seit Januar 2025 müssen Sparkassen und Banken in der Lage sein, solche Überweisungen zu empfangen, wie unsere Redaktion bereits im Februar bezüglich der Änderung bei Überweisungen berichtete.

Ein Geschäftsmann am Bankautomat. (Symbolfoto)

Für Kunden wird auf diese Weise ein neuer Service geschaffen: Banken müssen innerhalb von 10 Sekunden informieren, ob die Überweisung erfolgreich war – oder eben nicht. Im negativen Fall muss beispielsweise angegeben werden, dass es einen Fehler in der IBAN gab. Das meint die 10-Sekunden-Regel.

Verbraucherschutz warnt vor Risiken bei Echtzeitüberweisung

Ein weiterer Vorteil: „Echtzeit-Überweisungen können an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr ausgeführt werden. Es gibt also kein Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. Bislang wurden Überweisungen in der Regel erst nach einem Werktag auf dem Zielkonto gutgeschrieben. Lag ein Wochenende dazwischen, konnte es mehr als 72 Stunden dauern, bis das Geld gebucht wurde“, erklären die Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Für die Echtzeitüberweisungen dürfen keine zusätzlichen Kosten erhoben werden. Es gibt allerdings eine Betragsobergrenze von 100.000 Euro.

Weitere Änderung bei Überweisungen

2025 gab es eine weitere weitreichende Veränderungen bei Bank-Überweisungen: Wer sie nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Die Geschwindigkeit der Echtzeitüberweisung bringt allerdings auch Risiken mit sich. Da das Geld umgehend transferiert wird, ist es weitaus schwieriger, bei einem Fehler die Überweisung rückgängig zu machen. Davor warnen die Verbraucherschützer. Um Kunden vor Betrug zu schützen, müssen Banken und Zahlungsverkehrsdienstleister deshalb neue, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Für Bankkunden gilt es zudem eine Begriffsverwirrung aufzuklären: Echtzeitüberweisungen sind keine Sofortüberweisungen. Sofortüberweisungen sind eine Zahlungsmöglichkeit, die unter anderem Onlineshops anbieten. Diese läuft wiefolgt ab: Der Käufer überweist sofort einen Betrag und der Händler übermittelt eine Zahlungsbestätigung. Der Händler kann die Bestellung somit sofort bearbeiten und verschicken. Jedoch ist das Geld nicht in Echtzeit auf dem Konto des Empfängers gelandet. Eine verzögerte Gutschrift ist stattdessen der Fall. Der Betrag ist also nicht innerhalb von Sekunden auf dem Konto, wie bei der Echtzeitüberweisung. (tu)

Rubriklistenbild: © Daniel Ingold/IMAGO

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