Bürokratie bei Antragstellung
Bürgergeld: Amt darf nicht alle Dokumente einfordern – „Beratung wird natürlich nicht verwehrt“
Behörden dürfen nicht nach Belieben Dokumente einfordern. Laut der Agentur für Arbeit spielt vor allem der Datenschutz eine Rolle.
Frankfurt – Überall werden unsere Daten gesammelt. Wer nicht achtgibt, muss mit lästigen Werbeanrufen bis hin zu Haustürbesuchen rechnen. Aber es gibt auch neugierige Behörden, die in Dokumente Einblick haben wollen, die sie eigentlich nichts angehen. Darauf macht der Online-Ratgeber gegen-hartz.de aufmerksam. Demnach werden vor allem bei der Arbeitssuche oder beim Antrag auf staatliche Leitungen wie Bürgergeld Papiere verlangt, die für die Behörde eigentlich irrelevant sind.
Bei Antrag auf Bürgergeld: Nicht alle vom Amt geforderten Dokumente müssen vorgelegt werden
Mitunter könne es vorkommen, dass einzelne Sachbearbeiter nicht auf dem neuesten Stand in puncto Datenschutz sind, auch das müsse man berücksichtigen, berichtet das Portal. Dies führe dazu, dass Bürgergeld-Antragstellende oder Leistungsbeziehende Dokumente vorlegen sollen, die rechtlich gesehen nicht erforderlich sind. Die folgenden Dokumente gehören dazu:
- Der Arbeitsvertrag: Er ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Er enthält oftmals sensible Daten und unterliegt dem Datenschutz.
- Arbeitszeugnisse
- Schulzeugnisse
- Kfz-Dokumenten wie Briefen, Zulassungspapieren oder Kaufverträgen
- Sozialversicherungsausweis
- Grundbücher und Grundbuchauszüge (Gilt nur bei Vermögensprüfung)
- Verdienstausweise, die vor dem Antragszeitpunkt liegen
- Einkommensteuerbescheide, die vor dem Bezug einer Leistung liegen (dies gilt allerdings nicht bei einer Prüfung während des Leistungsbezugs)
- Geburtsurkunden von Kindern (Gilt nur, wenn ein Kindschaftsverhältnis nachgewiesen werden muss)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat klargestellt, dass die Vorlage des Arbeitsvertrages in der Regel nicht notwendig ist, solange andere Nachweise über das Arbeitsverhältnis, wie eine Einkommensbescheinigung, vorgelegt werden können. Dieser Nachweis genügt, um den Leistungsanspruch nach § 57 und § 58 SGB II zu ermitteln (siehe Rundschreiben Nr. 8, Seite 3 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen, Jobcenter).
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf Anfrage von IPPEN.MEDIA klar: „Das Thema Datenschutz wird von den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit sehr ernst genommen. Gemäß dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit erheben die Einrichtungen personenbezogene Daten nur, wenn und solange dies für die gesetzliche Aufgabenerledigung erforderlich ist.“ Das Amt beruft sich dabei auf die für sie geltende Rechtslage zur Datenerhebung.
Datenschutz-Grundverordnung der EU schützt vor unerlaubter Datenverarbeitung
Im Kern regelt die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme – spielt dabei keine Rolle. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber in der EU anbieten.
Erforderliche Dokumente für Bürgergeld: Zeugnisse bieten keine relevanten Informationen
Für Dokumente wie Arbeits- und Schulzeugnisse oder etwa Geburtsurkunden von Kindern besteht keine Pflicht zur Vorlage. Denn diese enthalten laut BfDI keine relevanten Informationen. Die Arbeitsvermittlung könne auch ohne Kenntnis von Zeugnissen erfolgen. Lediglich eine aktuelle Schulbescheinigung könne in bestimmten Fällen verlangt werden. Das bestätigt auch die Agentur für Arbeit: „Die Vorlage eines Schul- bzw. Arbeitszeugnisses ist nicht obligatorisch für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit. Die Beratung und Vermittlung wird natürlich nicht verwehrt, wenn diese Unterlage nicht vorgelegt wird.“
Dass Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger nicht alles hinnehmen müssen, zeigt sich auch beim Thema Jobsuche. So ist etwa möglich, sich gegen Ein-Euro-Jobs zu wehren.
Gut zu wissen: Wer Bürgergeld direkt beim Jobcenter beantragt, muss dem Amt seinen Antrag auf die Grundleistung einreichen und zahlreiche Nachweise erbringen. Dazu zählen Belege für Einkommen und Vermögen, Wohnen und Heizung sowie Arbeitspapiere oder Kündigungsschreiben. Akzeptiert werden Mietverträge, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Mietquittungen sowie Kontoauszüge über Renten, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt. Auf dubiose, kostenpflichtige Anbieter im Netz sollten Verbraucher aber verzichten. Diese versprechen, den bürokratischen Antrag für eine Gebühr von 30 Euro abzuwickeln. Derweil geht es mit einem einfachen Trick vom Jobcenter am schnellsten.
Alle Infos zum Antrag, Höhe und Voraussetzung zum Bürgergeld.
Notwendige Dokumente für Bürgergeld-Antrag: Kopien von Kontoauszügen sind erlaubt
Ob das Jobcenter Kontoauszüge kopieren und in die Akte des Antragstellenden aufnehmen darf, beantwortet die ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen Barbara Thiel (2020): „Dies ist zum Nachweis der Einkommens- und Vermögenslage zulässig. Rechtmäßig ist auch das Einscannen und Einstellen in eine elektronische Akte. Der Leistungsträger muss sich wegen des damit verbundenen unverhältnismäßigen Mehraufwands nicht darauf verweisen lassen, die maßgeblichen Angaben aus den Kontoauszügen abzuschreiben und diese Abschrift zur Akte zu nehmen.“
Wer nach erfolgreicher Antragstellung einen Bewilligungsbescheid vom Amt erhält, kann im laufenden Jahr mit bis zu 563 Euro monatlich rechnen. Der exakte Regelsatz für das Bürgergeld hängt jeweils von der Form der Bedarfsgemeinschaft und der Anzahl der Kinder ab. So viel Geld erhalten Alleinerziehende in 2025 vom Amt.
Erforderliche Dokumente für Bürgergeld: Notwendige Unterlagen bei der Vermögensprüfung
Bei einer Vermögensprüfung wiederum gelten andere Regeln: Unterlagen zu Versicherungen, wie Lebens- oder Hausratversicherungen, dürfen nur in speziellen Fällen verlangt werden, erklärt gegen-hartz.de. Bei der Vermögensprüfung könne jedoch ein Nachweis über den Rückkaufswert einer Lebensversicherung gefordert werden. Kopien der gesamten Police oder anderer Vertragsdetails sollten nicht routinemäßig angefordert werden.
Zum Vermögen zählen beispielsweise:
- Bargeld, Guthaben auf Anlage-Konten
- Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
- Wertpapiere
- Kryptowährungen
- Kapitallebensversicherungen
- Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewehr
- Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen von unangemessener Größe und dringliche Rechte an Grundstücken
Im Rahmen einer Vermögensprüfung kann das Jobcenter zudem Dokumente zu Fahrzeugen verlangen, um den aktuellen Verkaufswert zu ermitteln, bestätigt die Arbeitsagentur. Auch Grundbuchauszüge könnten in diesem Fall gefordert werden. (sthe)
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