Fragen zu Arbeitsrecht im Urlaub
Chef ruft im Urlaub an: Muss ich rangehen?
Endlich Urlaub, endlich entspannte, freie Tage - ohne Gedanken an Arbeit und Alltag. Dann klingelt plötzlich das Handy und die Nummer vom Arbeitgeber wird angezeigt. Darf man diesen Anruf ignorieren?
Keine Gedanken an Pflichten und Arbeit. Der Urlaub ist zur Entspannung da und lästige Gedanken an seine täglichen Aufgaben sollten da möglichst gar nicht erst auftauchen. Nun ist es aber heutzutage so, dass man dank Handy überall auf der Welt erreichbar ist, auch für den Chef. Doch muss man rangehen, wenn er versucht, einen zu erreichen?
Mein Chef nervt mit Anrufen und Mails - muss ich reagieren?
Mails, Anrufe, Nachrichten - der Arbeitgeber möchte Euch unbedingt erreichen, trotz Urlaub. Muss man rangehen? Nein. Wer keine Lust darauf hat, sich mit Chefin oder Chef auszutauschen, darf die Kontaktversuche ignorieren. Arbeitnehmer müssen in aller Regel nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein. In arbeitsfreien Zeiten dürfen Diensthandy, Laptop und Co. somit ausgeschaltet bleiben. Natürlich kann es im Arbeitsvertrag auch individuell anders ausgehandelt sein und ist man selbst eine Führungskraft, kann es schon sein, dass man im Urlaub innerhalb einer bestimmten Zeit erreichbar sein muss. Das bezieht sich aber meistens auf Urlaubstage, die zusätzlich zum gesetzlichen Mindestanspruch gewährt werden.
Mir wurde mein bereits genehmigter Urlaub gestrichen - ist das erlaubt?
Nein, so einfach geht das nicht. Ist der Urlaub genehmigt, gilt das als Freistellungserklärung des Arbeitgebers. Daran muss er sich halten. Der Arbeitgeber kann die Erklärung grundsätzlich nicht zurücknehmen, so Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Man könne sich jedoch einvernehmlich darauf einigen, den Urlaub zu verschieben. Wichtig ist aber, dass der Arbeitnehmer einverstanden ist. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn das Unternehmen droht, zusammenzubrechen, ist es denkbar, den genehmigten Urlaub zurückzuziehen. Solche Fälle kommen in der Praxis aber äußerst selten vor und sind umstritten.
Ich hänge am Urlaubsort fest, mein Chef zieht mir die Tage vom Lohn ab
Wer nicht nach Hause kommt, sei es durch Streik, Unwetter oder andere Widrigkeiten - der hat Pech. Denn wer nicht zur Arbeit erscheint, auch wenn es nicht die eigene Schuld ist, hat keinen Anspruch auf Vergütung. Also ja, es ist rechtens, wenn der Arbeitgeber die verpassten Tage vom Lohn abzieht. Sorge vor einer Abmahnung oder Kündigung muss man in der Regel aber nicht haben. Wichtig ist, dass man sich schnellstmöglich mit seinem Chef in Verbindung setzt und die unverschuldete Situation klärt. Vielleicht können weitere Urlaubstage oder Überstunden genutzt werden, um die Fehlzeiten auszugleichen.
Kaum Urlaub, schon krank - bekomme ich meine Urlaubstage zurück?
Pünktlich zum Start in den Süden steigt nicht nur die Vorfreude, sondern auch das Fieber. Man liegt flach, kaum hat man frei. Wer krank ist, kann sich nicht erholen - darum bekommt man die Urlaubstage in der Regel wieder gutgeschrieben, sie gelten dann als nicht genommen. Voraussetzung ist eine Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und ein Attest vom Arzt. Das gilt allerdings nur für einen selbst. Werden die Kinder während der freien Tage krank, können sich Beschäftigte keine Tage wieder gutschreiben lassen. Ist das Kind krank, gilt der Urlaub trotzdem als genommen. Auch dann, wenn sich Beschäftigte nicht erholen konnten oder ein Attest über die Erkrankung des Kindes vorgelegt haben. (si/dpa)