Wie viel zahlt das Jobcenter
Bürgergeld-Regelsatz für Paare: Das erhalten sie 2025
Das Bürgergeld basiert auf festgelegten Regelsätzen. Wie diese 2025 für Paare ausfallen und welche Einkommensarten berücksichtigt werden.
Frankfurt – Es kann immer passieren, dass das Leben unerwartet eine Wendung nimmt. Plötzlich befindet man sich in einer wirtschaftlichen Notlage und ist auf das Bürgergeld angewiesen.
Bei den Regelsätzen der staatlichen Hilfe handelt es sich keineswegs um willkürliche Beträge. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seien die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme so bemessen, dass „die grundgesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden“. Demnach deckt das Bürgergeld den gesamten Lebensunterhalt, der für die Sicherung des Existenzminimums notwendig ist.
Pauschalierter Regelbedarf: Das deckt das Bürgergeld ab
Das 2023 eingeführte Bürgergeld ist eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, die nicht nur Arbeitslosen zusteht, sondern auch Erwerbstätigen, deren Lohn nicht ausreicht. Die Höhe des Bürgergelds, der Regelbedarf, ist abhängig vom Alter und der Lebenssituation des Leistungsbeziehenden.
Der Regelbedarf ist dabei in sechs Regelbedarfsstufen (RBS) unterteilt und wird als monatliche Pauschale gezahlt. In § 20 SGB II (Sozialgesetzbuch) regelt der Gesetzgeber, welche Ausgaben mit dem Regelsatz zu decken sind. Er umfasst insbesondere Kosten für:
- Nahrungsmittel
- Kleidung
- Körperpflege
- Haushaltsenergie ohne Heizung
- weitere Bedürfnisse des täglichen Lebens, darunter auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Miet- und Heizkosten werden nicht vom Bürgergeld-Regelsatz gedeckt. Das Jobcenter erstattet diese in der Regel separat. Dabei werden nach Angaben der Arbeitsagentur die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“ übernommen. Werden die Richtwerte für Mietkosten und Wohnraum nicht eingehalten, kann die Behörde eine Kostensenkung verlangen. Für unter 25-jährige Bürgergeld-Beziehende kann sich indes ein Auszug aus dem Elternhaus mitunter sehr schwierig gestalten.
Regelsatz für Paare: So viel Geld bekommen sie
Um die staatliche Leistung zu erhalten, muss man als erwerbsfähig und bedürftig gelten, schreibt das Portal buergergeld.org. Die Altersspanne der Bürgergeld-Leistungsberechtigten liegt dabei zwischen 15 und 65, beziehungsweise 67 Jahren. Ihre Lebensumstände bestimmen dabei, welcher RBS sie zuzuordnen sind und wie hoch ihr Regelsatz ausfällt. Beim Bürgergeld-Antrag dürfen Jobcenter allerdings nicht nach Belieben Dokumente einfordern.
Bedarfsgemeinschaft
Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Bürgergeld eine wichtige Rolle. Leben Bürgergeld-Empfänger zusammen mit anderen Personen in einer Gemeinschaft, in der auch der Haushalt zusammen geführt wird, besteht eine Bedarfsgemeinschaft.
Auch Alleinstehende bilden eine Bedarfsgemeinschaft: eine Einpersonenbedarfsgemeinschaft. Die liegt beispielsweise auch in einer Wohngemeinschaft bei getrennter Haushaltsführung vor.
Im Januar 2024 wurde die Höhe des Bürgergelds zuletzt erhöht. Für 2025 bleiben die Regelsätze unverändert. Demnach erhalten Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend (RBS1) sind, 563 Euro – wie schon im Jahr zuvor. Der Betrag für volljährige Paare in einer Bedarfsgemeinschaft ist in der Regelbedarfsstufe 2 verankert und beträgt jeweils 506 Euro, also zusammen 1012 Euro.
Bürgergeld-Bezug: Diese Regelbedarfsstufen gibt es
Wer die Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllt, erhält laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für sich und seine Partnerin oder seinen Partner sowie die Kinder Leistungen aus dem Bürgergeld – „das gilt auch, wenn sie nicht erwerbsfähig oder jünger als 15 Jahre sind.“
Die Regelbedarfsstufen für 2025 im Überblick:
| Regelbedarfsstufe | Bürgergeld-Berechtigte | Regelsatz |
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| 2 | Volljährige Partner/ Paare | 506 Euro |
| 3 | 18- bis 24-jährige, ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
| 4 | 14- bis 17-jährige Kinder\t | 471 Euro |
| 5 | 6- bis 13-jährige Kinder\t | 390 Euro |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre\t | 357 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bürgergeld-Beziehende mit Kindern müssen laut der Arbeitsagentur auch Kindergeld beantragen – Familien profitieren ab 2025 sogar von einer Anhebung.
Einkommen bei Bürgergeld-Bezug: Wie es angerechnet wird und wer Anspruch auf Mehrbedarf hat
Verschiedene Einkommensarten können sich laut dem DGB auf die Regelleistungen auswirken. Dazu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit (selbstständig oder angestellt). Erwerbstätige dürfen 30 Prozent des Einkommens im Bereich zwischen 520 und 1000 Euro brutto behalten.
Anrechnungsfrei sind hingegen Mutterschaftsgeld und Erbschaft sowie Erwerbseinkommen von Schülern während der Schulferien – sofern die Einnahmen keine Ausbildungsvergütung sind.
Zusätzlich zum Regelbedarf können laut hartz4widerspruch.de manche Bürgergeld-Beziehende auch einen Mehrbedarf beantragen, wie etwa Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung. (vw)
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