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Vorsicht

Täuschend echt: Betrugsmasche bei Reisebuchungen über Booking.com

Betrüger versuchen bereits seit Monaten, Urlauber mit täuschend echten E-Mails des Buchungsportals Booking.com übers Ohr zu hauen. Ein Ende der Masche ist nicht in Sicht. Wie Sie sich schützen.

Betrüger lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen, um Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Beliebt sind Fake-E-Mails von eigentlich seriösen Unternehmen, die darum bitten, dass ihre Adressaten persönliche Daten preisgeben. Für die Empfänger ist nicht immer ersichtlich, ob es sich tatsächlich um eine reale Anfrage handelt – und die Betrüger werden immer besser darin, die E-Mails täuschend echt zu gestalten.

Booking.com: Betrüger verschicken Fake-E-Mails und wissen erstaunlich viel über Reisebuchung

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte bereits im Mai 2023 vor einer Betrugsmasche, bei der sich die Betrüger Reisebuchungen über das Online-Buchungsportal Booking.com zunutze machen. Dabei wird von einem Fall berichtet, bei dem eine Verbraucherin aus Niedersachsen betroffen war.

Über WhatsApp oder per Mail werden Booking.com-Kunden aktuell von Betrügern in die Mangel genommen.

So soll es abgelaufen sein: Die Frau buchte demnach eine Reise über Booking.com und erhielt kurz darauf eine Nachricht über den Messenger-Dienst Whatsapp. Darin stellte ihr eine Person, die sich als Mitarbeiterin des Hotels ausgab, Fragen zu ihrer Buchung und schickte ihr Links. Die Verbraucherin ignorierte die Nachrichten, erhielt aber vor Urlaubsbeginn eine E-Mail. Es hätte Probleme mit ihrem gewählten Zahlungsmittel gegeben, weshalb sie innerhalb von 24 Stunden erneut ihre Daten eingeben müsste – ansonsten würde die Buchung storniert werden. Als die Verbraucherin direkt beim Hotel nachfragte, erfuhr sie allerdings, dass mit der Buchung alles in Ordnung sei und dass es sich vermutlich um einen Betrugsversuch handelte.

Das Erschreckende daran: In der E-Mail wurde sie auf eine Webseite von Booking.com weitergeleitet, die von der echten kaum zu unterscheiden ist. Obendrein sind die Betrüger offenbar nicht nur im Besitz der persönlichen Daten der Buchenenden, sondern wissen auch noch ganz genau, für welchen Zeitraum sie welches Hotel gebucht haben, sagt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Kathrin Bartsch, laut einer Pressemitteilung: „Das macht es natürlich umso schwerer, einen Betrugsversuch überhaupt zu erkennen.“

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Ein schnelles Ende der Masche scheint nicht in Sicht. Zuletzt berichtete Spiegel.de im März 2024 darüber. Auch das Portal Watson schreibt von ähnlichen Vorfällen, über welche ihm Informationen vorliegen. In den Mails, die angeblich von Booking.com stammen, heißt es auf Englisch: „We regret to inform you that your booking may be canceled as your card has not been automatically verified.“ Was so viel heißt wie: „Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihre Buchung womöglich storniert wird, weil Ihre Kreditkarte nicht verifiziert werden konnte.“

Wie die Kriminellen an die Buchungsdaten von Booking.com gelangen

Auf Anfrage bei Booking.com bestätigte eine Pressesprecherin laut Watson, dass es zu derartige Betrugsversuchen gekommen ist: „Einige unserer Unterkunftspartner wurden leider durch sehr überzeugende und ausgeklügelte Phishing-Taktiken dazu verleitet, auf Links in Phishing-E-Mails zu klicken oder Anhänge außerhalb unseres Systems herunterzuladen, wodurch Malware auf ihre Computer geladen wurde. Dies führte in einigen Fällen zu einem nicht autorisierten Zugriff auf ihr Booking.com-Konto.“ Die Betrüger würden sich als die Unterkunftspartner ausgeben, um Zahlungen von den Kunden zu verlangen. Es seien aber „weder die Backend-Systeme noch die Infrastruktur von Booking.com“ betroffen, heißt es. Stattdessen wurde das Hotel gehackt, bei dem Kunden gebucht haben.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Auch laut Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist davon auszugehen, dass die Kriminellen bei der Betrugsmasche über einen Hackerangriff oder Sicherheitslücken in den Verwaltungstools der Unterkunft an die Informationen von Booking.com-Kunden gelangen. Sie rät daher zur Vorsicht, selbst wenn die Absender vermeintlich vertrauenswürdig wirken. Verbraucher sollten einen genauen Blick auf die E-Mail-Adresse werfen und es vermeiden, auf Links zu klicken. Besonders skeptisch sollten Sie jedoch sein, wenn Sie nach Konto- oder Kreditkartendaten gefragt werden.

Wie erkenne ich gefälschte Mails?

Generell gibt es ein paar Anhaltspunkte, anhand derer Sie Phishing-Mails erkennen können. Vorsicht geboten ist laut der Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

  • Orthografie- und Grammatikfehler in der Mail
  • fehlende Anrede
  • Aufforderung, persönliche Daten anzugeben
  • Handlungsaufforderungen bis zu einer bestimmten Frist
  • Aufforderung, bestimmte Dateien zu öffnen oder auf Links zu klicken
  • unseriöse Absender (prüfen Sie die IP-Adresse im Mail-Header – diese ist fälschungssicher)

Ebenso können Sie mit dem Mouseover-Trick gefährliche Mails erkennen, informiert Ruhr24.de. Dabei bewegen Sie die Maus – ohne Klick – über den Link.

Was tun, wenn Daten abgegriffen wurden?

Manchmal ist auf den ersten Blick nicht festzustellen, ob und welche Daten von Betrügern gehackt wurden. Wichtig ist es daher, regelmäßig das Konto auf unübliche Abbuchungen zu kontrollieren, wie Bartsch rät. Spätestens dann fallen Unregelmäßigkeiten auf, die sofort der Bank oder dem Kreditanbieter gemeldet werden sollten. Im Fall einer Kreditkarte sollte diese gesperrt werden. Außerdem sollten Opfer von Datendiebstahl auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Übrigens: Wer sich unsicher ist, ob und welche persönlichen Daten gestohlen wurden, kann seit Neuestem ein kostenloses Tool der Schufa verwenden.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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