Hitzefrei im Job? Das müsst Ihr wissen
Zu heiß im Büro? Ab dieser Temperatur muss der Chef handeln
Schweißtreibende Temperaturen im Büro. Wehmütig denkt man da an „Hitzefrei“ zu Schulzeiten zurück. Doch wer einfach den Arbeitsplatz verlässt, riskiert mehr als nur einen Rüffel. Was erlaubt ist, welche Pflichten der Chef hat – und ab wann das Büro offiziell unzumutbar ist:
Es ist stickig, die Luft steht, die Konzentration leidet. Doch einfach nach Hause gehen, weil es zu heiß ist, kann böse enden. Dennoch gibt es auch Hitze-Grenzen:
Ab wann der Chef handeln muss
Ein generelles, gesetzlich verankertes Recht auf „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer gibt es in Deutschland nicht. Anders als bei Schülern existiert keine Temperaturgrenze, ab der Beschäftigte automatisch nach Hause gehen dürfen. Sehr wohl hat der Arbeitgeber aber eine Fürsorgepflicht, er ist verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
- Ab 26 Grad: Sobald die Raumtemperatur im Büro über 26 Grad steigt, ist der Arbeitgeber aufgefordert, Maßnahmen zur Abkühlung zu ergreifen: Jalousien oder Vorhänge schließen, Fenster öffnen, ausreichend Getränke zur Verfügung stellen.
- Ab 30 Grad: Jetzt muss der Arbeitgeber aktiv werden. Zum Beispiel durch das Aufstellen von Ventilatoren oder mobilen Klimaanlagen. Auch die Lockerung der Kleiderordnung wäre eine Möglichkeit.
- Ab 35 Grad ist Schluss! Ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen gilt der Raum nicht mehr als zumutbarer Arbeitsort. Dann muss Euer Chef zwingend für Abhilfe sorgen. Sind keine wirksamen Schutzmaßnahmen möglich (wie z.B. Luftduschen, Klimaanlage), gilt der Raum als „nicht mehr zum Arbeiten geeignet“. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Beschäftigten aus dem Raum abziehen – faktisch kann dann „hitzefrei“ gewährt werden
Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber ergreifen?
Der Chef sollte verschiedene Maßnahmen anbieten, die ein Arbeiten bei Hitze angenehmer gestalten. Neben Jalousien und Fenstern, die sich öffnen lassen, können das auch Ventilatoren oder mobile Klimageräte sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es übrigens nicht.
Ebenso denkbar wären neben der gelockerten Kleiderordnung z.B. zusätzliche Pausen. Auch Homeoffice oder flexiblere Arbeitszeiten (z. B. früherer Arbeitsbeginn) können verhandelt werden. Für Schwangere, ältere oder gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte gelten besondere Schutzpflichten. Sollte der Arbeitgeber indessen gar nicht handeln, kann man den Betriebsrat oder einen Arbeitsrechtler um Rat fragen.
So wird die Hitze im Büro erträglich
- Richtig lüften (morgens oder spätabends) und Räume abdunkeln.
- Elektronische Geräte, die nicht benötigt werden, ausschalten. Dazu zählen Computer, Drucker, Lampen oder Beamer, da sie zusätzliche Wärme erzeugen.
- Über den Tag verteilt ausreichend Wasser oder ungesüßte Getränke trinken. Mindestens zwei bis drei Liter sind an heißen Tagen empfehlenswert. Kaffee vermeiden.
- Helle, lockere Kleidung aus natürlichen Materialien wie Baumwolle oder Leinen sind atmungsaktiv und helfen, die Körpertemperatur zu regulieren.
- Handgelenke, Unterarme oder den Nacken mit kaltem Wasser oder feuchten Tüchern kühlen.
- Ein kühles Fußbad unter dem Schreibtisch kann helfen.
- Ventilatoren halten die Luft in Bewegung, achtet darauf, den Luftstrom nicht direkt auf das Gesicht zu richten, um Verspannungen zu vermeiden.
- Kühltücher, die durch Verdunstungskälte wirken (z.B. auch vor Ventilatoren), können für mehrere Stunden Erleichterung verschaffen5.
- Leichte, gut verdauliche Speisen wie Salate, Obst und Gemüse zu sich nehmen. Schwere, fettige Mahlzeiten belasten den Kreislauf zusätzlich.
- Wenn möglich Gleitzeit nutzen und mit der Arbeit früher beginnen, um die kühleren Morgenstunden auszunutzen.
Einfach gehen? Lieber nicht
Wer eigenmächtig wegen Hitze die Arbeit niederlegt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Beschäftigte sollten daher immer zuerst den Arbeitgeber auf die unzumutbaren Bedingungen hinweisen und ihn auffordern, Maßnahmen zu ergreifen. (si)