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Erhöhte Freibeträge

Änderungen bei der Rente: Was Rentner im Dezember erwartet

Rentner profitieren im Dezember von höheren Grundfreibeträgen und möglichen Prämien. Doch die langfristigen Aussichten bleiben kritisch. Das gibt es zu beachten.

Berlin – Der Dezember bringt nicht nur Weihnachtsstimmung in diesem Jahr, sondern auch Änderungen der ausgezahlten Grundrente. Besonders über erhöhte Grundfreibeträge dürfen sich Rentner freuen, aber auch andere Boni können noch bis Ende des Jahres eingefordert werden.

Rentner dürfen sich im Dezember über höhere Grundfreibeträge freuen.

Neuberechnung der Rentenansprüche – dadurch könnte der ausbezahlte Betrag höher ausfallen

Im Dezember, sowie im jeden Jahr, berechnet die Deutsche Rentenversicherung die Höhe des Einkommens für die Rentenansprüche neu. Diese werden in vielen Fällen höher ausfallen, da sich der Einkommensfreibetrag in diesem Jahr auf 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 für Paare erhöht hat. Das wirkt sich auf die Summe des Grundrentenzuschlags aus. Einkommen, das über dem Freibetrag liegt, wird zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Übersteigt das Einkommen 1.759 Euro für Alleinstehende (2.530 Euro bei Paaren), wird der überschüssige Betrag vollständig, statt nur zu 60 Prozent, auf den Rentenzuschlag berechnet.

Höhere Gehaltsrechnung im Dezember und mögliche Prämie – das gilt für arbeitende Rentner

Eine weitere Änderung im Dezember betrifft den Grundfreibetrag für Rentner mit Hinzuverdienst. Ein Beschluss des Bundesrats vom 22. November hat bestätigt, dass dieser von 11.604 auf 11.784 Euro angehoben wird. Für Paare wird der Betrag auf 23.208 Euro angehoben. Der neue Grundfreibetrag wird bereits in der Gehaltsabrechnung für Dezember berücksichtigt und gilt rückwirkend für das gesamte Jahr. Die rückwirkende Anpassung wird vom Arbeitgeber vorgenommen und in der Gehaltsabrechnung für Dezember verrechnet.

Der Dezember ist auch der letzte Monat, in dem Arbeitnehmer, darunter auch arbeitende Rentner, von der Inflationsausgleichsprämie profitieren können. Arbeitgeber können Prämie von bis zu 3.000 Euro in Bar- und Sachleistungen noch bis zum Ende des Jahres auszahlen. Für Arbeitnehmer fällt für den Betrag keine Steuer- oder Sozialversicherungspflicht an.

Ampel-Aus verschärft Altersarmut: Rentenreform ist gescheitert

Zu Beachten gilt außerdem, dass die Rentenauszahlungen im Dezember nicht am letzten Tag des Monats anfallen, sondern bereits am 30. Dezember, da der Silvestertag nicht als Bankarbeitstag gilt.

Weniger erfreulich sind die Aussichten für die kommenden Jahre. Durch den Bruch der Ampel-Koalition durch die Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird es keine Umsetzung geplanter Rentenreformen geben. Arbeitsminister Hubertus Heil erklärte Mitte November die Rentenreform für gescheitert. Die Konsequenz werden vor allem im Jahr 2026 spürbar sein, wenn das Rentenniveau unter 48 Prozent fällt. Dies dürfte die Altersarmut verschärfen und die Rentenbeiträge für Erwerbstätige weiter in die Höhe treiben.

Rubriklistenbild: © IMAGO

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