Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Verbraucher aufgepasst

30.000 Euro Bußgeld droht – Neue Pflicht bei Überweisungen in Kraft

Ab einer bestimmten Summe sind Überweisungen ins Ausland anzumelden. Bank-Kunden, die dies nicht beachten, riskieren ein sehr hohes Bußgeld.

Berlin/München – Ob ein Dauerauftrag über das Girokonto oder das Bezahlen per Kreditkarte: Das Überweisen von Geld ist alltäglich. Umso wichtiger ist zu es, zu beachten, welche Vorschriften sich im Bezug auf besonders hohe Überweisungen verändern.

Änderung bei Überweisungen: Das steckt hinter der Erhöhung der AWK-Meldepflichtgrenze

Das ist beispielsweise seit Januar 2025 der Fall. Seitdem ist eine Änderung in Kraft: In der sogenannten Außenwirtschaftsverordnung – kurz: AWK – wurden die meldepflichtigen Beträge angepasst. Diese Verordnung regelt in Kombination mit dem sogenannten Außenwirtschaftsgesetz, in welcher Form Überweisungen ab einer bestimmten Höhe der Deutschen Bundesbank gemeldet werden müssen. Doch was wurde konkret geändert? Ein Überblick.

  • Die Meldepflicht-Grenze wurde von 12.500 Euro auf 50.000 Euro angehoben. Das heißt: Erst ab einer Höhe von 50.000 Euro muss die Bundesbank darüber informiert werden.
  • Das Fachportal Finanztip erklärt das wie folgt: „Wenn Du mehr als 50.000 Euro (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) ins Ausland schickst oder aus dem Ausland bekommst, musst Du das [...] bei der Deutschen Bundesbank melden. Das dient zur Ermittlung der Außenwirtschaftsstatistik und anderen Zahlungsbilanzen, also für die Übersicht, wie viel Geld nach und von Deutschland aus fließt.“
  • Die Meldepflicht dieser Regelung gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen.
  • Hintergrund der Änderung ist eine Entbürokratisierung. Unter anderem mittelständische Unternehmen sollen bei Überweisungen entlastet werden und nicht ständig Meldungen an die Bundesbank machen müssen. Aber auch Privatpersonen, die höhere Beträge überweisen, soll das entlasten.
Ab einer bestimmten Summe sind Überweisungen meldepflichtig. Wer sich als Bank-Kunde nicht daran hält, riskiert ein sehr hohes Bußgeld.

Die Bundesbank erklärt das in einem FAQ in Juristensprache: „Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 50.000 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).“

Welche Zahlungen müssen der Bundesbank gemeldet werden?

  • Barzahlungen
  • Überweisungen in Euro oder anderen Währungen
  • Zahlungen mit Karte
  • Lastschriften

Der AWK-Meldepflicht unterliegen folgende Zahlungszwecke:

  • Kryptowährungen
  • Wertpapier-Transaktionen
  • Dienstleistungen
  • Anlagen über 12 Monaten

Wie meldet man die Überweisung an?

Die Deutsche Bundesbank stellt eine Hotline unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0800 / 1234 111.

Ausgenommen von der Meldepflicht-Grenze von 50.000 Euro sind laut Angaben von Finanztip folgende Zahlungen:

  • Bargeldmitnahme
  • Zahlungen für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren
  • Einlagen oder Kredite mit Laufzeit bis zu 12 Monaten
  • Überweisungen zwischen eigenen Konten

Welche Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung der AWK?

Oben genannte Zahlungen müssen bis zum siebten Werktag des nachfolgenden Monats der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Verpasst man die Meldung der Zahlung, droht ein Bußgeld. Laut Finanztip-Angaben kann dieses bis zu 30.000 Euro betragen. Wer sich nicht an die Meldepflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert hohe Strafen. Wichtig: Auch verspätete, vergessene, unvollständige oder falsche Meldungen können Strafen nach sich ziehen. Das berichtet echo24.de.

Weitere Verbraucher-Infos rund um Banken, Girokarten & Co.

Banken erheben teilweise Girokonto-Gebühren für Vorgänge, die nicht erlaubt sind. Viele Gerichtsurteile bestätigen das. Zudem kursieren viele Betrugsmaschen rund Banken: Ein Kunde verlor beispielsweise seine gesamte Altersvorsorge. Doch es gibt auch konstruktive News aus diesem Bereich: Man kann bis zu 50 Euro jeden Monat sparen, wenn man das Girokonto schlau wechselt.

(tu)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Daniel Ingold

Kommentare