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Übersicht

Italien, Spanien, Kroatien: Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Urlaub

Sommerzeit ist Urlaubszeit – auch während der Corona-Pandemie. Viele Deutsche zieht es nach Italien, Spanien oder Kroatien. Wie die Lage dort aussieht, lesen Sie hier.

Während manche sich bereits im Urlaub befinden, steht er bei anderen noch kurz bevor. Und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, über die aktuelle Lage an der Reisedestination gut informiert zu sein – damit keine unangenehmen Überraschungen aufkommen. Wir haben für Sie die Corona-Situation in den beliebtesten Urlaubsländern zusammengefasst.

Italien-Urlaub: Ab sofort gelten strengere Corona-Regeln für Restaurants & Co.

Die Corona-Inzidenz liegt auch in Italien* mittlerweile wieder bei einem Wert von 66,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Bisher zieht das aber keine weiteren Einschränkungen bei der Heimkehr mit sich – bis auf die allgemeine Testpflicht für Ungeimpfte, die seit dem 1. August für alle Urlaubsrückkehrer gilt. Die Delta-Variante ist mit einem Anteil von 89,3 Prozent (Quelle: GISAID) in den letzten vier Wochen für den Großteil der Infektionen verantwortlich. Auch die italienische Regierung hat nun auf die steigenden Fallzahlen reagiert und ihre Corona-Regeln im Land verschärft.

Ab dem 6. August ist daher der Zutritt zu den Innenräumen von Bars, Restaurants oder Sportstätten nur noch mit dem „grünen Pass“ möglich. Mit ihm können Gäste einen negativen Corona-Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen. Auch in Museen, Kinos, Theatern oder auf Konzerten muss er vorgelegt werden. Ab dem 1. September ist der „grüne Pass“ außerdem Pflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also Inlandsflügen, Zügen und auf Fähren.

Vor der Einreise müssen Reisende das digitale Passagier-Lokalisierungsformular (dPLF) ausfüllen. Außerdem braucht es einen negativen Corona-Test oder den Nachweis über eine vollständige Impfung oder einer Genesung.

Urlaub in Kroatien: Das müssen Reisende beachten

In Kroatien liegt die 7-Tage-Inzidenz mit 30,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern aktuell noch niedrig. Der Trend ist aber aktuell leicht steigend. Die Wirtschaftsinitiative GISAID beziffert den Anteil der Delta-Variante am Infektionsgeschehen mit 89,6 Prozent im letzten Monat.

Bei der Einreise müssen alle Reisenden aus einem EU-Mitgliedstaat ein gültiges, digitales EU-Covid-Zertifikat vorlegen. Mit ihm wird nachgewiesen, dass man getestet, geimpft oder genesen ist. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, während ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden zurückliegen darf. Außerdem werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts registriert. Das Auswärtige Amt rät dazu, die Informationen schon vorab online zu hinterlegen, um Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.

Auch interessant: Kroatien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Spanien-Urlaub: Aktuelle Corona-Lage und Regeln

Nachdem die Inzidenz in Spanien zwischenzeitlich über 300 lag, ist sie mittlerweile wieder auf einen Wert von 256,42 (Quelle: Ministerio de Sanidad) gefallen. Auf den Balearen verzeichnet das spanische Gesundheitsministerium eine Inzidenz von 301,06. Grund für den starken Anstieg der Fallzahlen im Juli könnten die vorangegangenen Lockerungen für Nachtclubs und Diskotheken sein. Manche Regionen haben darauf mit nächtlichen Ausgangssperren reagiert. Die Balearen-Regierung hat die erlaubte Anzahl an Personen an einem Tisch in der Außengastronomie auf 8 reduziert (in der Innengastronomie auf 4) und ein nächtliches Versammlungsverbot zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens eingeführt, das vorerst bis zum 23. August gelten wird.

Wer über den Luftweg einreist, muss das Formular zur Gesundheitskontrolle im Spain Travel Health-Portal ausfüllen, aus dem sich ein QR-Code generiert. Dieser ist bei der Einreise bzw. beim Check-in vorzulegen. Bei der Rückkehr nach Deutschland gilt für alle Reisenden ab zwölf Jahren die generelle Testpflicht, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Spanien ist außerdem als Hochrisikogebiet eingestuft, weshalb die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden muss. Ungeimpfte Reisende müssen auch mit negativem Corona-Test in Quarantäne. Es gibt die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen „freizutesten“.

Urlaub in Griechenland: Das sind die Regeln

Auch in Griechenland liegt die Inzidenz mit 181,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern recht hoch. Bisher gibt es aber keine Einstufung als Hochrisikogebiet. Die Rückkehr aus dem Urlaub ist damit für Ungeimpfte mit einem negativen Test möglich. Bei der Einreise müssen alle Reisenden über zwölf Jahre ebenfalls einen negativen Corona-Test vorlegen. Alternativ wird auch ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung akzeptiert. Die siebentägige Quarantänepflicht gilt nicht für Einreisende über dem Luftweg sowie für die wichtigsten Fährhäfen und Grenzstellen an Land. Außerdem muss das Online-Formular „Passenger Locatior Form“ ausgefüllt werden, aus dem ein QR-Code generiert wird. Er ist bei der Einreise vorzulegen.

Abgesehen davon ist Griechenland aktuell massiv von Waldbränden betroffen – mittlerweile auch nördlich von Athen. Feuer gibt es unter anderem auch auf der Peloponnes oder der Insel Euböa. Aufgrund der sengenden Hitze kann es zudem sein, dass archäologische Stätten am Nachmittag geschlossen bleiben. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Welcher Impfstoff bietet am meisten Reisefreiheit? Es ist nicht Biontech

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Rubriklistenbild: © John-Patrick Morarescu/dpa

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