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Übersicht

Griechenland-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln

Eine Frau blickt auf die bekannten bauen Kuppeln auf der griechischen Insel Santorin.
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Griechenland ist wieder etwas stärker von der Corona-Pandemie geplagt.

Griechenland ist aktuell schwerer von der Corona-Pandemie betroffen als andere beliebte Urlaubsländer in Europa. Was Sie bei Reisen beachten müssen, erfahren Sie hier.

Ob Athen oder die Inseln Kreta, Mykonos und Korfu: Griechenland gehört jedes Jahr zu den beliebtesten Destinationen für den Sommerurlaub. Während das Land im letzten Sommer noch vergleichsweise gut durch die Pandemie kam, liegt die Corona-Inzidenz in diesem Jahr im Vergleich zu anderen Urlaubsländern höher. Wie die aktuelle Lage in Griechenland aussieht und was Sie bei Reisen beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Corona-Inzidenz und Delta-Variante: die aktuelle Lage in Kroatien

Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit einem Wert von 185,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (Stand: 9. August) wieder recht hoch. Mit der neuen Corona-Einreiseverordnung könnte Griechenland also schon bald als Hochrisikogebiet eingestuft werden. Voraussetzung ist dafür nun eine Inzidenz, die deutlich über 100 liegt – zuvor wurden Länder erst ab einer Inzidenz von 200 als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Außerdem spielen bei der Einstufung die Hospitalisierungsrate sowie andere qualitative und quantitative Faktoren eine Rolle. Bisher gibt es aber noch keine Reisewarnung für Griechenland.

Die Delta-Variante nimmt laut Informationen der Wirtschaftswoche einen Anteil von 75 bis 80 Prozent der Neuinfektionen für sich in Anspruch. Damit ist auch hier die zuerst in Indien festgestellte Mutation mittlerweile für den Großteil der Fälle verantwortlich. Als vollständig geimpft gelten in Griechenland laut Daten der John Hopkins Universität 50,02 Prozent der Bevölkerung.

Das sind die aktuellen Einreise-Regeln für Griechenland

Generell müssen alle Reisenden vor Abreise ein Online-Formular, als auch Passenger Locator Form (PLF) bekannt, ausfüllen. Für einen Haushalt genügt ein Formular, in dem aber alle Mitreisenden aufgeführt werden müssen. Nach der Anmeldung erhalten Reisende spätestens zum Tag der Einreise einen QR-Code per automatisierter Mail. Dieser muss bei der Einreise bzw. schon beim Check-in oder Boarding vorgelegt werden – ansonsten drohen Geldbußen von bis zu 500 Euro.

Abgesehen davon müssen alle Reisenden ab 12 Jahren einen negativen Corona-Test in digitaler oder schriftlicher Form vorlegen. Erlaubt sind PCR-Tests, bei denen die Probenentnahme maximal 72 Stunden zurückliegt, oder Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind. Der Name auf dem Zertifikat muss mit dem auf dem Ausweisdokument übereinstimmen, wie das Auswärtige Amt erklärt. Die Testpflicht entfällt, wenn ein digitales oder schriftliches Zertifikat über eine vollständige Impfung vorliegt, die 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde. Meist genügt hier der internationale, gelbe Impfausweis. Auch eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form befreit von der Testpflicht. Die Erkrankung muss mindestens 30 und maximal 180 Tage zurückliegen.

Von der siebentägigen Quarantäne in Griechenland sind alle Einreisenden befreit, die auf direktem Luftweg über die internationalen Flughäfen einreisen sowie über die Seehäfen Igoumenitsa, Korfu und Patras oder auf dem Landweg über die Grenzstellen Evzoni, Doirani und Niki (Nordmazedonien), Nymphaea (Nymfaia), Ormeni, Exochi und Promachonas (Bulgarien), Kastanies und Kipoi (Türkei) und Kristallopigi, Kakavia, Mavromati und Mertziani (Albanien), wie das Auswärtige Amt informiert.

Erfahren Sie hier: Österreich-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Griechenland-Urlaub: Diese Regeln gelten vor Ort

In Griechenland gilt in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen eine Maskenpflicht für alle Personen ab vier Jahren. Dazu gehören unter anderem Supermärkte, Geschäfte des Einzelhandels, öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Bankfilialen oder Apotheken. Zudem muss an belebten Plätzen im Freien ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder in Höhe von 300 Euro. Zudem muss Abstand zu anderen Personen gehalten werden.

Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen generell unter strengen Hygieneregeln öffnen. Auch Restaurants und Cafés dürfen wieder Gäste bewirten. In öffentlichen Verkehrsmitteln gelten Kapazitätsbeschränkungen. Die Regionalbezirke Griechenlands werden von der Regierung als rot, orange, gelb und grün eingestuft – je nach Infektionsgeschehen. Aktuell ist aber keine Region als „rot“, die höchsten Stufe, eingeteilt. Dennoch können je nach Regionalbezirk unterschiedliche Regeln im Alltag gelten. Informieren Sie sich darüber vor der Einreise. Die nächtliche Ausgangssperre auf der Insel Mykonos wurde mittlerweile wieder aufgehoben.

Wenn Sie vom griechischen Festland aus mit dem Flugzeug oder einer Fähre auf eine der Inseln reisen wollen, müssen Sie einen Impfnachweis, einen negativen Test oder einen Genesenennachweis vorlegen. Für Kinder unter 12 Jahren braucht es keinen Nachweis. Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können auch einen Selbsttest vorlegen. Auf einigen Verbindungen müssen Reisende über 18 Jahren mindestens 24 Stunden vor Fahrtantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen. Personen unter 18 Jahren müssen von ihren Eltern oder Aufsichtspersonen in deren Formular vermerkt werden.

Auch interessant: Spanien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Mit dem Auto in den Urlaub: Ist der Transit nach Griechenland möglich?

Der Transit nach Griechenland ist über Tschechien, Österreich, Slowenien, Kroatien, die Slowakei, Ungarn, Serbien, Rumänien und Bulgarien möglich, wie der ADAC informiert. Informieren Sie sich aber dennoch über die Bedingungen: So soll ein Transit durch Kroatien innerhalb von 12 Stunden vollzogen sein, damit keine Test- oder Quarantänepflichten greifen.

Das müssen Sie bei der Rückkehr nach Deutschland beachten

Mit der neuen Corona-Einreiseverordnung ist Griechenland kein Risikogebiet mehr und auch kein Hochrisikogebiet. Dennoch gilt auch hier nun die generelle Testpflicht für alle Reiserückkehrer nach Deutschland, die über 12 Jahre alt sind. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Italien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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