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Geld für energetische Sanierung und Hausbau

Förderung nutzen: Heizungstausch frühzeitig planen

Pellets, Heizkörper und Wärmepumpe
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Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine Anlage austauscht, die mit erneuerbaren Energien heizt, bekommt Zuschüsse der Bundesregierung.

Hauseigentümer können jetzt von neuen Fördersätzen profitieren. Unterstützt wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft bei der Entscheidung.

Viele Hausbesitzer tauschen ihre Heizung erst aus, wenn die alte kaputt ist. Die Investition wird gerne aufgeschoben, bis nichts mehr geht. 

Aber: Alte Heizungen verbrauchen viel Energie, über die Jahre sinkt zudem oft die Heizleistung. „Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte beginnen, sich über ein neues Heizsystem Gedanken zu machen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn wenn die Heizung erst einmal defekt ist, bleibt in der Regel kein zeitlicher Spielraum, um die langfristig günstigste Lösung zu wählen.“

Besser: Sich rechtzeitig beraten lassen! Denn sowohl der Heizungsaustausch als auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert.

Förderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien

Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine Anlage austauscht, die mit erneuerbaren Energien heizt, bekommt Zuschüsse der Bundesregierung. Diese können bei der KfW beantragt werden.

Der Zeitpunkt für die Planung ist jetzt günstig, denn seit Ende Februar ist das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder freigeschaltet. Wer seine fossile Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, bekommt eine Grundförderung von 30 Prozent. Diese steht grund­sätzlich allen Eigentümern offen.

Ist der Heizungstausch bis Ende 2028 durchgeführt, winkt ein zusätzlicher „Klima-Geschwindigkeitsbonus” von 20 Prozent. Diesen Bonus können nur selbst­nutzende Wohn­eigentümer beantragen. Nach dem 31. Dezember 2028 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Wird die Immobilie von dem Eigentümer selbst genutzt und liegt das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen unter 40.000 Euro, kommt ein Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent hinzu. 

Insgesamt beträgt die Förderung höchstens 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungs­tausch sind auf 30.000 Euro begrenzt. Maximal kann es für eine neue Heizung – bei einem Fördersatz von 70 Prozent – also 21.000 Euro Zuschuss geben.

Diese Heizungstechniken fördert die KfW:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen (nur die Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Diese Heizungstechniken fördert das BAFA:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz
  • Heizungsoptimierung: 1. Sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen (in Bestandsgebäuden mit max. 5 Wohneinheiten), 2. Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Biomasseheizungen.

Quelle: www.verbraucherzentrale.de

Nicht ohne Energieberater

Finanzielle Förderung gibt es nur, wenn die geplanten Maßnahmen bestimmte tech­nische Mindest­voraus­setzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten von Fachleuten ausgeführt werden. Deshalb ist es in der Regel sinn­voll, vorab einen Energieberater einzuschalten - auch wenn das wie bei der Erneuerung der Heizung nicht zwingend Voraus­setzung ist.

Tipp: Eine erste Einschät­zung für wenig Geld bekommt Ihr bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Um Hausbesitzer bei der Entscheidung für eine wirtschaftlich und technisch passende neue Heizung zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check zum Thema Heizungserneuerung an. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen. 

Vergleich möglicher Heiztechniken

Bei dem Vor-Ort-Termin wirft ein Energieberater zunächst einen Blick auf die vorhandene Heiztechnik. Gemeinsam mit den Eigentümern klärt er im Anschluss die technischen Möglichkeiten für eine optimierte neue Heizungsanlage. Dafür wird beispielsweise ermittelt, welche Versorgungsleitungen und Möglichkeiten zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück vorhanden sind. Daraus ergibt sich, welche Heiztechniken realisierbar sind. 

Am Ende werden alle technisch möglichen Heiztechniken miteinander verglichen, bewertet und in einer Übersicht dargestellt. Die Hausbesitzer bekommen eine Übersicht über den CO2-Ausstoß, die Investitionskosten, aktuelle Fördermittel und Betriebskosten. Die drei am besten geeigneten Heiztechniken erläutert der Energieberater zudem ausführlich in einem schriftlichen Beratungsbericht.

Auch bei weiteren Fragen zur Energieeinsparung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

as mit Material der Verbraucherzentrale

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