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Sonderzahlung für Senioren

Bonus für Senioren: Nicht alle Rentner sollen Weihnachtsgeld bekommen

Aktuell bekommen Rentner kein sogenanntes Weihnachtsgeld. Die SPD hat vor, dies zu ändern, allerdings nur für eine bestimmte Gruppe von Ruheständlern.

Erfurt - Die Thüringer SPD hat sich ein Thema vorgenommen, das einige Rentner freuen dürfte. Es geht um das sogenannte Weihnachtsgeld, das zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, aber dennoch Beamten und zahlreichen Beschäftigten, wie beispielsweise bei Porsche oder Bosch ausbezahlt wird. Senioren in Rente dagegen gehen bisher bei der Sonderzahlung leer aus. Georg Maier, der SPD-Landesparteichef in Thüringen, will das ändern und ein Weihnachtsgeld für Rentner einführen.

Über Weihnachtsgeld in der Geldbörse würden sich auch Rentner freuen.

Weihnachtsgeld für Rentner: So viel sollen Thüringens Senioren bekommen

Maiers Vorschlag, den er erstmals im Mai vorgebracht hat, sieht eine einmalige Weihnachtszahlung von 500 Euro für Thüringens Rentner vor, wie aus einer Mitteilung der SPD-Fraktion in Thüringen hervorgeht. Die Unterstützung für ein solches Vorhaben ist in der Bevölkerung erwartungsgemäß hoch. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa im Sommer ergab, dass etwa zwei Drittel der Thüringer das Vorhaben unterstützen. Ob ein Modell des Weihnachtsgeldes für Ruheständler auch bundesweit auf die Tagesordnung kommt, ist derzeit nicht bekannt.

500 Euro Weihnachtsbonus: Nicht jeder Rentner würde von geplanter Änderung profitieren

Allerdings soll nicht jedem Rentner in Thüringen das Weihnachtsgeld zustehen. Vielmehr soll es nur an Empfänger der sogenannten Grundrente ausgezahlt werden. Hierzu zählen Senioren, die entweder einen Grundrentenzuschlag erhalten oder auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Laut SPD-Mitteilung betrifft dies in Thüringen rund 54.000 Menschen. Denny Möller, der rentenpolitische Sprecher der Thüringer SPD-Fraktion, bezeichnet dies als einen „wichtigen Schritt zu mehr Rentengerechtigkeit“. Daneben gibt es im Dezember weitere Änderungen bei den Rentenansprüchen.

Weihnachtsgeld für Senioren: Was würde es den Staat kosten?

Sollte ein Weihnachtsgeld für Rentner eingeführt werden, müssten die Kosten natürlich im Haushalt eingeplant werden. Bei 54.000 Grundrentnern in Thüringen würde eine Weihnachtszahlung von 500 Euro pro Person zu Kosten von etwa 27 Millionen Euro führen. Sollte das Modell bundesweit umgesetzt werden, wären etwa 1,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner anspruchsberechtigt. Neben den 1,1 Millionen Ruheständlern, die einen Grundrentenzuschlag erhalten, kämen laut Statistischem Bundesamt noch etwa 600.000 Seniorinnen und Senioren hinzu, die auf die Grundsicherung angewiesen sind. Für eine bundesweite 13. Monatszahlung von jeweils 500 Euro würde das benötigte Budget somit auf etwa 850 Millionen Euro pro Jahr steigen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Italien, Schweiz & Co: Diese Länder zahlren ihren Rentnern Weihnachtsgeld

In einigen Nachbarländern, wie Griechenland, Spanien, Portugal und Italien, wird bereits eine 13. Monatsrente gezahlt. Auch die Schweizer haben Anfang des Jahres in einer Volksabstimmung eine 13. Rentenzahlung pro Jahr durchgesetzt. In Deutschland ist die geplante Rentenreform nach dem Scheitern der Ampel-Koalition jedoch vorerst auf Eis gelegt. Daher ist eine Einführung von Weihnachtsgeld für Rentnerinnen und Rentner in naher Zukunft eher unwahrscheinlich. (va)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Lobeca / Rald Homburg

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