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Rentenreform kommt

Merz-Regierung will Mütterrente: Wann landet das Geld auf dem Konto?

Die Merz-Regierung plant eine Rentenreform, die Mütter entlasten soll. Doch Probleme bei der Finanzierung könnten den Zeitplan gefährden.

München – Im Rahmen der ersten Sitzung ihres Koalitionsausschusses (28. Mai) verständigte sich die Merz-Regierung aus Union und SPD auf ein breit gefächertes „Sofortprogramm“. Auf seinen vier Seiten versammelt das Konzept laut Tagesschau eine Palette von rund 60 Vorhaben, an denen die neue schwarz-rote Regierung nun ansetzen will. So sollen Investitionen einfacher und unbürokratischer ermöglicht werden, um die Konjunktur-Stagnation der letzten Jahre anzukurbeln. 

Neben ökonomischen Anreizen wollen CDU, CSU und SPD aber auch sozialpolitische Neuerungen auf den Weg bringen: Genannt ist der „Beginn einer großen Rentenreform“, die fester Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, laut CSU-Vorsitzendem Markus Söder eine Rentenhöhe von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens bis 2031 garantieren soll und eine Aktiv- sowie Frühstart-Rente umfasst. Im Zuge der angekündigten Rentenreform sollen auch Details der sogenannten Mütterrente angepasst werden, wodurch sie für Eltern lukrativer werden soll. 

Merz-Regierung plant Erweiterung der Mütterrente im Zuge ihres Sofortprogramms

In Kraft ist die Mütterrente in ihrer aktuellen Form seit dem 1. Januar 2014. Wie die Deutsche Rentenversicherung hinweist, handelt es sich bei ihr jedoch nicht um eine eigenständige Rentenart, sondern vielmehr um einen Zusatz, der separat zur gesetzlichen Rente an Berechtigte ausgezahlt wird. Erweitert wurde sie zum Jahresbeginn 2019 um die Mütterrente II, mit der die Anerkennung von Kindererziehungszeiten weiter verbessert wurde. 

Verkehrsschild und daneben eine Mutter mit Kind (Symbolfoto)

Seitdem gilt: Für jedes vor 1992 geborene Kind erhält ein Elternteil bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf das Rentenkonto angerechnet. Für seit 1992 geborene Kinder gibt es drei Erziehungsjahre und entsprechend drei Entgeltpunkte. Bei mehreren Kindern verlängert sich die Kindererziehungszeit entsprechend, unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt. Wer also zum Beispiel vor 1992 geborene Zwillinge erzogen hat, bekommt dafür bis zu fünf Jahre angerechnet.

Genau an dieser bisherigen Zweiteilung will die schwarz-rote Bundesregierung nun ansetzen: Mit der Mütterrente III sollen Elternteile, die während der ersten Jahre der Kindererziehung nicht oder nur deutlich weniger als gewöhnlich arbeiten konnten, nun hinsichtlich Rentenpunkten gleichgestellt werden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder. Sobald die Mütterrenten-Reform umgesetzt ist, sollen alle Elternteile für ihre Kindererziehungszeiten drei Rentenpunkte pro Kind erhalten.

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Reform der Mütterrente: 2026 könnte das erste Geld auf dem Konto landen

Aktuell liegt der Wert eines Rentenpunktes bei 39,32 Euro, zum 1. Juli wird er jedoch auf 40,79 Euro steigen, was einer Erhöhung von 3,74 Prozent entspricht. Insofern die Reform der Mütterrente wie geplant umgesetzt wird, dürfte die Angleichung um einen halben Rentenpunkt auf insgesamt drei Rentenpunkte pro Kind für Elternteile von vor 1992 geborenen Kindern ein Rentenplus von monatlich 20,39 Euro bedeuten. 

Zwar betonen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.“ Beachten sollten Eltern zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings, dass sich die Mütterrente III noch in der Planungsphase befindet und daher als Gesetz noch nicht in trockenen Tüchern ist.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Gegenwärtig gibt es also noch keinen konkreten Zeitplan für die Reform der Mütterrente, wie mitunter Rentenbescheid24.de hinweist. Das Portal Biallo.de macht jedoch darauf aufmerksam, dass es perspektivisch ab 2026 soweit sein könnte. Obwohl aktuell noch wenig zur Umsetzung der Mütterrente III fest steht, lässt sich festhalten: Ein konkretes Handlungsfeld der Bundesregierung besteht derzeit noch darin, wie die Mütterrenten-Reform überhaupt konkret finanziert werden soll.

Finanzierung der geplanten Mütterrenten-Reform kostet Milliarden

Der Sozialverband VdK etwa begrüßte die geplante Reform der Mütterrente bereits in einer im März (21. März) veröffentlichten Pressemitteilung als dringend benötigte Maßnahme, die „längst überfällig“ sei. Darin forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Bei der Ausweitung der Mütterrente ist es wichtig, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe komplett aus Steuermitteln finanziert wird.“ 

Während die CSU auf eine rasche Umsetzung der Mütterrenten-Reform als eines ihrer im Wahlkampf ausgesprochenen Kernthemen drängt, riet Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Unterfangen mit strengem finanziellem Bedacht umzusetzen. Voraussetzung für die Zustimmung des Finanzministeriums sei ein solides Konzept der Gegenfinanzierung, wie die Welt berichtete. 

Denn auch ohne die Mütterrente III ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für den Bund ein kostspieliges Unterfangen. Die Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten belaufen sich für den Bund im anhaltenden Jahr „auf insgesamt 25 Milliarden Euro“, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Bis 2027 dürften die Kosten auf rund 27 Milliarden Euro ansteigen. Würde die Mütterrente III tatsächlich um einen halben Rentenpunkt für alle vor 1992 geborenen Kinder erweitert, dürfte das Mehrkosten von weiteren rund 4,5 Milliarden Euro bedeuten. Wann Elternteile von der geplanten Rentenreform profitieren könnten, muss aktuell also noch abgewartet werden. Klar ist: Ohne einen sicheren Finanzierungsplan wird die geplante Mütterrenten-Reform jedenfalls nicht vonstattengehen können. (fh)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Wolfgang Maria Weber

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